Betreff
Erneuerung Brücke über Hutgraben im Zuge der Sebastianstraße
Vorlage
66/160/2012
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der Bau- und Werkausschuss beschließt:

Den Ausführungen in der Begründung wird zugestimmt. Die vorhandene baulich marode Brücke im Zuge der Sebastianstraße über den Hutgraben in Tennenlohe wird abgebrochen und gemäß der vorliegenden Planung (Lageplan, Längsschnitt) als Stahlrohrdurchlass wiederhergestellt.

Für die Realisierung der Maßnahme ist Grunderwerb geringen Ausmaßes erforderlich. Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundstücksflächen zu erwerben.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Brücke über den Hutgraben im Zuge der Sebastianstraße in Tennenlohe, muss zur Sicherstellung der Standsicherheit und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit vollständig abgebrochen und erneuert werden. Durch diese Maßnahme wird eine dauerhafte und nachhaltige Nutzung wieder hergestellt.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bei der Brücke über den Hutgraben im Zuge der Sebastianstraße in Tennenlohe handelt es sich um eine Sandsteinbogenbrücke mit einer aufgelagerten Betonplatte, die nachträglich durch einen Wellstahlrohrdurchlass verlängert wurde.

Bei der Hauptprüfung 2009 gemäß DIN 1076 wurden umfangreiche Schäden im Bereich der Sandsteinbogenbrücke festgestellt, die es notwendig macht, einmal im Jahr eine Sonderprüfung gemäß DIN 1076 durchzuführen, um die Verkehrssicherheit und die Nutzung weiterhin gewährleisten zu können.

Die Art und der Umfang der vorhandenen Schäden sind derart massiv, dass eine Sanierung mit vertretbarem wirtschaftlichem Aufwand nicht mehr möglich ist. Daher ist es beabsichtigt, dieses Bauwerk vollständig zu erneuern.

Die Verwaltung beabsichtigt die derzeitige Fahrbahnbreite von 6,90 m auf 7,50 m zu erhöhen. Zudem werden die westlich und östlich vorhandenen Gehwege mit einer Breite von 2,00 m bzw. 1,50 m auf jeweils 2,50 m verbreitert. Damit ergibt sich eine Erhöhung der Breite zwischen den Geländern von derzeit 10,40 m auf geplant 12,50 m.

Der erforderliche Querschnitt des Bauwerkes wurde hinsichtlich der hydraulischen Erfordernisse innerhalb der Verwaltung und mit der unteren Wasserrechtsbehörde abgestimmt.

Im Rahmen der Vorplanung hat das beauftragte Ingenieurbüro zwei verschiedene Bauwerksvarianten untersucht. Neben dem Stahlrohrdurchlass wurde auch eine Stahlbetonbrücke untersucht. Die Stahlbetonbrücke stellt mit einem Investitionsaufwand von ca. 350.000,- € und einer Bauzeit von ca. 4 Monaten im Vergleich zum Stahlrohrdurchlass keine vertretbare Alternative dar.

Die jetzt zur Beschlussfassung vorgesehene Variante des Stahlrohrdurchlasses stellt sowohl im Hinblick auf die erstmaligen Investitionskosten in Höhe von 200.000,- € (incl. ca. 5.000,- € Grunderwerbskosten) hinsichtlich der deutlich kürzeren Bauzeit (ca. 2 Monate) und damit der verkehrlichen Beeinträchtigungen die sinnvollste Lösung dar. Auch hinsichtlich der Dauerhaftigkeit haben Stahlrohrdurchlässe mit einer theoretischen Nutzungsdauer von 70 Jahren gegenüber Stahlbetonbrücken mit einer theoretischen Nutzungsdauer von 80 Jahren (Überbau) bei dieser Bauwerksgröße kaum Nachteile.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Maßnahme soll im August 2012 gemäß VOB/A ausgeschrieben werden. Der Baubeginn erfolgt voraussichtlich Mitte September 2012, so dass die Überfahrung des Hutgrabens Ende Oktober 2012 fertig gestellt werden kann.

Die Maßnahme wird unter Vollsperrung für den Kfz-, Fußgänger- und Radverkehr durchgeführt. Hierzu werden für den Individual- und den öffentlichen Verkehr (Bus) Umleitungsstrecken eingerichtet.

Eine Förderfähigkeit der Maßnahme wurde geprüft, da es allerdings um keine wesentliche Verbesserung der verkehrliche Verhältnisse handelt, ist keine Förderung möglich.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

200.000,- €

bei IPNr.: 541.813

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

keine zusätzlichen Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

              werden nicht benötigt

              sind vorhanden auf IvP-Nr. 541.813: Erneuerung Brücke über Hutgraben

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

              sind nicht vorhanden

 

Bearbeitungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes

 

              Die Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem RPA vorgelegen. Bemerkungen waren

                         nicht veranlasst

                         veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)

 


Anlagen:          Übersichtslageplan (Anlage 1)
                        Lageplan (Anlage 2)
                        Längsschnitt (Anlage 3
)