In der Kinderkrippe der ev. Kirchengemeinde St. Matthäus, Emil-Kränzlein-Strasse 4 in 91052 Erlangen werden rückwirkend zum 01.04.2012 drei weitere Plätze als bedarfsnotwendig anerkannt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die ev. Kirchengemeinde St. Matthäus, Emil-Kränzlein-Strasse 4 in 91052 Erlangen betreibt am Röthelheim 60 seit dem 12.09.2011 eine Kinderkrippe mit 12 Plätzen. Die Kinderkrippe ist als Zwischennutzung bis zur Fertigstellung des geplanten Krippenneubaus der Kirchengemeinde St. Matthäus in der Emil-Kränzlein-Strasse geplant.
Der Träger hat einen Antrag auf Erweiterung der Platzzahl von 12 auf 15 Plätze gestellt. Einer Erhöhung der Platzzahl kann fachaufsichtlich zu gestimmt werden. Eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde erteilt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Rückwirkende Bedarfsanerkennung von drei weiteren Krippenplätzen ab dem 01.04.2012; Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Bezuschussung der laufenden Betriebskosten ab diesem Zeitpunkt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Aus Sicht der Jugendhilfeplanung ergibt sich folgendes Bild:
Die Einrichtung ist im Planungsbezirk G – Röthelheim & Südgelände gelegen.
Der Planungsbezirk umfasst das Röthelheimgebiet incl. des Bereiches
Röthelheimpark sowie die Gebiete Sebaldus und Rathenau.
Mit Stichtag zum 30.06.2011 lebten 641 Kinder im Alter von unter drei
Jahren in diesem Planungsbezirk. Die weitere Entwicklung der Kinderzahlen in
diesem Gebiet wird maßgeblich durch den Umstand beeinflusst, dass der
kontinuierliche Zuzug junger Familien in den Röthelheimpark inzwischen seinen
Höhepunkt überschritten hat. Entsprechend ist ein Absinken der Kinderzahlen
dieser Altersstufe in den kommenden Jahren um ca. 10% zu erwarten.
Insgesamt ist für diesen Planungsbezirk von einem im stadtweiten
Vergleich deutlich überdurchschnittlichen Bedarf auszugehen. Wesentlichen
Anteil daran hat auch die außergewöhnliche Konzentration betriebsnaher
Einrichtungen innerhalb dieses Planungsbezirks, die in starkem Maße auch von
Kindern genutzt werden, die nicht direkt in diesem Planungsbezirk leben.
Die Erweiterung der Platzzahlen im Rahmen der Zwischennutzung um weitere
drei Plätze auf 15 Plätze ist geeignet, zur Bedarfsdeckung innerhalb des
Planungsbezirkes beizutragen. Die Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit ist aus
diesem Grund aus Sicht der Jugendhilfeplanung zu befürworten.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Für die Kinderkrippe St. Matthäus hat die Stadt Erlangen ab dem
01.04.0212 Betriebskostenförderung für drei weitere Plätze zu leisten. Für den
Zeitraum April bis Dezember 2012 entstehen voraussichtlich € 15.000 Betriebskostenbezuschussung.
Ab 2013 muss eine Betriebskostenförderung von ca. € 20.000 für die drei
weiteren Krippenplätze im Haushalt veranschlagt werden. Die Kosten werden zur
Hälfte durch den Freistaat Bayern refinanziert.
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten Vom 01.04.2012 – 31.12.2012 Jährlich
ab 2013 |
15.000 € 20.000
€ |
bei Sachkonto: 530 101 KSt. 512 090 KTr.
365 211 00 |
Korrespondierende Einnahmen Vom 01.04.2012 – 31.12.2012 Jährlich
ab 2013 |
7.500 € 10.000
€ |
bei Sachkonto: 414 101 KSt. 512 090 KTr.
365 211 00 |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
für die Bezuschussung der Betriebskosten sind nicht vorhanden, für den Zeitraum ab 01.04.2012 ff. erfolgt eine entsprechende Nachmeldung der Verwaltung.
Anlagen: