1.
Der energiewirtschaftlichen und wasserrechtlichen Ausbaukonzeption für das
Klärwerk bis 2030 wird zugestimmt.
2.
Der Entwässerungsbetrieb wird gem. DA Bau beauftragt, als erstes Teilprojekt
die Erneuerung der Wärme – Kraft –
Koppelanlage
(BHKW)einzuleiten.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
·
Umsetzung der energiepolitischen Zielvorgaben aus den Beschlüssen des Bau
– und Werkausschusses vom 19.07.2011 und des Stadtrates vom 08.12.2011.
·
Verlängerung der Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser aus dem
Klärwerk in die Regnitz nach den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes §§
10, 57 und 60.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
· Ausbau der Nutzung des Energiepotenziales des Abwassers und seiner Inhaltsstoffe zur schrittweisen Erhöhung des Anteiles der Eigenstromerzeugung von derzeit rd. 50 % auf bis zu 100%.
· Aufbau eines Ressourcenmanagements zur Rückgewinnung von Phosphor und Metallen.
· Erweiterung der Verfahrenstechnik um eine vierte Reinigungsstufe.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Zur
Schonung der natürlichen Ressourcen und als Beitrag zum Klimaschutz hat der Stadtrat
am 08.12.2011 Schutzziele und Fristen formuliert, deren Umsetzung auch die
Anforderungen für die bisher schwerpunktmäßig am Gewässerschutz orientierte
Abwasserreinigungsanlage Klärwerk
Erlangen verändert.
Das
künftige Leistungsprofil des Klärwerkes kann sich demnach nicht nur auf die
mechanisch – biologische Behandlung der Abwässer zur Einhaltung der
Bescheidswerte beschränken, sondern muss:
·
neben der seit 1957 betriebenen elektrischen und thermischen Verwertung
des Klärgases in BHKW`s weitere Energiepotenziale aus der Ressource Abwasser /
Klärschlamm / Luft erschließen,
·
die im Abwasserstrom mitgeführten und in Landwirtschaft und Industrie
benötigten Inhaltsstoffe (Phosphor, Metalle) wieder gewinnen.
·
zusätzlich zu den Auflagen im Wasserrechtsbescheid die Belastung der
eingeleiteten Abwässer mit endokrinen Spurenstoffen so begrenzen, dass wieder
vermehrt der Rohstoff „sauberes Wasser“ in den natürlichen Kreislauf zurück
gelangt.
Geeignete
Technologien und Behandlungsmethoden stehen zur Verfügung.
3.1 Energiewirtschaft - Ressourcenmanagement
Das
Projektziel, bis spätestens 2030 den Anteil aus der Eigenstromerzeugung
auf bis zu 100 % zu erhöhen, kann eingehalten werden.
Bei
der Rückgewinnung von Inhaltsstoffen aus Abwasser und Klärschlamm hat
die Umsetzung eines Verfahrens für den Rohstoff „Phosphor“ Vorrang.
Danach
kann der bisher anteilig in Kraftwerken thermisch verwertete und anteilig in
die Landwirtschaft ausgebrachte Klärschlamm einer neuen stofflichen und
energetischen Verwertung zugeführt werden.
Verfahren
zur Rückgewinnung von Metallen sind wirtschaftlich noch nicht darstellbar.
3.2 Wasserrecht
Die
Erlaubnis für das Einleiten der behandelten Abwässer endet am 31.12.2016.
Für
alle Schadstoffparameter (BSB5, CSB, AS, Nges. und Pges.) werden die
Bescheidswerte eingehalten.
In
der für 2013 / 2014 angekündigten Reform der Abwasserverordnung ist jedoch mit
verschärften Anforderungen wegen der Aufnahme von Grenzwerten für endokrine
Spurenstoffe zu rechnen.
Für
diesen Fall sind entsprechend ausreichende Vorbehaltsflächen eingeplant.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
In der Anlage sind die zum
Erreichen der Schutzziele geeigneten Behandlungsmethoden, Zeiträume für die
Umsetzung mit Energie – und Ressourcengewinn tabellarisch aufgelistet.
Eine erste Kostenannahme
anhand von Richtwerten, jedoch noch ohne
Planunterlagen, ergibt ein Kostenvolumen von vorl. 30,000 Mio. € einschl. 15 % Nebenkostenanteil.
Der Bedarf wird in die
Anmeldung für den Wirtschaftsplan 2013 aufgenommen.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf SK 07009
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Übersicht energiewirtschaftliche und wasserrechtliche Maßnahmen bis 2030