Betreff
Bezuschussung der Mittagsbetreuung an Erlanger Grundschulen im Schuljahr 2012/2013, Neue Förderrichtlinien ab Schuljahr 2012/2013
Vorlage
40/123/2012/1
Aktenzeichen
I/40-1/BBB
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Aufgrund der Neufassung der Richtlinien für die Förderung der Mittagsbetreuungen an Grund- und Förderschulen durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus beschließt der Schulausschuss folgendes:

 

Die Stadt Erlangen bezuschusst die an den öffentlichen Grundschulen im Schuljahr 2012/2013 gemeldeten Mittagsbetreuungen im bisherigen Umfang in Höhe des vom Freistaat Bayern gewährten Zuschusses (pro Gruppe 3.323 € bzw. verlängerte Mittagsbetreuung pro Gruppe 7.000 €) mit insgesamt 267.336 €.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das bestehende und umfangreiche Betreuungsangebot für Grundschulkinder ist ein wichtiger Bestandteil der "Schulstadt Erlangen" und zudem ein wesentlicher Beitrag zum Projekt "kind- und familienfreundliche Kommune".

Zur Sicherstellung dieser Betreuungsform werden die Mittagsbetreuungen an den Erlanger Grundschulen im Rahmen eines freiwilligen Zuschusses durch die Stadt Erlangen gefördert.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Aufgrund der Neufassung der Richtlinien für die Förderung der Mittagsbetreuungen an Grund- und Förderschulen durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus war der Umfang der zukünftigen Förderung neu zu prüfen.

 

Die bisherigen Richtlinien für die Förderung der Mittagsbetreuung an Grundschulen sahen ursprünglich zwei Formen der Betreuung vor:

1.    eine Beaufsichtigung von Schülerinnen und Schülern vom Ende des stundenplanmäßigen Vormittagsunterrichts bis etwa 14 Uhr und

2.    eine verlängerte Beaufsichtigung bis mindestens 15.30 Uhr unter den gleichen Voraussetzungen der „normalen“ Mittagsbetreuung mit der Maßgabe, dass zusätzlich eine verlässliche Hausaufgabenbetreuung vorzusehen ist.

Die Förderungshöhe beläuft sich unverändert auf 3.323 € je Mittagsbetreuungsgruppe bzw. 7.000 € je verlängerte Mittagsbetreuungsgruppe.

 

Die am 01.08.2012 in Kraft tretende neue Richtlinie sieht in der vorläufigen Fassung ab dem Schuljahr 2012/2013 eine weitere Form der Mittagsbetreuung vor, für die ein erhöhter Fördersatz von 9.000 € je Gruppe und Schuljahr beantragt werden kann, wenn folgende zeitliche und qualitätsbezogene Voraussetzungen erfüllt sind:

• Verlängerte Betreuungszeit bis grundsätzlich 16.00 Uhr,

• es wird Gelegenheit zu einem Mittagessen gegeben,

• der Träger legt ein mit der Schulleitung abgestimmtes pädagogisches Konzept für die Betreuungsangebote vor und

• es ist in einem zeitlichen Umfang von mindestens vier Zeitstunden pro Woche ein Lern- und Förderangebot, ein musisch-kreatives Angebot oder ein Sport- und Bewegungsangebot für die Gruppe eingerichtet.

 

Mittagsbetreuungen im Schuljahr 2012/2013:
(
Anzahl der Gruppen sowie Förderungssummen je nach Förderumfang)

 

* die Stadt Erlangen finanziert 5 der 6 normalen sowie die verlängerte Gruppe.

 

Im kommenden Schuljahr 2012/2013 erhöht sich die Gesamtanzahl der herkömmlichen Mittagsgruppen im Vergleich zum Vorjahr voraussichtlich um 2 auf insgesamt 56 Gruppen.

 

Hinsichtlich der neuen Förderrichtlinien wurde bei den Mittagsbetreuungen abgefragt, ob und für wie viele Gruppen ein Interesse an der erhöhten Förderung besteht.
Demnach könnten sich aktuell 6 Träger vorstellen, jeweils eine oder mehrere Gruppen anstelle der bisherigen verlängerten Mittagsbetreuung für die neue erhöhte Förderung anzumelden.

Für das Schuljahr 2012/2013 ergäbe sich daher eine um 18.000 € höhere finanzielle Belastung gegenüber der bisherigen Finanzierung, wenn sich die Stadt Erlangen generell für eine Bezuschussung der erhöhten verlängerten Mittagsbetreuung entscheiden würde.

Insgesamt 3 von 6 Trägern erklärten in der Abfrage, dass sie die erweiterte Förderung auch unabhängig von einer Förderung durch die Stadt Erlangen beantragen werden. Ein Träger lehnte dies ab, während die anderen 2 Träger noch unschlüssig waren.

 

Seitens des Schulverwaltungsamtes kann festgestellt werden, dass die verlängerte Betreuungszeit bis 16.00h bereits bei 6 von 10 Trägern der verlängerten Mittagsbetreuung sichergestellt und eine „Gelegenheit zu einem Mittagessen“ ohnehin generell angeboten wird.

Insofern wird die neue Form der verlängerten Mittagsbetreuung nicht als essentieller Bestandteil der Betreuungsangebote für Schulkinder eingeschätzt, da auch mit den bisherigen Formen eine Schulkindbetreuung sichergestellt wird und bereits die Finanzierung der verlängerten Mittagsbetreuungsgruppen mit jeweils 7.000 € in hohem Maße bezuschusst wird.

 

Zunächst sollte mit der erstmaligen Einführung zum Schuljahr 2012/2013 abgewartet werden, ob die zusätzlichen pädagogischen Angebote bei der Betreuung mit der Bezuschussung durch die Regierung i.H.v. 2.000 € nicht bereits in ausreichender Weise gefördert werden. Das Abfrageergebnis weist bislang noch nicht auf einen hohen zusätzlichen Finazierungsbedarf hin, wenn sich bereits drei Träger eine weitere verlängerte Mittagsbetreuung auch ohne kommunale Bezuschussung vorstellen können und zwei weitere Träger hier noch unschlüssig sind. Eine Verpflichtung zur Zahlung der Zuschüsse besteht seitens der Kommune nicht.

 

Eine Stellungnahme des Stadtjugendamtes zu dem erweiterten Angebot ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Die konkreten Zahlen können allerdings erst nach dem Meldetermin am 01.07.2012 ermittelt werden.

 

Bedingt durch den Anstieg der Gruppenanzahl steigen die Kosten bei Förderung im bisherigen Umfang um insgesamt 10.323 €.

Bei einer zusätzlichen Förderung nach den neuen Richtlinien würden die Kosten vermutlich um weitere 18.000 € auf insgesamt 285.336 € ansteigen.

Im Budget des Schulverwaltungsamtes sind lediglich 255.000 € finanziert.

Zusätzliche Mittel für die erweiterte Förderung der verlängerten Mittagsbetreuung stehen nicht zur Verfügung.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Auszahlung der städtischen Zuschüsse erfolgt in zwei Teilzahlungen, die 1. Rate im Oktober 2012, die 2. Rate Anfang des Haushaltsjahres 2013.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

267.336 €

bei Sachkonto: 531801

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

                         255.000 € sind im Budget vorhanden. Die zusätzlichen Mittel müssen aus dem Budget des Amtes 40 finanziert werden.

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       

 

1.    Neue Förderrichtlinien in der vorläufigen Fassung

2.    Stellungnahme Amt 51