Betreff
Prüfung der Verlegung der Hauptschullernstube Junkerstraße 1 in die Eichendorffschule
Vorlage
511/032/2012
Aktenzeichen
IV/51/511/SWI
Art
Beschlussvorlage

1. Der Jugendhilfeausschuss stellt fest, dass die Verlegung der Hauptschullernstube Junkerssta
    ße1 in die Eichendorffschule mittelfristig nicht wirtschaftlich realisierbar ist.

2. Der Schulausschuss stellt fest, dass die Verlegung der Hauptschullernstube Junkersstraße 1 in
    die Eichendorffschule mittelfristig nicht wirtschaftlich realisierbar ist.

3. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt, alternative Konzepte für die Hauptschullernstube
    Junkersstraße 1 und für die Hauptschullernstube Michael-Vogel-Str.3 zu erarbeiten und diese
    Konzepte im Jugendhilfeausschuss ein zu bringen.

 


            Aufgrund von baurechtlichen Problemlagen wurde 2010 deutlich, dass eine weitere Nutzung der „Villa“ ohne Generalsanierung nicht weiter möglich ist. Betroffen waren u.a. die Hauptschullernstube und die Jugendsozialarbeit am Anger. In 2010 wurden von der Verwaltung verschiedene Lösungsvorschläge erarbeitet und in den Gremien der Stadt behandelt. Im Rahmen dieser intensiven Diskussionen wurde auch die Möglichkeit in Erwägung gezogen, die Lernstube „Villa“ kurzfristig in der Eichendorffschule unter zu bringen. Diese Alternative war aufgrund des engen zeitlichen Korridors nicht realisierbar.

Die Referentenbesprechung war in diesem Entscheidungsprozess eingebunden und hat am 25.01.2011 die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob alternativ eine Verlegung der Lernstube Junkersstraße 1, die mittelfristig auch andere Räumlichkeiten benötigt, in die Eichendorffschule möglich ist. In diese Prüfung wurden das Amt für Gebäudemanagement, das Schulverwaltungsamt, der Schulleiter und das Stadtjugendamt einbezogen.


In der Prüfung wurde festgestellt, dass eine räumliche Unterbringung in einem Trakt der Eichendorffschule erhebliche Umbaumaßnahmen, Sanierungen der Bausubstanz und der Haustechnik nach sich zieht. Mit diesen Umbaumaßnahmen für die Nutzung als Lernstube ist eine Nutzungsänderung bei der Bauaufsicht zu beantragen. Eine solche Nutzungsänderung erfordert parallel die Erstellung eines Brandschutzkonzepts für die Schule (zumindest für einen abgrenzbaren Teilbereich). Die Folge eines Brandschutzkonzepts wären erhebliche bauliche Eingriffe im Schulhaus. Die finanziellen Auswirkungen können ohne Feinplanung nicht errechnet werden. Die Erfahrungen mit der Unterbringung der Grundschullernstube in der Grundschule Brucker Lache zeigen, dass umfangreiche Baumaßnahmen erforderlich sind, um den Brandschutz sicher zu stellen.

In diesem Zusammenhang wäre es notwendig, die Generalsanierung des Traktes, in dem die Lernstube untergebracht werden soll, durchzuführen (u.a. Energiesparmaßnahmen, Schaffung der Barrierefreiheit, Sanierung Toilettenanlagen). Im Schulsanierungsprogramm sind Mittel für die Eichendorffschule nicht vorgesehen.

Aktuell sind grundsätzliche Überlegungen, in welcher Form die Eichendorffschule zukünftig geführt wird, im Gange. Hier gibt es Überlegungen, die Eichendorffschule zur gebundenen Ganztagesschule zu führen. Der Abstimmungsprozess ist komplex und eine Entscheidung wird nach Einschätzung der Schulleitung und des Staatlichen Schulamtes nicht kurzfristig erfolgen können.

Mit einer räumlichen Verlagerung einer Hauptschullernstube in die Eichendorffschule wäre als Vorarbeit eine konzeptionelle Abstimmung zwischen Schule und Jugendamt unverzichtbar. Die oben ausgeführten Hintergründe machen eine solche Arbeit zum jetzigen Zeitpunkt, ohne Entscheidung der oben aufgeworfen Fragen, zu einer wenig erfolgversprechenden Investition an Arbeitszeit.

Für die beiden Jugendlernstuben, Junkersstraße 1 und Michael-Vogel-Str.3, brauchen wir mittelfristig andere räumliche Lösungen. Beide Lernstuben sind aus fachlicher Sicht auch zukünftig weiterhin dringend erforderlich.

Für die Lernstube „Villa“ wurden Ersatzräume in der Michael-Vogel-Straße 3 angemietet. Dieser Mietvertrag wurde, nach Festlegung des Stadtrats auf 5 Jahre befristet. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, in der Zeit der Mietdauer eine andere Lösung zu entwickeln und zu realisieren. Der Mietvertrag endet am 31. März 2016.

Die Betriebserlaubnis für die Junkersstraße 1 ist abgelaufen. Grundlage für eine Verlängerung ist die baurechtliche Genehmigung, der Vermieter betreibt aktuell das hierfür notwendige Verfahren. Die Räumlichkeiten sind abgenutzt und bedürfen umfangreicher Renovierungsarbeiten. Es ist hier intensiv zu prüfen, ob aufgrund des Zuschnitts und der Bausubstanz diese Räumlichkeiten zur weiteren Nutzung, wie bisher, wirtschaftlich renoviert werden können.

Die Verwaltung erarbeitet zur Zeit ein Lösungskonzept und wird dieses in die Gremien einbringen.

 

Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: keine