Betreff
Einrichtung einer Busspur von Buckenhof nach Erlangen
Vorlage
613/107/2012
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

In der Drausnickstraße zwischen der Stadtgrenze mit Buckenhof und dem Knotenpunkt mit der Kurt-Schumacher-Straße wird probeweise eine Busspur markiert. Der Probebetrieb ist auf ein Jahr ausgelegt. Die Verwaltung berichtet im Anschluss dem UVPA über das Ergebnis des Probebetriebes.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Drausnickstraße ist mit einer sehr starken Busfrequentierung eine der wichtigsten Verbindungsstraßen für den Busverkehr. Durch die Einrichtung eines Sonderstreifens für Busse wird für diese wichtige Achse ein weiterer Beitrag zur Beschleunigung des Busverkehrs in der Stadt Erlangen geleistet. Vor allem in den morgendlichen Spitzenverkehrszeiten wäre ein Fahrzeitgewinn für den Busverkehr zu verzeichnen. Zur Schaffung eines Aufstellbereiches für den motorisierten Individualverkehr wird die Busspur 150 m vor dem signalisierten Knotenpunkt mit der Kurt-Schumacher-Straße beendet.

 

Ein weiterer positiver Effekt durch die zukünftig einstreifige Führung des Autoverkehrs ist eine Verminderung der Lärmemissionen durch Verstetigung des Verkehrs.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Innerhalb der Stadtgrenze wird von Beginn der Zweispurigkeit der Drausnickstraße ein Sonderstreifen für Busse eingerichtet. Die Länge beträgt ca. 500 Meter. Die Spur endet ca. 150 Meter vor dem lichtsignalgeregelten Knotenpunkt Drausnickstraße / Kurt-Schumacher-Straße / Sieglitzhofer Straße. Die Busspur wird für ein Jahr als Probebetrieb eingerichtet, um die verkehrlichen Wirkungen -insbesondere hinsichtlich der Stauentwicklung am Knotenpunkt- beobachten zu können.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Umsetzung der Maßnahme wird aus den laufenden Haushaltsmitteln von Amt 66 erbracht. Dies kann jedoch erst nach Umsetzung der Maßnahme lt. „613/088/2012 - Beschluss: Weiteres Vorgehen Buckenhofer Siedlung“ (darin: Entfernung der baulichen Leitelemente in der Drausnickstraße Höhe Wilhelminenstraße) erfolgen.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Auf Basis der vorliegenden Planung wurden die Kosten für die Umsetzung der Maßnahme auf ca. 7.000,- € (Probebetrieb) geschätzt. Wenn sich die Maßnahme bewährt, kann eine dauerhafte Markierung für ca. 8.000,- € auf die Fahrbahn aufgebracht werden.

 

Für die Anpassung der Lichtsignalanlage entstehen keine gesonderten Kosten.

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten (Probebetrieb):

7.000 €

bei Sachkonto: 522 102

Sachkosten (Dauerbetrieb)

8.000 €

bei Sachkonto: 522 102

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk: Kst 660 290/ Ktr 54 12 52 66/ Sk 522 102       

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:

            Anlage 1:       Übersichtsplan Planungsgebiet

Anlagen 2 - 5: Detailpläne