Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Die Arbeiten an der Bahnstrecke sind vom
Eisenbahn-Bundesamt im Rahmen eines Planfestellungsbeschlusses aus dem Jahre
2009 genehmigt, der nach den Vorschriften des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
(AEG) erlassen wurde.
Die Geltungsbereiche der Allgemeinen
Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm – Geräuschimmissionen – und die
32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte-
und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV) erstrecken sich auch auf Lärm
durch Arbeiten an bundeseigenen Bahnanlagen.
Der Vollzug des AEG, die
Überwachung der Festlegungen des Planfeststellungsbeschlusses und der genannten
Lärmschutzverordnungen an bundeseigenen Bahnanlagen liegt ausschließlich in der
Zuständigkeit des Eisenbahn-Bundesamtes.
Bisher eingegangene Beschwerden wurden
entsprechend informiert und an das Eisenbahnbundesamt, Außenstelle Nürnberg, Telefon: 0911-2493-0,
weitergeleitet.
Um künftigen Anwohnerbeschwerden zielführender
begegnen zu können, hat das Amt für Umweltschutz und Energiefragen Kontakt mit
dem Eisenbahnbundesamt und der DB Projektbau aufgenommen mit dem Ziel, von dort
eine offensivere Informationspolitik gegenüber den betroffenen Anwohnern zu
erreichen.
Die DB Projektbau eröffnet am 01.06., 10.00
Uhr ein Informationsbüro in Erlangen als Anlaufstelle für alle Bürgerinnen und
Bürger mit Fragen zu dem Projekt. Die im offiziellen Mitteilungsblatt der
Stadtverwaltung Erlangen (DaS) vom 26.04.2012 angekündigte sofortige Eröffnung
des Büros hat sich lt. Auskunft der DB Projektbau auf den 01.06. verschoben.
Anlagen: