1. Der
Jugendhilfeausschuss stellt fest, dass die Verlegung der Hauptschullernstube Junkerssta
ße1 in die Eichendorffschule
mittelfristig nicht wirtschaftlich realisierbar ist.
2. Der
Schulausschuss stellt fest, dass die Verlegung der Hauptschullernstube
Junkersstraße 1 in
die Eichendorffschule mittelfristig
nicht wirtschaftlich realisierbar ist.
3. Gleichzeitig
wird die Verwaltung beauftragt, alternative Konzepte für die Hauptschullernstube
Junkersstraße 1 und für die
Hauptschullernstube Michael-Vogel-Str.3 zu erarbeiten und diese
Konzepte im Jugendhilfeausschuss ein
zu bringen.
Aufgrund
von baurechtlichen Problemlagen wurde 2010 deutlich, dass eine weitere Nutzung
der „Villa“ ohne Generalsanierung nicht weiter möglich ist. Betroffen waren
u.a. die Hauptschullernstube und die Jugendsozialarbeit am Anger. In 2010
wurden von der Verwaltung verschiedene Lösungsvorschläge erarbeitet und in den
Gremien der Stadt behandelt. Im Rahmen dieser intensiven Diskussionen wurde auch
die Möglichkeit in Erwägung gezogen, die Lernstube „Villa“ kurzfristig in der
Eichendorffschule unter zu bringen. Diese Alternative war aufgrund des engen
zeitlichen Korridors nicht realisierbar.
Die Referentenbesprechung war in diesem Entscheidungsprozess eingebunden und
hat am 25.01.2011 die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob alternativ eine
Verlegung der Lernstube Junkersstraße 1, die mittelfristig auch andere
Räumlichkeiten benötigt, in die Eichendorffschule möglich ist. In diese Prüfung
wurden das Amt für Gebäudemanagement, das Schulverwaltungsamt, der Schulleiter
und das Stadtjugendamt einbezogen.
In der Prüfung wurde festgestellt, dass eine räumliche Unterbringung in einem
Trakt der Eichendorffschule erhebliche Umbaumaßnahmen, Sanierungen der
Bausubstanz und der Haustechnik nach sich zieht. Mit diesen Umbaumaßnahmen für
die Nutzung als Lernstube ist eine Nutzungsänderung bei der Bauaufsicht zu
beantragen. Eine solche Nutzungsänderung erfordert parallel die Erstellung eines
Brandschutzkonzepts für die Schule (zumindest für einen abgrenzbaren
Teilbereich). Die Folge eines Brandschutzkonzepts wären erhebliche bauliche
Eingriffe im Schulhaus. Die finanziellen Auswirkungen können ohne Feinplanung
nicht errechnet werden. Die Erfahrungen mit der Unterbringung der
Grundschullernstube in der Grundschule Brucker Lache zeigen, dass umfangreiche
Baumaßnahmen erforderlich sind, um den Brandschutz sicher zu stellen.
In diesem Zusammenhang wäre es notwendig, die Generalsanierung des Traktes, in dem die Lernstube untergebracht werden soll, durchzuführen (u.a. Energiesparmaßnahmen, Schaffung der Barrierefreiheit, Sanierung Toilettenanlagen). Im Schulsanierungsprogramm sind Mittel für die Eichendorffschule nicht vorgesehen.
Aktuell
sind grundsätzliche Überlegungen, in welcher Form die Eichendorffschule zukünftig
geführt wird, im Gange. Hier gibt es Überlegungen, die Eichendorffschule zur
gebundenen Ganztagesschule zu führen. Der Abstimmungsprozess ist komplex und
eine Entscheidung wird nach Einschätzung der Schulleitung und des Staatlichen
Schulamtes nicht kurzfristig erfolgen können.
Mit einer räumlichen Verlagerung einer Hauptschullernstube in die Eichendorffschule wäre als Vorarbeit eine konzeptionelle Abstimmung zwischen Schule und Jugendamt unverzichtbar. Die oben ausgeführten Hintergründe machen eine solche Arbeit zum jetzigen Zeitpunkt, ohne Entscheidung der oben aufgeworfen Fragen, zu einer wenig erfolgversprechenden Investition an Arbeitszeit.
Für die beiden Jugendlernstuben, Junkersstraße 1 und Michael-Vogel-Str.3, brauchen wir mittelfristig andere räumliche Lösungen. Beide Lernstuben sind aus fachlicher Sicht auch zukünftig weiterhin dringend erforderlich.
Für die Lernstube „Villa“ wurden Ersatzräume in der Michael-Vogel-Straße 3 angemietet. Dieser Mietvertrag wurde, nach Festlegung des Stadtrats auf 5 Jahre befristet. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, in der Zeit der Mietdauer eine andere Lösung zu entwickeln und zu realisieren. Der Mietvertrag endet am 31. März 2016.
Die Betriebserlaubnis für die Junkersstraße 1 ist abgelaufen. Grundlage für eine Verlängerung ist die baurechtliche Genehmigung, der Vermieter betreibt aktuell das hierfür notwendige Verfahren. Die Räumlichkeiten sind abgenutzt und bedürfen umfangreicher Renovierungsarbeiten. Es ist hier intensiv zu prüfen, ob aufgrund des Zuschnitts und der Bausubstanz diese Räumlichkeiten zur weiteren Nutzung, wie bisher, wirtschaftlich renoviert werden können.
Die Verwaltung erarbeitet zur Zeit ein Lösungskonzept und wird dieses in die Gremien einbringen.
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Sachkosten: |
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Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: keine