Betreff
Sachstandsbericht zum SGB II-Vollzug in der Stadt Erlangen von Sozialamt und GGFA
Vorlage
50/085/2012
Aktenzeichen
V/50/VOA - 2249
Art
Beschlussvorlage

Die Sachstandsberichte von Sozialamt und GGFA zum SGB II-Vollzug in Erlangen werden zur Kenntnis genommen.


1. Aktuelle Zahlenentwicklung

 

Bei den Zahlen der SGB II-Leistungen beziehenden Personen in Erlangen (Anlage Tabelle 1, Personen) zeigt sich seit Jahresbeginn eine leichte Aufwärtsentwicklung. Dieser Anstieg ist aber relativ gering und darüber hinaus noch mit dem Vorbehalt zu versehen, dass die offiziellen Empfängerzahlen der Bundesagentur für die letzten drei Monate immer nur vorläufigen Charakter haben. Sie werden sich bis zur endgültigen Festsetzung im jeweils vierten Monat danach erfahrungsgemäß noch ändern.

 

Dagegen handelt es sich bei den Arbeitslosenzahlen und Arbeitslosenquoten (siehe Anlage Tabelle 2 und 3) bereits um die endgültigen Werte der BA-Arbeitsmarktstatistik zum Stichtag in der jeweiligen Monatsmitte. Im Vergleich zu den Dezemberwerten 2011 ist dabei bis Mai 2012 in Erlangen ein Anstieg der Arbeitslosenzahlen von über 11 % festzustellen, der sich in gleicher Weise bei den SGB II-Arbeitslosen, wie auch bei den SGB III-Arbeitslosen zeigt. Dies lässt darauf schließen, dass die Aufnahmefähigkeit des örtlichen Arbeitsmarktes in Erlangen sich langsam abschwächt. Dieser örtliche Trend spiegelt sich im überörtlichen Bereich (noch) nicht wider: An den Arbeitslosenquoten ist ablesbar, dass die Arbeitslosigkeit in Bayern und im Bund – nach einem Anstieg im Januar – bis heute weiter spürbar zurückgeht.

 

 

2. Bildungs- und Teilhabeleistungen

 

Die im vergangenen Jahr neu eingerichteten Verwaltungsstrukturen zur Bearbeitung von Bildungs- und Teilhabeleistungen arbeiten stabil. Die bisherigen Zahlen aus 2012 zeigen auch, dass im laufenden Jahr mit einer steigenden Inanspruchnahme von Bildungs- und Teilhabeleistungen gerechnet werden kann.

 

Gesetzliche Korrekturen zur Behebung von Schwachstellen oder zur Vermeidung von unnötigem bürokratischen Aufwand sind nach allgemeiner Einschätzung vor der nächsten Bundestagswahl (und danach zumindest nicht gleich) nicht zu erwarten. Stattdessen müssen jetzt die jeweiligen Sozialministerien der 16 Bundesländer als Aufsichtsbehörden agieren, die durch den Erlass diverser Auslegungshinweise versuchen, offene Fragen auf Landesebene zu klären (mit zum Teil von Land zu Land unterschiedlichen Ergebnissen).

 

Als Beispiel wird auf die 12-seitigen Auslegungshinweise des BayStMAS vom 31.05.2012 zur Handhabung der Lernförderung im Rahmen des BuT-Pakets verwiesen (siehe Anlage 3). Dieses Schreiben ging bei uns in der ersten Juniwoche ein, nachdem bereits drei Wochen vorher im JHA, SchulA und SGA die Durchführung unseres Erlanger Modellversuchs Lernförderung jeweils einstimmig beschlossen worden war. Derzeit befindet sich die Verwaltung mit dem staatlichen Schulamt und mit den beteiligten Schulen im Gespräch, ob und eventuell mit welchen Modifikationen der beschlossene Modellversuch auch aus Sicht des staatlichen Schulamts und auch im Lichte dieser neuen ministeriellen Auslegungshinweise mit Beginn des neuen Schuljahres anlaufen kann.

 

 

3. Aktivitäten im BMAS in Berlin

 

Derzeit scheint man sich im BMAS (zumindest nach unserem Eindruck) vorwiegend damit zu beschäftigen, wie die gewünschte „Steuerung der Jobcenter mittels Zielvorgaben durch Bund und Länder“ in der Praxis bewerkstelligt werden kann, für die mit den letzten beiden größeren Gesetzesänderungen vom August 2010 und vom März 2011 neue Instrumente in das SGB II aufgenommen wurden (Zielvereinbarungen nach § 48b SGB II, Leistungsvergleiche durch spezielle Kennzahlen nach § 48a SGB II, Installierung eines Kooperationsausschusses von Bund und Ländern nach § 18b SGB II, Installierung eines weiteren Bund-/Länderausschusses nach § 18c SGB II).

 

Aktuell scheint die Diskussion vor allem darum zu gehen, ob der Bund berechtigt ist, zu dieser Zielsteuerung auch vorläufige Ergebniszahlen der Optionskommunen aus den ersten drei Monaten zu verwenden (siehe Ziffer 1: Bekanntlich werden die SGB II-Empfängerzahlen in der Arbeitsmarktstatistik der BA erst drei Monate lang nur vorläufig und im vierten Monat endgültig ermittelt). Nach Auffassung des Sozialamts ist diese Debatte jedoch aus folgenden Gründen letztlich müßig:

·         Die BA ist immer auch im Besitz unserer vorläufigen Zahlen, folglich sind sie auch immer für das BMAS verfügbar

·         In dem Maße wie die vorläufigen von den endgültigen Zahlen abweichen, ist auch ihre Tauglichkeit für Steuerungszwecke eingeschränkt. Soweit aber andererseits auch vorläufige Zahlen sich als treffsicher erweisen sollten, wäre gegen eine Verwendung vorläufiger Zahlen grundsätzlich nichts einzuwenden.

·         Schließlich deutet jedoch der Wunsch nach Verwendung vorläufiger Ergebniszahlen auf ein fragwürdiges Verständnis des BMAS von „Zielsteuerung“ hin: eine Steuerung durch Vorgabe von Zielen schließt nach unserer Einschätzung grundsätzlich ein kurzatmiges Eingreifen in den Tagesbetrieb aufgrund vorläufiger, aktueller Momentaufnahmen aus – eine „Zielsteuerung“ sollte sich vielmehr beschränken auf mittelfristig beobachtbare Tendenzen und auf die Zielerreichung von Jahreswerten.

 

Insofern erscheint es aus Sicht der Verwaltung angebracht, die Diskussion im BMAS gelassen abzuwarten.

 

 

4. Arbeitsstrukturen im Jobcenter Erlangen

 

Mit dem Abschluss des diesjährigen Prüfungslehrgangs im Sommer besteht erstmals seit längerer Zeit wieder die Chance, dass alle Planstellen in der SGB II-Abteilung des Sozialamtes vollständig besetzt werden können. Damit wäre ein wichtiger Schritt erreicht, um die überdurchschnittliche Belastung des Personals in Grenzen zu halten, über die mittlerweile auch in den gemeinsamen Einrichtungen immer lauter geklagt wird (siehe Anlage 4: Presseinformation der bundesdeutschen Jobcenterpersonalräte vom 04.06.2012).

 

Weiter wurde zwischenzeitlich eine, in Absprache mit dem Personal- und Organisationsamt veranlasste Organisationsuntersuchung in der Abteilung 501 abgeschlossen, deren Erkenntnisse jetzt gemeinsam mit Amt 11 ausgewertet werden. Nach siebeneinhalb Jahren Option wurde eine derartige Untersuchung für notwendig gehalten, weil die personelle Stärke dieser Einheit sich mittlerweile gegenüber der Zeit vor der Option mehr als verdoppelt hat, ohne dass die organisatorischen Strukturen angepasst worden wären.


Anlagen:        1. Eckwerte zum SGB II

                        2. monatlicher Mittelverbrauch

                        3. Auslegungshinweise des BayStMAS vom 31.05.2012 zur Lernförderung

                        4. Presseinformation der Jobcenterpersonalräte vom 04.06.2012

                        5. Sachstandsbericht der GGFA