- Die Ausführungen der
Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Die Fraktionsanträge Nr. 25/2012
vom 5.3.2012 und Nr. 37/2012 vom 21.3.2012 sind damit bearbeitet.
2. Die
Verwaltung wird beauftragt, einen „Runden Tisch selbstbestimmtes Wohnen im
Alter in Erlangen“ für die 2. Jahreshälfte 2012 zu planen.
Zum SPD-Fraktionsantrag
Nr. 25/2012:
Von
der Antragstellerin wird die Erarbeitung eines Konzeptes zur Förderung und
Unterstützung von Selbständigkeit und Selbstbestimmung im Alter gefordert,
sowie dessen schrittweise Umsetzung. Im ersten Schritt wird die Verwaltung dazu
aufgefordert, sich über das sogenannte Bielefelder Modell zu informieren – dazu
wird eine Informationsfahrt nach Bielefeld angeregt.
Im
zweiten Schritt wird eine gemeinsam durch Stadtplanungsamt, Sozialamt, Gewobau
und andere örtliche Bauträger zu erstellende Bestandsaufnahme des gesamten
vorhandenen Wohnungsangebotes in allen Stadtteilen nach dem Kriterium der
Barrierefreiheit gefordert, um Lücken im Angebot, bzw. Abhilfebedarf durch
Neubau, Umbau oder Sanierung erkennen zu können.
Weiter
sollte die gesamte Infrastruktur des Wohnumfeldes in allen Stadtteilen nach
verschiedensten Kriterien analysiert werden (sichere Wegeverbindung, gute
ÖPNV-Anbindung, gute Nahversorgung mit Einkaufsmöglichkeiten und mit
medizinisch/pflegerischen Angeboten, gute Versorgung mit Freiflächen und
Gemeinschaftseinrichtungen, Förderung von Nachbarschaftshilfe und Selbsthilfe
in Stadtteilzentren, Erreichbarkeit von Seniorenbetreuerinnen und
niederschwelligen Beratungsangeboten für altersgerechtes Wohnen und
Altersfragen allgemein).
Auf
der Grundlage dieser Bestandsaufnahme und der Infrastrukturanalysen aller
Stadtteile sollte dann von der Verwaltung ein umfassendes, stadtteilbezogenes
Konzept für selbstbestimmtes Wohnen im Alter für Erlangen erarbeitet werden.
Zum gemeinsamen
Fraktionsantrag Nr. 37/2012 von ödp, Grüne Liste, FDP, FWG
Auch in
diesem gemeinsamen Fraktionsantrag wird die Wichtigket des Themas
„Selbstbestimmtes Wohnen im Alter“ hervorgehoben und der Wunsch der Seniorinnen
und Senioren in Erlangen betont, solange wie möglich im eigenen, gewohnten
Umfeld wohnen bleiben zu können. Dies habe sich auch aus einer kürzlich
stattgefundenen Befragung als Ergebnis bestätigt. Auch hier wird auf das, für
vorbildlich gehaltene Bielefelder Modell hingewiesen.
Es wird
deshalb die Entwicklung eines Konzepts gefordert, das „… es den Betroffenen in
Zukunft möglich machen kann, in ihrem eigenen Umfeld zu verbleiben“, bzw. „…
dass jeder/jede selbst entscheiden können muss, wie er/sie seinen/ihren
Lebensabend gestalten möchte“.
Zu diesem
Zweck sollten Stadtplanungsamt, Sozialamt, die Erlanger
Wohnungsbaugesellschaften sowie die Erlanger Sozialverbände in einem jährlichen
Runden Tisch verbindliche Ziele festlegen und dem Stadtrat über die Umsetzung
berichten. Arbeitsprogramme und Haushaltsmittelausstattung seien
dementsprechend anzupassen.
Früherer CSU-Fraktionsantrag mit vergleichbarer
Zielrichtung
Auch von der
CSU-Fraktion lag bereits vor einiger Zeit ein Antrag mit vergleichbarer
Zielrichtung vor (CSU-Fraktionsantrag Nr. 170/2009 vom 26.05.2009), der
Gegenstand der Beratungen in der SGA-Sitzung vom 01.07.2009 war.
In diesem
Antrag wurde zum Ausdruck gebracht, dass viele Bürgerinnen und Bürger den
berechtigten Wunsch haben, auch im Alter und bei Pflegebedürftigkeit in ihrer
Häuslichkeit wohnen bleiben zu können oder bei einem durch eine
Körperbehinderung oder durch Pflegebedürftigkeit bedingtem Wohnungswechsel
innerhalb ihres Stadtteils umziehen zu können.
Es wurde
eine Überprüfung der Situation gefordert, ob die notwendigen Voraussetzungen
für die Umsetzung des Prinzips der Pflegeversicherung „ambulant vor stationär“
auch stadtteilgerecht vorhanden sind. Dies sollte im Rahmen eines Runden
Tisches in den Stadtteilen erfolgen. Es sollten weiterhin Bauträger gewonnen
werden, die sich bedarfsgerecht in den Bereichen barrierefreie Wohnungen,
Tagespflegeeinrichtungen, Wohngruppen und alternative Wohnformen für
Seniorinnen und Senioren engagieren. Die Planungen der Stadtverwaltung für
barrierefreies Bauen sollten dargestellt werden.
Zum sogenannten Bielefelder Modell
In beiden
aktuellen Fraktionsanträgen wird Bezug genommen auf das sogenannte Bielefelder
Modell als vermeintlich vorbildliche Lösung für die Problematik des
selbstbestimmten Wohnens im Alter. Zur Information ist die Internetseite „Das
Bielefelder Modell“ in der Anlage komplett abgedruckt.
Danach
handelt es sich nicht um ein städtisches, sondern um ein Modell der BGW – der
Bielefelder Gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaft mbH. Der wesentliche Kern
des Modells besteht darin, dass sich in den meisten Seniorenwohnanlagen der BGW
eine Reihe von Sondereinrichtungen befinden: Wohncafe, Gästewohnung,
Servicestützpunkt (genauer: Station eines ambulanten Pflegedienstes). Alle
diese Sondereinrichtungen werden nicht von der BGW betrieben, sondern sind an
einen örtlichen Wohlfahrtsverband zum Betrieb in Eigenregie vermietet. Dadurch
ist für die Bewohnerinnen und Bewohner der jeweiligen BGW-Altenwohnanlage
einerseits die Möglichkeit zur Nutzung von Gemeinschaftsanlagen gegeben,
andererseits ist im Bedarfsfall pflegerisch fachliche Unterstützung und Hilfe
im Haus sofort verfügbar – für die aber nur im Fall der tatsächlichen Nutzung
gezahlt werden muss. Über die Kosten und Benutzungsbedingungen von Wohncafe und
Gästewohnung sind in der Veröffentlichung keine konkreten Angaben vorhanden.
Wie weit sind wir in Erlangen vom
Bielefelder Modell weg?
Gemessen an
den Maßstäben des als vorbildlich angesehenen Bielefelder Modells kommt dem in
Erlangen wohl am ehesten die Seniorenwohnanlage Angerwinkel in der
Hertleinstraße am nächsten, da in diesem Haus neben einem Veranstaltungsraum
auch eine ambulante Krankenpflegestation angesiedelt ist. Einem vergleichbaren
Konzept folgen auch die Seniorenwohnanlage der Baugenossenschaft des
Verkehrspersonals an der Zeidelweide in Buckenhof (kurz hinter der Stadtgrenze)
und – mit Abstrichen – auch die Seniorenwohnanlage der Gemeinde St. Sebald in
der Südstadt (mit Abstrichen, weil sich dort zwar keine Sozialstation befindet,
jedoch in unmittelbarer Nähe das Mehrgenerationenhaus mit seinen Angeboten).
Dagegen wird
in Erlangen bereits seit 1962 das Konzept der städtischen Seniorenbetreuerinnen
verfolgt. In Seniorenwohnanlagen ist jeweils ein Büro einer städtischen
Seniorenbetreuerin eingerichtet, die ohne Kosten für die Bewohnerinnen und
Bewohner als Ansprechpartnerin und Kontaktperson fungiert, die zur
Unterstützung und Hilfe im Bedarfsfall zur Verfügung steht und die gemeinsame
Aktivitäten und Veranstaltungsangebote organisiert, um Vereinsamung zu
verhindern und Gemeinschaft zu fördern. Die Einrichtung der dezentralen
städtischen Seniorenbetreuerinnen wird von den Bewohnern und Bewohnerinnen sehr
geschätzt. Eine durch den Stadtrat bereits beschlossene Reduzierung dieses
Angebots wieder deshalb vor einigen Jahren wieder rückgängig gemacht.
Mittlerweile konnte die Anzahl der Seniorenbetreuerinnen in den einzelnen
Stadtteilen sogar um weitere Zwei erweitert werden.
Offensichtlich
wird dieses Konzept als positiv und sinnvoll angesehen; denn es kam bei allen
Seniorenwohnanlagen zum Tragen, die von der Gewobau in den letzten Jahren geplant
und gebaut wurden (Projekt Hertleinstraße, Projekt Pommernstraße in 2011 und
Projekt Kurt‑Schuhmacher‑Straße mit Bezug Mitte 2012). In den
neueren Wohnanlagen gibt es regelmäßig neben dem Büro auch einen Raum für
gemeinschaftliche Aktivitäten und Veranstaltungen, der von den Bewohnern der
Wohnanlage – aber auch von anderen Senioren und Seniorinnen aus der
Nachbarschaft – kostenlos genutzt werden kann. Diese Einrichtung dürfte
funktional dem Wohncafe im Bielefelder Modell entsprechen, bzw. sollte als mindestens
gleichwertig anzusehen sein.
Eine
Gästewohnung ist in keiner der Erlanger Seniorenwohnanlagen verfügbar – dies zu
fordern wäre bei dem bekanntermaßen angespannten Wohnungsmarkt in Erlangen und
dem hohen Mietniveau auch schwer zu vertreten.
Sicherlich
ist das Erlanger Konzept der dezentralen Stationierung von
Seniorenbetreuerinnen nicht unter allen Aspekten gleichwertig mit dem
Bielefelder Modell – insbesondere im Hinblick auf die in Erlangen nur in
Ausnahmefällen im Haus vorhandene ambulante Krankenpflegestation. Denn es mag
für ältere Bewohnerinnen und Bewohner beruhigend sein, einen ambulanten
Pflegedienst im Haus zu wissen. Andererseits wird es aber auch als Vorteil
angesehen, einen ständigen Ansprechpartner, eine helfende Person für Unterstützungen
im Bedarfsfall und ein ständiges Angebot für Gemeinschaftsveranstaltungen und
Aktivitäten im Haus zu wissen. Eine nachträgliche, zusätzliche Integration
einer ambulanten Krankenpflegestation in die Erlanger Seniorenwohnanlagen
anzustreben, erscheint jedoch aus diversen Gründen nicht sinnvoll (Verlust von
seniorengerechtem Wohnraum, Umbaumaßnahmen, Aufgabe der bisherigen Standorte
der Pflegestationen usw.). Insofern sieht die Verwaltung das Erlanger Konzept
der dezentralen Seniorenbetreuerinnen als ein ebenfalls wertvolles, aber eben
teilweise anderes Betreuungsangebot an, das gegenüber dem Bielefelder Modell an
mancher Stelle Nachteile – aber auch Vorteile aufweist.
Nach allem
sieht es die Verwaltung deshalb als nicht erforderlich an, einen Besuch in
Bielefeld zu organisieren. Das Bielefelder Modell ist auch ausreichend bekannt.
Weiteres Vorgehen
Es bleibt
die Frage, mit welcher Strategie das möglichst lange, selbstbestimmte Wohnen im
Alter in Erlangen in Zukunft am besten erleichtert werden kann. Ausgehend von
den eingebrachten Fraktionsanträgen liegen verschiedene Konzepte auf dem Tisch:
·
Der
SPD-Fraktionsantrag setzt auf umfangreiche und aufwändige bauliche und
infrastrukturelle Bestandsaufnahmen und Analysen, aus denen stadtteilbezogene
Konzepte entwickelt werden sollten.
·
Auch
der gemeinsame Antrag von ödp, Grüne Liste, FDP, FWG fordert die
Entwicklung eines Konzepts. Dieses soll von einem jährlichen Runden Tisch von
Verwaltung, Baugesellschaften und Sozialverbänden entwickelt werden.
·
Auch
im früheren CSU-Fraktionsantrag vom 26.05.2009 wird die Einrichtung eines
Runden Tisches bevorzugt, der jedoch stadtteilbezogen stattfinden sollte.
Ziel der
Überlegungen muss es sein, auf welchem Weg und mit welchen Mitteln am ehesten
für die immer zahlreicher werdenden Seniorinnen und Senioren in Erlangen die
Bedingungen verbessert werden können, die ein möglichst langes Verbleiben im
eigenen Haus, in der eigenen Wohnung, in den eigenen vier Wänden erlauben und
wie die dazu erforderlichen baulichen und infrastrukturellen Voraussetzungen
möglichst günstig gestaltet werden können.
Dabei müssen
u.a. auch die folgenden Ausgangsbedingungen berücksichtigt werden:
·
Die
für erforderlich gehaltenen Maßnahmen liegen nur zum Teil in der Verantwortung
des Sozialamtes (z. B. Beratung und finanzielle Förderung von Maßnahmen zur
Wohnraumanpassung, z. B. Bereitstellung von dezentralen Betreuungsangeboten
durch Seniorenbetreuerinnen, z. B. Sicherung von ambulanten Pflegediensten oder
Tagesbetreuungseinrichtungen durch finanzielle Zuschüsse der Stadt)
·
die
Herstellung der nötigen Infrastruktur in den einzelnen Stadtteilen (Verkehr,
Einkaufsmöglichkeiten, Freiflächen, Stadtteilzentren usw.) ist im Regelfall das
Ergebnis einer langfristigen Siedlungsentwicklung, die – trotz städtischer
Planungshoheit – im Nachhinein nur sehr eingeschränkt beeinflusst werden kann
·
ein
großer Teil der Bereitstellung von Infrastruktur liegt außerhalb des
Verantwortungsbereichs der Stadt (z. B. bei Verkehrsunternehmen, Bauträgern,
Gewerbetreibenden, Wohlfahrtsverbänden usw.)
·
die
tatsächliche Durchführung von geeigneten, seniorengerechten Maßnahmen zur
Wohnraumanpassung liegt letztlich allein in der Verantwortung des jeweiligen
Hauseigentümers, bzw. Bewohners. Eine frühzeitige, vorausschauende
Wohnraumanpassung auf die Bedürfnisse des Alters wird erfahrungsgemäß von
vielen Hauseigentümern möglichst lange aufgeschoben und erst dann ernsthaft
überlegt, wenn der Bedarfsfall tatsächlich unmittelbar droht oder bereits
eingetreten ist
·
eine
umfangreiche und aufwändige Bestandsanalyse von Wohngebäuden und Infrastruktur
in allen Stadtteilen würde lediglich dem Erkenntnisgewinn dienen, ohne dass sich
die tatsächliche Situation älterer Menschen dadurch verbessern würde
·
für
eine tatsächliche Verbesserung der Situation ist es erfolgversprechender, bei
den jeweils verantwortlichen Akteuren (z. B. Hauseigentümer, Bauträger,
Wohlfahrtsverbände, Verkehrsbetriebe usw., aber auch innerhalb der Verwaltung)
mehr Sensibilität zu wecken und darauf hinzuwirken, dass diese frühzeitig,
vorsorglich und effizient die Möglichkeiten für ein selbständiges und
selbstbestimmtes Wohnen im Alter verbessern.
Die Verwaltung
beabsichtigt daher keine umfassende und aufwändige Bestandsaufnahme von
Wohngebäuden und Infrastruktur in allen Stadtteilen durchzuführen. Eine solche
Bestandsanalyse würde lange Zeit in Anspruch nehmen und einen hohen
finanziellen und personellen Aufwand und Einsatz erfordern, der bei der
derzeitigen Ausstattung der Ämter 61 und 50 in keiner Weise vorhanden und
leistbar ist.
Die
Verwaltung hält es für sinnvoller, einen Runden Tisch mit möglichst vielen
betroffenen Akteuren zu organisieren, um Sensibilität für das Thema zu schaffen
und auf Verbesserungen hinzuwirken. Aber auch dieser Weg erfordert das
Vorhandensein entsprechender finanzieller und personeller Kapazitäten, die in
der derzeitigen Situation nicht gegeben sind.
Hinweis auf die rechtlichen
Rahmenbedingungen und die bisherigen Aktivitäten der Stadtverwaltung
Bereits
Anfang der 90er-Jahre wurde in Gesprächen zwischen der Stadtverwaltung und der
Gewobau die gemeinsam getragene Sichtweise herausgearbeitet, dass bei allen
neuen Projekten im sozialen Wohnungsbau ein großer Anteil der Wohnungen
schwellenfrei/barrierefrei geplant werden muss und zusätzlich einzelne
Wohnungen rollstuhlgerecht gestaltet werden müssen. Gründliche Planungsarbeit
hat hierbei die Arbeitsgruppe geleistet, die die Konzipierung des
Neubaugebietes in Büchenbach begleitet hat. Damals entstand eine dreistellige
Zahl von barrierefreien Wohnungen und einige rollstuhlgerechte Wohnungen.
Der Bestand
an schwellenfreien, barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen wurde im
Seniorenfachplan 2001 und im Behindertenhilfeplan 2003 dargestellt. Eine
Aktualisierung des Bestandes nach Stadtteilen wurde von der Abteilung
Wohnungswesen im Juli 2008 dem Sozial- und Gesundheitsausschuss vorgelegt.
Durch das
bayerische Gleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung (BayBGG) wurde in
die bayerische Bauordnung die Vorschrift eingefügt, dass in Gebäuden mit mehr
als zwei Wohnungen die Wohnungen eines Geschosses barrierefrei erreichbar sein
müssen. Durch die Novellierung des BayBGG zum 31.07.2008 wurde die Vorschrift
erweitert, sodass jetzt in Gebäuden mit mehr als zwei Wohnungen ein Drittel der
Wohnungen nicht nur barrierefrei erreichbar sein muss, sondern der gesamte
Nutzungsbereich der Wohnungen mit dem Rollstuhl zugänglich und barrierefrei
nutzbar sein muss.
Die
Vorschriften für den sozialen Wohnungsbau gehen über die Anforderungen des
Baurechts noch hinaus. Nachdem bereits in den Wohnraumförderungsbestimmungen
2000 verankert war, dass bei geförderten Neubauvorhaben die Wohnungen eines
Geschosses barrierefrei umgesetzt werden müssen, ist diese Regelung mit den
Wohnraumförderungsbestimmungen 2008 noch deutlich verschärft worden: Inzwischen
müssen mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnungen zu 100 % die Vorgaben der
Barrierefreiheit
erfüllen (zumindest müssen die baulichen Voraussetzungen für eine entsprechende
nachträgliche Anpassung geschaffen werden). Sind rollstuhlgerechte Wohnungen
geplant, sind die zusätzlichen Bauvorgaben und Bewegungsflächen nach der neuen
DIN 18040, Teil 2, für Rollstuhlfahrer einzuhalten. Außerdem wird durch die
Gewährung erhöhter Fördergelder verstärkt dem Wunsch nach besonderen Wohnformen
(z.B. Wohngemeinschaften für ältere Menschen oder Menschen mit Behinderung)
Rechnung getragen.
Durch die
vorgenannten Regelungen ist sichergestellt, dass sich mit verstärktem Neubau
das Angebot barrierefreien und behindertengerechten Wohnraums dauerhaft und
spürbar verbessern wird.
Nachdem von
2002 bis 2006 keine Bauvorhaben im sozialen Wohnungsbau im Erlanger Stadtgebiet
fertiggestellt worden waren, hat die Verwaltung die Zusammenarbeit mit
möglichen Bauträgern intensiviert, um Interessenten für zukünftige Bauvorhaben
zu gewinnen.
In der Zeit
von 2007 bis 2009 wurden so 156 zum überwiegenden Teil barrierefreie Wohnungen,
darunter auch sieben Rollstuhlfahrerwohnungen, fertiggestellt. Mitte 2010
konnte dann die Seniorenwohnanlage an der Pommernstraße mit 47 Wohnungen
(darunter 5 Rollstuhlfahrerwohnungen) eingeweiht und bezogen werden. Für August
2012 steht die Belegung der Kurt-Schumacher-Straße mit 59 Wohneinheiten
(teilweise für Senioren und 6 Rollstuhlfahrerwohnungen) an. Voraussichtlich bis
2014 werden zusätzliche Förderwohnungen im Angerbereich und im Gebiet
Elisabethstraße entstehen.
Bei allen
Bauprojekten der Bauträger für geförderte Wohnungen in Erlangen findet eine
Bedarfsbesprechung zwischen den Bauherren und der Stadt Erlangen (Abteilung
Wohnungswesen, Sozialplanung, Seniorenamt) statt, um die erforderliche Anzahl
der Rollstuhlwohnungen festzulegen.
Es gibt
Kooperationen mit den Beratungs- und Betreuungseinrichtungen von behinderten
oder pflegebedürftigen Menschen. Initiativen für neue Wohnformen wie
Wohngemeinschaften für Senioren werden vom Seniorenamt im Einzelfall begleitet
und die Verfahren moderiert.
Bei einem
aktuellen Ausschreibungsverfahren für den Verkauf eines Grundstücks für
Geschoßwohnungsbau in Erlangen Büchenbach-West war die Erklärung der Bewerber,
einen hohen Anteil an barrierefreien Wohnungen zu errichten, ein wesentliches
Auswahlkriterium.
Die
Nachfrage nach seniorengerechtem Wohnraum konzentriert sich vorrangig auf
innenstadtnahe Wohnlagen. Bei der Wohnungsvermittlung der Stadt Erlangen sind
aktuell 185 Seniorenhaushalte vorgemerkt, die nach einer geeigneten Wohnung in
Innenstadtnähe suchen.
Das Problem
der fehlenden Barrierefreiheit stellt sich hauptsächlich in Altbauten und
gewachsenen Stadtquartieren. Da hier nur in begrenztem Umfang Neubau betrieben
werden kann, ist die Stadt Erlangen bemüht, den verschiedenartigen Lebenslagen
und Veränderungsnotwendigkeiten der Wohnsituation durch Prüfung eines
barrierefreien Umbaus (mit technischer und finanzieller Unterstützung) durch
die individuelle Wohnberatung, die Fördermöglichkeiten eines barrierefreien
Umbaus, die Umzugsangebote der öffentlichen Wohnbauträger und der Abteilung
Wohnungswesen sowie durch eine individuelle Beratung der Pflegesituation der
Pflege- und Behindertenberatung zu begegnen. Insbesondere mit der städtischen
Förderung von behindertengerechten Umbaumaßnahmen, die die vorhandenen
staatlichen Angebote ergänzt und über die Angebote anderer Kommunen hinausgeht,
leistet die Stadt Erlangen einen wichtigen Beitrag zur Sicherstellung
angemessenen Wohnraums für Hilfebedürftige in allen Stadtteilen.
Anlagen: Das Bielefelder Modell
SPD-Fraktionsantrag Nr. 25/2012 vom 05.03.2012
Fraktionsantrag Nr. 37/2012 vom 21.03.2012 von ödp, Grüne Liste, FDP, FWG