Betreff
"Selbständig und selbstbestimmt bis ins hohe Alter leben" hier: SPD-Fraktionsantrag Nr. 25/2012 vom 05.03.2012 "Selbstbestimmtes Wohnen im Alter als kommunales Ziel" hier: gemeinsamer Fraktionsantrag Nr. 37/2012 vom 21.03.2012 von ödp, Grüne Liste, FDP, FWG
Vorlage
50/081/2012
Aktenzeichen
V/50/VOA - 2249
Art
Beschlussvorlage
  1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Die Fraktionsanträge Nr. 25/2012 vom 5.3.2012 und Nr. 37/2012 vom 21.3.2012 sind damit bearbeitet.

 

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, einen „Runden Tisch selbstbestimmtes Wohnen im Alter in Erlangen“ für die 2. Jahreshälfte 2012 zu planen.

 


Zum SPD-Fraktionsantrag Nr. 25/2012:

 

Von der Antragstellerin wird die Erarbeitung eines Konzeptes zur Förderung und Unterstützung von Selbständigkeit und Selbstbestimmung im Alter gefordert, sowie dessen schrittweise Umsetzung. Im ersten Schritt wird die Verwaltung dazu aufgefordert, sich über das sogenannte Bielefelder Modell zu informieren – dazu wird eine Informationsfahrt nach Bielefeld angeregt.

 

Im zweiten Schritt wird eine gemeinsam durch Stadtplanungsamt, Sozialamt, Gewobau und andere örtliche Bauträger zu erstellende Bestandsaufnahme des gesamten vorhandenen Wohnungsangebotes in allen Stadtteilen nach dem Kriterium der Barrierefreiheit gefordert, um Lücken im Angebot, bzw. Abhilfebedarf durch Neubau, Umbau oder Sanierung erkennen zu können.

 

Weiter sollte die gesamte Infrastruktur des Wohnumfeldes in allen Stadtteilen nach verschiedensten Kriterien analysiert werden (sichere Wegeverbindung, gute ÖPNV-Anbindung, gute Nahversorgung mit Einkaufsmöglichkeiten und mit medizinisch/pflegerischen Angeboten, gute Versorgung mit Freiflächen und Gemeinschaftseinrichtungen, Förderung von Nachbarschaftshilfe und Selbsthilfe in Stadtteilzentren, Erreichbarkeit von Seniorenbetreuerinnen und niederschwelligen Beratungsangeboten für altersgerechtes Wohnen und Altersfragen allgemein).

 

Auf der Grundlage dieser Bestandsaufnahme und der Infrastrukturanalysen aller Stadtteile sollte dann von der Verwaltung ein umfassendes, stadtteilbezogenes Konzept für selbstbestimmtes Wohnen im Alter für Erlangen erarbeitet werden.


 

Zum gemeinsamen Fraktionsantrag Nr. 37/2012 von ödp, Grüne Liste, FDP, FWG

 

Auch in diesem gemeinsamen Fraktionsantrag wird die Wichtigket des Themas „Selbstbestimmtes Wohnen im Alter“ hervorgehoben und der Wunsch der Seniorinnen und Senioren in Erlangen betont, solange wie möglich im eigenen, gewohnten Umfeld wohnen bleiben zu können. Dies habe sich auch aus einer kürzlich stattgefundenen Befragung als Ergebnis bestätigt. Auch hier wird auf das, für vorbildlich gehaltene Bielefelder Modell hingewiesen.

 

Es wird deshalb die Entwicklung eines Konzepts gefordert, das „… es den Betroffenen in Zukunft möglich machen kann, in ihrem eigenen Umfeld zu verbleiben“, bzw. „… dass jeder/jede selbst entscheiden können muss, wie er/sie seinen/ihren Lebensabend gestalten möchte“.

 

Zu diesem Zweck sollten Stadtplanungsamt, Sozialamt, die Erlanger Wohnungsbaugesellschaften sowie die Erlanger Sozialverbände in einem jährlichen Runden Tisch verbindliche Ziele festlegen und dem Stadtrat über die Umsetzung berichten. Arbeitsprogramme und Haushaltsmittelausstattung seien dementsprechend anzupassen.

 

 

Früherer CSU-Fraktionsantrag mit vergleichbarer Zielrichtung

 

Auch von der CSU-Fraktion lag bereits vor einiger Zeit ein Antrag mit vergleichbarer Zielrichtung vor (CSU-Fraktionsantrag Nr. 170/2009 vom 26.05.2009), der Gegenstand der Beratungen in der SGA-Sitzung vom 01.07.2009 war.

 

In diesem Antrag wurde zum Ausdruck gebracht, dass viele Bürgerinnen und Bürger den berechtigten Wunsch haben, auch im Alter und bei Pflegebedürftigkeit in ihrer Häuslichkeit wohnen bleiben zu können oder bei einem durch eine Körperbehinderung oder durch Pflegebedürftigkeit bedingtem Wohnungswechsel innerhalb ihres Stadtteils umziehen zu können.

 

Es wurde eine Überprüfung der Situation gefordert, ob die notwendigen Voraussetzungen für die Umsetzung des Prinzips der Pflegeversicherung „ambulant vor stationär“ auch stadtteilgerecht vorhanden sind. Dies sollte im Rahmen eines Runden Tisches in den Stadtteilen erfolgen. Es sollten weiterhin Bauträger gewonnen werden, die sich bedarfsgerecht in den Bereichen barrierefreie Wohnungen, Tagespflegeeinrichtungen, Wohngruppen und alternative Wohnformen für Seniorinnen und Senioren engagieren. Die Planungen der Stadtverwaltung für barrierefreies Bauen sollten dargestellt werden.

 

 

Zum sogenannten Bielefelder Modell

 

In beiden aktuellen Fraktionsanträgen wird Bezug genommen auf das sogenannte Bielefelder Modell als vermeintlich vorbildliche Lösung für die Problematik des selbstbestimmten Wohnens im Alter. Zur Information ist die Internetseite „Das Bielefelder Modell“ in der Anlage komplett abgedruckt.

 

Danach handelt es sich nicht um ein städtisches, sondern um ein Modell der BGW – der Bielefelder Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft mbH. Der wesentliche Kern des Modells besteht darin, dass sich in den meisten Seniorenwohnanlagen der BGW eine Reihe von Sondereinrichtungen befinden: Wohncafe, Gästewohnung, Servicestützpunkt (genauer: Station eines ambulanten Pflegedienstes). Alle diese Sondereinrichtungen werden nicht von der BGW betrieben, sondern sind an einen örtlichen Wohlfahrtsverband zum Betrieb in Eigenregie vermietet. Dadurch ist für die Bewohnerinnen und Bewohner der jeweiligen BGW-Altenwohnanlage einerseits die Möglichkeit zur Nutzung von Gemeinschaftsanlagen gegeben, andererseits ist im Bedarfsfall pflegerisch fachliche Unterstützung und Hilfe im Haus sofort verfügbar – für die aber nur im Fall der tatsächlichen Nutzung gezahlt werden muss. Über die Kosten und Benutzungsbedingungen von Wohncafe und Gästewohnung sind in der Veröffentlichung keine konkreten Angaben vorhanden.


 

Wie weit sind wir in Erlangen vom Bielefelder Modell weg?

 

Gemessen an den Maßstäben des als vorbildlich angesehenen Bielefelder Modells kommt dem in Erlangen wohl am ehesten die Seniorenwohnanlage Angerwinkel in der Hertleinstraße am nächsten, da in diesem Haus neben einem Veranstaltungsraum auch eine ambulante Krankenpflegestation angesiedelt ist. Einem vergleichbaren Konzept folgen auch die Seniorenwohnanlage der Baugenossenschaft des Verkehrspersonals an der Zeidelweide in Buckenhof (kurz hinter der Stadtgrenze) und – mit Abstrichen – auch die Seniorenwohnanlage der Gemeinde St. Sebald in der Südstadt (mit Abstrichen, weil sich dort zwar keine Sozialstation befindet, jedoch in unmittelbarer Nähe das Mehrgenerationenhaus mit seinen Angeboten).

 

Dagegen wird in Erlangen bereits seit 1962 das Konzept der städtischen Seniorenbetreuerinnen verfolgt. In Seniorenwohnanlagen ist jeweils ein Büro einer städtischen Seniorenbetreuerin eingerichtet, die ohne Kosten für die Bewohnerinnen und Bewohner als Ansprechpartnerin und Kontaktperson fungiert, die zur Unterstützung und Hilfe im Bedarfsfall zur Verfügung steht und die gemeinsame Aktivitäten und Veranstaltungsangebote organisiert, um Vereinsamung zu verhindern und Gemeinschaft zu fördern. Die Einrichtung der dezentralen städtischen Seniorenbetreuerinnen wird von den Bewohnern und Bewohnerinnen sehr geschätzt. Eine durch den Stadtrat bereits beschlossene Reduzierung dieses Angebots wieder deshalb vor einigen Jahren wieder rückgängig gemacht. Mittlerweile konnte die Anzahl der Seniorenbetreuerinnen in den einzelnen Stadtteilen sogar um weitere Zwei erweitert werden.

 

Offensichtlich wird dieses Konzept als positiv und sinnvoll angesehen; denn es kam bei allen Seniorenwohnanlagen zum Tragen, die von der Gewobau in den letzten Jahren geplant und gebaut wurden (Projekt Hertleinstraße, Projekt Pommernstraße in 2011 und Projekt Kurt‑Schuhmacher‑Straße mit Bezug Mitte 2012). In den neueren Wohnanlagen gibt es regelmäßig neben dem Büro auch einen Raum für gemeinschaftliche Aktivitäten und Veranstaltungen, der von den Bewohnern der Wohnanlage – aber auch von anderen Senioren und Seniorinnen aus der Nachbarschaft – kostenlos genutzt werden kann. Diese Einrichtung dürfte funktional dem Wohncafe im Bielefelder Modell entsprechen, bzw. sollte als mindestens gleichwertig anzusehen sein.

 

Eine Gästewohnung ist in keiner der Erlanger Seniorenwohnanlagen verfügbar – dies zu fordern wäre bei dem bekanntermaßen angespannten Wohnungsmarkt in Erlangen und dem hohen Mietniveau auch schwer zu vertreten.

 

Sicherlich ist das Erlanger Konzept der dezentralen Stationierung von Seniorenbetreuerinnen nicht unter allen Aspekten gleichwertig mit dem Bielefelder Modell – insbesondere im Hinblick auf die in Erlangen nur in Ausnahmefällen im Haus vorhandene ambulante Krankenpflegestation. Denn es mag für ältere Bewohnerinnen und Bewohner beruhigend sein, einen ambulanten Pflegedienst im Haus zu wissen. Andererseits wird es aber auch als Vorteil angesehen, einen ständigen Ansprechpartner, eine helfende Person für Unterstützungen im Bedarfsfall und ein ständiges Angebot für Gemeinschaftsveranstaltungen und Aktivitäten im Haus zu wissen. Eine nachträgliche, zusätzliche Integration einer ambulanten Krankenpflegestation in die Erlanger Seniorenwohnanlagen anzustreben, erscheint jedoch aus diversen Gründen nicht sinnvoll (Verlust von seniorengerechtem Wohnraum, Umbaumaßnahmen, Aufgabe der bisherigen Standorte der Pflegestationen usw.). Insofern sieht die Verwaltung das Erlanger Konzept der dezentralen Seniorenbetreuerinnen als ein ebenfalls wertvolles, aber eben teilweise anderes Betreuungsangebot an, das gegenüber dem Bielefelder Modell an mancher Stelle Nachteile – aber auch Vorteile aufweist.

 

Nach allem sieht es die Verwaltung deshalb als nicht erforderlich an, einen Besuch in Bielefeld zu organisieren. Das Bielefelder Modell ist auch ausreichend bekannt.

 

 

 

 

 

 

 

 

Weiteres Vorgehen

 

Es bleibt die Frage, mit welcher Strategie das möglichst lange, selbstbestimmte Wohnen im Alter in Erlangen in Zukunft am besten erleichtert werden kann. Ausgehend von den eingebrachten Fraktionsanträgen liegen verschiedene Konzepte auf dem Tisch:

 

·         Der SPD-Fraktionsantrag setzt auf umfangreiche und aufwändige bauliche und infrastrukturelle Bestandsaufnahmen und Analysen, aus denen stadtteilbezogene Konzepte entwickelt werden sollten.

 

·         Auch der gemeinsame Antrag von ödp, Grüne Liste, FDP, FWG fordert die Entwicklung eines Konzepts. Dieses soll von einem jährlichen Runden Tisch von Verwaltung, Baugesellschaften und Sozialverbänden entwickelt werden.

 

·         Auch im früheren CSU-Fraktionsantrag vom 26.05.2009 wird die Einrichtung eines Runden Tisches bevorzugt, der jedoch stadtteilbezogen stattfinden sollte.

 


Ziel der Überlegungen muss es sein, auf welchem Weg und mit welchen Mitteln am ehesten für die immer zahlreicher werdenden Seniorinnen und Senioren in Erlangen die Bedingungen verbessert werden können, die ein möglichst langes Verbleiben im eigenen Haus, in der eigenen Wohnung, in den eigenen vier Wänden erlauben und wie die dazu erforderlichen baulichen und infrastrukturellen Voraussetzungen möglichst günstig gestaltet werden können.

 

Dabei müssen u.a. auch die folgenden Ausgangsbedingungen berücksichtigt werden:

 

·         Die für erforderlich gehaltenen Maßnahmen liegen nur zum Teil in der Verantwortung des Sozialamtes (z. B. Beratung und finanzielle Förderung von Maßnahmen zur Wohnraumanpassung, z. B. Bereitstellung von dezentralen Betreuungsangeboten durch Seniorenbetreuerinnen, z. B. Sicherung von ambulanten Pflegediensten oder Tagesbetreuungseinrichtungen durch finanzielle Zuschüsse der Stadt)

 

·         die Herstellung der nötigen Infrastruktur in den einzelnen Stadtteilen (Verkehr, Einkaufsmöglichkeiten, Freiflächen, Stadtteilzentren usw.) ist im Regelfall das Ergebnis einer langfristigen Siedlungsentwicklung, die – trotz städtischer Planungshoheit – im Nachhinein nur sehr eingeschränkt beeinflusst werden kann

 

·         ein großer Teil der Bereitstellung von Infrastruktur liegt außerhalb des Verantwortungsbereichs der Stadt (z. B. bei Verkehrsunternehmen, Bauträgern, Gewerbetreibenden, Wohlfahrtsverbänden usw.)

 

·         die tatsächliche Durchführung von geeigneten, seniorengerechten Maßnahmen zur Wohnraumanpassung liegt letztlich allein in der Verantwortung des jeweiligen Hauseigentümers, bzw. Bewohners. Eine frühzeitige, vorausschauende Wohnraumanpassung auf die Bedürfnisse des Alters wird erfahrungsgemäß von vielen Hauseigentümern möglichst lange aufgeschoben und erst dann ernsthaft überlegt, wenn der Bedarfsfall tatsächlich unmittelbar droht oder bereits eingetreten ist

 

·         eine umfangreiche und aufwändige Bestandsanalyse von Wohngebäuden und Infrastruktur in allen Stadtteilen würde lediglich dem Erkenntnisgewinn dienen, ohne dass sich die tatsächliche Situation älterer Menschen dadurch verbessern würde

 

·         für eine tatsächliche Verbesserung der Situation ist es erfolgversprechender, bei den jeweils verantwortlichen Akteuren (z. B. Hauseigentümer, Bauträger, Wohlfahrtsverbände, Verkehrsbetriebe usw., aber auch innerhalb der Verwaltung) mehr Sensibilität zu wecken und darauf hinzuwirken, dass diese frühzeitig, vorsorglich und effizient die Möglichkeiten für ein selbständiges und selbstbestimmtes Wohnen im Alter verbessern.

 

Die Verwaltung beabsichtigt daher keine umfassende und aufwändige Bestandsaufnahme von Wohngebäuden und Infrastruktur in allen Stadtteilen durchzuführen. Eine solche Bestandsanalyse würde lange Zeit in Anspruch nehmen und einen hohen finanziellen und personellen Aufwand und Einsatz erfordern, der bei der derzeitigen Ausstattung der Ämter 61 und 50 in keiner Weise vorhanden und leistbar ist.

 

Die Verwaltung hält es für sinnvoller, einen Runden Tisch mit möglichst vielen betroffenen Akteuren zu organisieren, um Sensibilität für das Thema zu schaffen und auf Verbesserungen hinzuwirken. Aber auch dieser Weg erfordert das Vorhandensein entsprechender finanzieller und personeller Kapazitäten, die in der derzeitigen Situation nicht gegeben sind.

 

 

Hinweis auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die bisherigen Aktivitäten der Stadtverwaltung

 

Bereits Anfang der 90er-Jahre wurde in Gesprächen zwischen der Stadtverwaltung und der Gewobau die gemeinsam getragene Sichtweise herausgearbeitet, dass bei allen neuen Projekten im sozialen Wohnungsbau ein großer Anteil der Wohnungen schwellenfrei/barrierefrei geplant werden muss und zusätzlich einzelne Wohnungen rollstuhlgerecht gestaltet werden müssen. Gründliche Planungsarbeit hat hierbei die Arbeitsgruppe geleistet, die die Konzipierung des Neubaugebietes in Büchenbach begleitet hat. Damals entstand eine dreistellige Zahl von barrierefreien Wohnungen und einige rollstuhlgerechte Wohnungen.

 

Der Bestand an schwellenfreien, barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen wurde im Seniorenfachplan 2001 und im Behindertenhilfeplan 2003 dargestellt. Eine Aktualisierung des Bestandes nach Stadtteilen wurde von der Abteilung Wohnungswesen im Juli 2008 dem Sozial- und Gesundheitsausschuss vorgelegt.

 

Durch das bayerische Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung (BayBGG) wurde in die bayerische Bauordnung die Vorschrift eingefügt, dass in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein müssen. Durch die Novellierung des BayBGG zum 31.07.2008 wurde die Vorschrift erweitert, sodass jetzt in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen ein Drittel der Wohnungen nicht nur barrierefrei erreichbar sein muss, sondern der gesamte Nutzungsbereich der Wohnungen mit dem Rollstuhl zugänglich und barrierefrei nutzbar sein muss.

 

Die Vorschriften für den sozialen Wohnungsbau gehen über die Anforderungen des Baurechts noch hinaus. Nachdem bereits in den Wohnraumförderungsbestimmungen 2000 verankert war, dass bei geförderten Neubauvorhaben die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei umgesetzt werden müssen, ist diese Regelung mit den Wohnraumförderungsbestimmungen 2008 noch deutlich verschärft worden: Inzwischen müssen mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen zu 100 % die Vorgaben der

Barrierefreiheit erfüllen (zumindest müssen die baulichen Voraussetzungen für eine entsprechende nachträgliche Anpassung geschaffen werden). Sind rollstuhlgerechte Wohnungen geplant, sind die zusätzlichen Bauvorgaben und Bewegungsflächen nach der neuen DIN 18040, Teil 2, für Rollstuhlfahrer einzuhalten. Außerdem wird durch die Gewährung erhöhter Fördergelder verstärkt dem Wunsch nach besonderen Wohnformen (z.B. Wohngemeinschaften für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung) Rechnung getragen.

 

Durch die vorgenannten Regelungen ist sichergestellt, dass sich mit verstärktem Neubau das Angebot barrierefreien und behindertengerechten Wohnraums dauerhaft und spürbar verbessern wird.

 

Nachdem von 2002 bis 2006 keine Bauvorhaben im sozialen Wohnungsbau im Erlanger Stadtgebiet fertiggestellt worden waren, hat die Verwaltung die Zusammenarbeit mit möglichen Bauträgern intensiviert, um Interessenten für zukünftige Bauvorhaben zu gewinnen.

 

In der Zeit von 2007 bis 2009 wurden so 156 zum überwiegenden Teil barrierefreie Wohnungen, darunter auch sieben Rollstuhlfahrerwohnungen, fertiggestellt. Mitte 2010 konnte dann die Seniorenwohnanlage an der Pommernstraße mit 47 Wohnungen (darunter 5 Rollstuhlfahrerwohnungen) eingeweiht und bezogen werden. Für August 2012 steht die Belegung der Kurt-Schumacher-Straße mit 59 Wohneinheiten (teilweise für Senioren und 6 Rollstuhlfahrerwohnungen) an. Voraussichtlich bis 2014 werden zusätzliche Förderwohnungen im Angerbereich und im Gebiet Elisabethstraße entstehen.

 

Bei allen Bauprojekten der Bauträger für geförderte Wohnungen in Erlangen findet eine Bedarfsbesprechung zwischen den Bauherren und der Stadt Erlangen (Abteilung Wohnungswesen, Sozialplanung, Seniorenamt) statt, um die erforderliche Anzahl der Rollstuhlwohnungen festzulegen.

 

Es gibt Kooperationen mit den Beratungs- und Betreuungseinrichtungen von behinderten oder pflegebedürftigen Menschen. Initiativen für neue Wohnformen wie Wohngemeinschaften für Senioren werden vom Seniorenamt im Einzelfall begleitet und die Verfahren moderiert.

 

Bei einem aktuellen Ausschreibungsverfahren für den Verkauf eines Grundstücks für Geschoßwohnungsbau in Erlangen Büchenbach-West war die Erklärung der Bewerber, einen hohen Anteil an barrierefreien Wohnungen zu errichten, ein wesentliches Auswahlkriterium.

 

Die Nachfrage nach seniorengerechtem Wohnraum konzentriert sich vorrangig auf innenstadtnahe Wohnlagen. Bei der Wohnungsvermittlung der Stadt Erlangen sind aktuell 185 Seniorenhaushalte vorgemerkt, die nach einer geeigneten Wohnung in Innenstadtnähe suchen.

 

Das Problem der fehlenden Barrierefreiheit stellt sich hauptsächlich in Altbauten und gewachsenen Stadtquartieren. Da hier nur in begrenztem Umfang Neubau betrieben werden kann, ist die Stadt Erlangen bemüht, den verschiedenartigen Lebenslagen und Veränderungsnotwendigkeiten der Wohnsituation durch Prüfung eines barrierefreien Umbaus (mit technischer und finanzieller Unterstützung) durch die individuelle Wohnberatung, die Fördermöglichkeiten eines barrierefreien Umbaus, die Umzugsangebote der öffentlichen Wohnbauträger und der Abteilung Wohnungswesen sowie durch eine individuelle Beratung der Pflegesituation der Pflege- und Behindertenberatung zu begegnen. Insbesondere mit der städtischen Förderung von behindertengerechten Umbaumaßnahmen, die die vorhandenen staatlichen Angebote ergänzt und über die Angebote anderer Kommunen hinausgeht, leistet die Stadt Erlangen einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung angemessenen Wohnraums für Hilfebedürftige in allen Stadtteilen.

 


Anlagen:        Das Bielefelder Modell

SPD-Fraktionsantrag Nr. 25/2012 vom 05.03.2012

                        Fraktionsantrag Nr. 37/2012 vom 21.03.2012 von ödp, Grüne Liste, FDP, FWG