Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Die Bezeichnung von Referat VI wird von „Stadtplanung und Bauwesen“ in „Planen und Bauen“ geändert. Dies entspricht der für Großstädte deutschlandweit gängigen Benennung und wird der umfangreichen Zuständigkeit des Referates gerecht.
Die Bezeichnung „Referat Zentrale Verwaltung“ wird in
Referat „Personal, Organisation und
eGovernment“ geändert.
Durch die geänderte Benennung lässt sich die Zuständigkeiten
des Referats für Bürgerinnen und Bürger leichter ablesen. Die bisherige
Bezeichnung führte zu einer sehr hohen Anzahl von fehlgeleiteten Anfragen. Der
Begriff „eGovernment“ ist zunehmend eine eingeführte Bezeichnung in der
bundesdeutschen öffentlichen Verwaltung (siehe auch Entwurf des eGovernment-Gesetzes des Bundes)
Organisatorische Veränderungen erfolgen nicht, insbesondere bleibt es bei den durch den Stadtrat zugewiesenen Aufgaben und Zuständigkeiten. Die Geschäftszeichen von Referat VI und des Korreferats OBM/ZV bleiben ebenfalls unverändert.
Für die Änderungen der Bezeichnungen zum 01.07.2012 ist nach der Geschäftsordnung der Oberbürgermeister zuständig, der Bericht dient zur Kenntnis.