Betreff
Erhöhung des Kostenrichtwertes für die Baukostenförderung von Kindertageseinrichtungen
Vorlage
512/070/2012
Aktenzeichen
IV/512/GS013 T. 2362
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Der Kostenrichtwert, der bei Neubauten von Kindertageseinrichtungen zur Berechnung der Höhe der Baukostenförderung herangezogen wird, wurde mit Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 21. März 2012 erhöht. Die Erhöhung erfolgte rückwirkend zum 01.01.2012: 

 

Kostenrichtwert seit 01.01.2010

3.420,00 €

Kostenrichtwert seit 01.01.2012       

3.574,00 €

 

Dies hat zur Folge, dass die Baukostenförderung für Kindertageseinrichtungen in Zukunft höher ausfallen wird. Bei Maßnahmen freier Träger betrifft dies sowohl den staatlichen als auch den städtischen Anteil an der Baukostenförderung.

 

Für die Fördermittel, die nach dem 01.01.2012 bewilligt wurden und bewilligt werden, wird die rückwirkende Erhöhung des Kostenrichtwertes auch nachträglich berücksichtigt.

Im Einzelnen sind dies:

 

-       Krippe des Universitätsklinikums, Palmsanlage 2

-       Krippe und Kindergarten St. Peter und Paul, Boschstr. 3

-       Krippe im Sozialzentrum, Isarstraße 10

-       Krippe und Kindergarten St. Matthäus, Emil-Kränzlein-Str. 10

-       Krippe und Kindergarten St. Johannes, Schallershofer Str. 26

 

Am Beispiel von St. Johannes wird der Träger aufgrund dieser Erhöhung voraussichtlich insgesamt ca. 35.200,00 € mehr an Baukostenförderung für die Neubaumaßnahme erhalten (13.000,00 € mehr staatlicher Anteil und 22.200,00 € mehr städtischer Anteil).

 


Anlagen: