Betreff
Ev. Kinderkrippe St. Matthäus: Erhöhung der Bedarfsanerkennung von 12 auf 15 Plätze
Vorlage
512/074/2012
Aktenzeichen
IV/512/BUH T.2753
Art
Beschlussvorlage

In der Kinderkrippe der ev. Kirchengemeinde St. Matthäus, Emil-Kränzlein-Strasse 4 in 91052 Erlangen werden rückwirkend zum 01.04.2012 drei weitere Plätze als bedarfsnotwendig anerkannt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die ev. Kirchengemeinde St. Matthäus, Emil-Kränzlein-Strasse 4 in 91052 Erlangen betreibt am Röthelheim 60 seit dem 12.09.2011 eine Kinderkrippe mit 12 Plätzen. Die Kinderkrippe ist als Zwischennutzung bis zur Fertigstellung des geplanten Krippenneubaus der Kirchengemeinde St. Matthäus in der Emil-Kränzlein-Strasse geplant.

Der Träger hat einen Antrag auf Erweiterung der Platzzahl von 12 auf 15 Plätze gestellt. Einer Erhöhung der Platzzahl kann fachaufsichtlich zu gestimmt werden. Eine entsprechende Betriebserlaubnis wurde erteilt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Rückwirkende Bedarfsanerkennung von drei weiteren Krippenplätzen ab dem 01.04.2012; Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Bezuschussung der laufenden Betriebskosten ab diesem Zeitpunkt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Aus Sicht der Jugendhilfeplanung ergibt sich folgendes Bild:

Die Einrichtung ist im Planungsbezirk G – Röthelheim & Südgelände gelegen. Der Planungsbezirk umfasst das Röthelheimgebiet incl. des Bereiches Röthelheimpark sowie die Gebiete Sebaldus und Rathenau.

Mit Stichtag zum 30.06.2011 lebten 641 Kinder im Alter von unter drei Jahren in diesem Planungsbezirk. Die weitere Entwicklung der Kinderzahlen in diesem Gebiet wird maßgeblich durch den Umstand beeinflusst, dass der kontinuierliche Zuzug junger Familien in den Röthelheimpark inzwischen seinen Höhepunkt überschritten hat. Entsprechend ist ein Absinken der Kinderzahlen dieser Altersstufe in den kommenden Jahren um ca. 10% zu erwarten.

Insgesamt ist für diesen Planungsbezirk von einem im stadtweiten Vergleich deutlich überdurchschnittlichen Bedarf auszugehen. Wesentlichen Anteil daran hat auch die außergewöhnliche Konzentration betriebsnaher Einrichtungen innerhalb dieses Planungsbezirks, die in starkem Maße auch von Kindern genutzt werden, die nicht direkt in diesem Planungsbezirk leben.

Die Erweiterung der Platzzahlen im Rahmen der Zwischennutzung um weitere drei Plätze auf 15 Plätze ist geeignet, zur Bedarfsdeckung innerhalb des Planungsbezirkes beizutragen. Die Anerkennung der Bedarfsnotwendigkeit ist aus diesem Grund aus Sicht der Jugendhilfeplanung zu befürworten.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Für die Kinderkrippe St. Matthäus hat die Stadt Erlangen ab dem 01.04.0212 Betriebskostenförderung für drei weitere Plätze zu leisten. Für den Zeitraum April bis Dezember 2012 entstehen voraussichtlich € 15.000 Betriebskostenbezuschussung. Ab 2013 muss eine Betriebskostenförderung von ca. € 20.000 für die drei weiteren Krippenplätze im Haushalt veranschlagt werden. Die Kosten werden zur Hälfte durch den Freistaat Bayern refinanziert.

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

Vom 01.04.2012 – 31.12.2012

Jährlich ab 2013

 

15.000 €

20.000 €

bei Sachkonto: 530 101

KSt. 512 090

KTr. 365 211 00

Korrespondierende Einnahmen

Vom 01.04.2012 – 31.12.2012

Jährlich ab 2013

 

  7.500 €

10.000 €

bei Sachkonto: 414 101

KSt. 512 090

KTr. 365 211 00

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                    für die Bezuschussung der Betriebskosten sind nicht vorhanden, für den Zeitraum ab 01.04.2012 ff. erfolgt eine entsprechende Nachmeldung der Verwaltung.


Anlagen: