Es wird bestätigt, dass eine Grundsatzentscheidung der Stadt Erlangen zur StUB in der Sitzung des Stadtrates am 27. September 2012 der Anmeldung des Projekts für das Bundesprogramm für das Jahr 2013 nicht entgegensteht, siehe Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie in der Anlage.
Der zeitliche Ablauf von der Beschlussfassung im Stadtrat bis zur Anmeldung des Projekts für das GVFG-Bundesprogramm ist im genannten Schreiben ebenfalls aufgeführt.
Der Antrag Nr. 077/2012 der SPD-Fraktion ist erledigt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Aufnahme der StUB in das GVFG-Bundesprogramm soll nicht durch Verfahrensfehler gefährdet oder verzögert werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Das Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie vom 14. Juni 2012 wird den Mitgliedern des Stadtrates zur Kenntnis gegeben.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion Nr. 077/2012 vom 26.06.2012
2.
Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur,
Verkehr und
Technologie vom 14.06.2012