Der in der Begründung beschriebenen
und in der „Vorschrift
zur Aktivierung und Aufteilung der Herstellungskosten von Straßenbaumaßnahmen
auf einzelne Teileinrichtungen“ niedergelegten Vorgehensweise wird zugestimmt.
Hinweis:
Die durch die Doppik zusätzlich entstandene Aufgabe kann von Amt 66 ohne personelle Verstärkung nicht bewerkstelligt werden. Die Anwendung des beantragten Vereinfachungs-verfahrens reduziert die zusätzlich erforderlichen Stellenanteile. Der Personalbedarf wird im Haushalt 2013 angemeldet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die vollständige Erfassung und Bewertung des kommunalen Vermögens ist
Voraussetzung
für eine sachgerechte Rechnungslegung nach den Grundsätzen der doppelten
kommunalen Buchführung.
Gesetzliche bzw. verwaltungsinterne Grundlagen bilden hierbei:
- KommHV-Doppik
- Erfassung und Bewertung kommunalen Vermögens
(Bewertungsrichtlinie - BewertR)
- Ausführungsbestimmungen zu den Zuordnungsvorschriften
Anlagevermögen
- Vorschrift zur Aktivierung von Tiefbaumaßnahmen und
Aufteilung der Herstellungskosten von
Straßenbaumaßnahmen auf einzelne
Teileinrichtungen (s. Anlage 1)
Dementsprechend sind auch fertig gestellte Maßnahmen aus dem Aufgabenbereich
von
Amt 66 (Straßenbau, konstr. Ing.-Bau, elektr. Anlagen) zu erfassen und für die
Anlagenbuchhaltung anhand der Herstellungskosten unter Berücksichtigung
einzelner Straßenabschnitte und der betreffenden Teileinrichtungen
aufzubereiten, wobei gemäß Anlage 3 zu den BewertR insbesondere folgende
Vermögensgegenstände (Teileinrichtungen) grundsätzlich selbständig zu erfassen
und zu bewerten sind:
- Fahrbahn
- Radwege, Gehwege, kombinierte Rad- und Gehwege
- Bushaltestellenbuchten
- Parkplätze (-streifen, buchten)
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Straßenbaumaßnahmen werden
anhand von Standard-Leistungstexten ausgeschrieben. Durch die auf den
Formblättern des Vergabehandbuchs Bayern (VHB) basierenden Ausschreibungsunterlagen
werden die Standard-Leistungstexte der „Leistungsbeschreibung
für den Straßen- und Brückenbau in Bayern (LB StB-By 07), Ausgabe 2007“
Vertragsbestandteil. Die LB StB-By 07 bildet somit die technische
Kommunikationsgrundlage zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber für die
Ausführung und Abrechnung von Straßenbaumaßnahmen und wurde mit MS vom
06.02.2007 zur Anwendung eingeführt. Das Leistungsverzeichnis ist entsprechend
der zeitlichen Abfolge einzelner Bauleistungen strukturiert (z.B. Aushub –
Schottertragschichten - Bordsteine – Entwässerungseinrichtungen –
Asphaltschichten etc.) und nicht nach den Erfordernissen der Anlagenbuchhaltung
mit der Aufteilung der Kosten nach Teileinrichtungen.
Dies bedeutet, dass nach Abschluss der Bauarbeiten und nach erfolgter
Abrechnung mit der Baufirma die Zuordnung jeder abgerechneten Position nicht
nur zu einer der o.g. Teileinrichtungen erfolgen muss, sondern sogar innerhalb
einer Position die Gesamtmassen auf Teilmassen entsprechend ihrer
Zuordenbarkeit aufzusplitten sind. Dies entspricht vom Arbeitsumfang (jedoch
nicht vom Aufteilungsschlüssel!) her dem Arbeitsaufwand für eine KAG-Abrechnung
entsprechend der Straßenausbaubeitragssatzung. Hierfür ist erfahrungsgemäß ein
Zeitraum von ca. 2-3 Wochen je nach Maßnahmenkomplexität anzusetzen.
Von Amt 20 liegt eine Auflistung von ca. 100 Maßnahmen der letzten Jahre vor,
die für die Anlagenbuchhaltung aufzuarbeiten wären. Unter Berücksichtigung des
o.a. Zeitbedarfs ergäbe sich für das Abarbeiten nur dieses „Alt-Bestandes“
ein Zeitraum von 4 – 5 Jahren!
Vor diesem Hintergrund wurde von der Verwaltung ein Verfahren entwickelt, das auf Basis der tatsächlichen Kosten mit Hilfe eines dann für alle Straßenbaumaßnahmen standardisierten Näherungsverfahrens die Aufteilung dieser Kosten mit einem erheblich reduzierten Zeitaufwand ermöglicht.
Grundlegende Bestandteile dieses Näherungsverfahrens sind:
-
Einteilung der Straßenbaumaßnahmen in 2 Straßenkategorien
(Typ „Hauptverkehrsstraße“ und Typ „Anlieger- bzw. Wohnstraße“)
- Vereinfachte Berechnung durch Verwendung von standardisierten Gewichtungsfaktoren für jede der beiden Straßenkategorien und für jede Teileinrichtung
Die Gewichtungsfaktoren bewerten
die Relevanz einzelner Teileinrichtungen innerhalb einer Baumaßnahme und
relativieren den sich aus den Gesamtkosten und der (um-)gebauten Gesamtfläche
ergebenden durchschnittlichen Einheitssatz (€/m²) aufgrund der jeweils spezifischen
Bauweisen jeder Teileinrichtung.
Um die unterschiedlichen Gewichtungsfaktoren zu generieren, wurden mit sehr
hohem Zeitaufwand verschiedene repräsentative Baumaßnahmen einer detaillierten
Abrechnung unterzogen.
Auf Grundlage der so standardisierten Gewichtungsfaktoren und auf Basis tatsächlich angefallener Kosten und tatsächlich neu gebauter bzw. erneuerter Verkehrsflächen lassen sich die Herstellungskosten mit den folgenden Arbeitsschritten
·
Vorbereitung
- Beschaffung der Akten, Einarbeitung in das Projekt
- Zuordnung einzelner Teilleistungen bzw. Buchungen hinsichtlich investiv/nicht
investiv
- Aufteilung der Gesamtkosten der Maßnahme (finanzwirtschaftl. Abrechnung) in
à
Kosten Tiefbau (Zuständigkeitsbereich SGB 661)
à
Kosten Sonstiges (Gutachten, etc.) (Zuständigkeitsbereich SGB 661)
à
Kosten Dritter (Beleuchtung, Bänke, etc.) (Zuständigkeitsbereich, z.B.
SGB 663, EB 77, etc.)
·
Ausarbeitung
- Auswahl der Straßenkategorie
- Festlegung der betreffenden Straßenabschnitte („Knoten“)
- Flächenermittlung aus dem GIS
- Berechnung der Kosten der einzelnen Teileinrichtungen
- Aufteilung der ermittelten Kosten der einzelnen Teileinrichtungen auf die
jeweiligen
Straßenabschnitte („Knoten“)
- Mitteilung des Ergebnisses am SGB 201-3
auf jede Teileinrichtung separat aufteilen.
Dieses von Amt 66 entwickelte Näherungsverfahren wurde von der
Beratungsgesellschaft KPMG geprüft und für schlüssig befunden.
Bei ca. 100 „Alt“-Maßnahmen und
ausgehend von einem angenommenen reinen Zeitaufwand von durchschnittlich
3 Bearbeitungsstagen pro Maßnahme, bedeutet dies einen Zeitbedarf von 300 Arbeitstagen bzw. eine Arbeitszeit für eine Person von 1,5 Jahren
nur zur Abarbeitung des „Altbestandes“ für die
Anlagenbuchhaltung!
Der jährliche Zuwachs an Neumaßnahmen (Annahme: durchschnittlich
ca. 25 Stück) ist hierbei noch nicht
berücksichtigt.
Darüber hinaus müssen auch für
die Einnahmen (Straßenausbau- bzw. Erschließungsbeiträge, Zuwendungen nach
BayGVFG/FAG, Kostenbeteiligungen Dritter, etc.) entsprechende Modalitäten für
deren Aufteilung auf die jeweilige Teileinrichtung entwickelt werden. Außerdem
sind die Gewichtungsfaktoren in regelmäßigem Turnus (ca. alle 3 bis 4 Jahre)
anhand geeigneter Baumaßnahmen zu überprüfen.
Aufgrund der derzeitigen
personellen Situation bei Amt 66 sind diese für das Amt grundsätzlich neuen
Aufgabenstellungen aber nicht leistbar.
Eine zum Stellenplan 2013 angemeldete Stelle würde erst nach Genehmigung des
Haushalts frühestens im Mai/Juni 2013 ausgeschrieben werden. Dies bedeutet dass
die Abarbeitung der sich zwischenzeitlich weiter „angestauten“ Maßnahmen
demzufolge erst im Herbst 2013 beginnen könnten mit entsprechenden Konsequenzen
für die Anlagenbuchhaltung, Eröffnungsbilanz, etc.
Um die Rückstände aufzuarbeiten, die für
die Erstellung der Jahresabschlüsse 2009 ff dringend erforderlich sind, wurde
daher in Abstimmung mit Amt 11 eine zbV-Stelle in Aussicht gestellt, sodass die Straßenbaumaßnahmen voraussichtlich bereits
ab Herbst 2012 für die Anlagenbuchhaltung aufbereitet werden können.
Für die künftigen Maßnahmen werden dauerhaft zusätzliche Stellenanteile benötigt. Der Stellenplanantrag wird in das Haushaltsaufstellungsverfahren 2013 eingebracht.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
- Anwendung der geschilderten Vorgehensweise zur Aktivierung und Aufteilung der Herstellungskosten von Straßenbaumaßnahmen für die Anlagenbuchhaltung
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden zur Beschlussfassung über die Vereinfachungsregelung nicht benötigt.
Der zur Aktivierung der Anlagen im Bau erforderliche Personalbedarf resultiert aus Vorgaben der KommHV-Doppik. Bei Annahme der Vereinfachungsregelungen würde dieser Aufwand aber vermindert werden können.
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 Aktivierung und Aufteilung HK Straßen
Anlage 1_a_Gewichtungsfaktoren
Anlage 2_Kostenermittlung_Teileinrichtungen
Anlage 3_Kostenermittlung_Knoten_GIS