Betreff
Betreff: Modellprojekt "Optimierte Lernförderung" im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets
Vorlage
50/079/2012
Aktenzeichen
V/50/VOA - 2249
Art
Beschlussvorlage

 

1.      Das vorgeschlagene Modellprojekt zur Optimierung der Lernhilfeangebote an den beteiligten Bildungs- und Jugendhilfeeinrichtungen wird mit den vorgeschlagenen Regelungen gebilligt.

 

2.      Das Modellprojekt startet mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 für das gesamte Schuljahr. Um rechtzeitig über eine Fortsetzung im folgenden Schuljahr entscheiden zu können, legen die beteiligten Schulen und Ämter im Frühjahr 2013 einen Erfahrungsbericht vor.

 

3.      Die Bereitstellung gesonderter Haushaltsmittel für das Modellprojekt ist nicht erforderlich, da die Deckung der Kosten über das Bildungs- und Teilhabepaket erfolgt. Die Bereitstellung einer Sicherheitsreserve von bis zu 20.000,00 € aus der Budgetrücklage des Sozialamtes für eventuelle Finanzierungslücken wird gebilligt.

 


Nach langen und kontroversen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss wurde mit Gesetzesänderung vom 30.03.2011 – rückwirkend zum 01.01.2011 – das neue Bildungs- und Teilhabepaket in Kraft gesetzt. Damit wurde der Anforderung des Bundesverfassungsgerichts entsprochen, über die rein materielle und finanzielle Sicherung des Existenzminimums hinaus für die Kinder aus bedürftigen Familien (Empfänger von SGB II, SGB XII, Wohngeldgesetz, Kinderzuschlagsgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz) auch mehr gesellschaftliche und soziale Teilhabe, sowie mehr Unterstützung im Bildungsbereich zu ermöglichen.

 

Nach dem ersten Jahr der praktischen Erfahrung mit dem Bildungs- und Teilhabepaket war zwar in Erlangen – im Vergleich zu anderen Kommunen – eine relativ hohe Inanspruchnahme festzustellen. Folgende zwei Gründe waren aber dafür maßgebend, dass in der Bilanz des ersten Jahres bei der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes nur von einem sehr eingeschränkten Erfolg gesprochen werden kann:

 

 

·         Die überwiegende Anzahl der ausgezahlten Bildungs- und Teilhabeleistungen betrifft Leistungen, die bereits vorher entweder gesetzlich garantiert waren oder als freiwillige Leistungen von der Stadt Erlangen oder von Sponsoren in Erlangen geleistet worden waren. Darüber hinaus konnten durch das neue Bildungs- und Teilhabepaket nur relativ wenige neue Leistungen für Kinder von Transferleistungsempfängern generiert werden.

·         In dem Bestreben sicherzustellen, dass die Leistungen direkt beim Kind ankommen und nicht in der Haushaltskasse der Eltern verschwinden, wurde eine vollkommen übersteigerte Bürokratisierung erzwungen. Im Ergebnis werden die Betroffenen dadurch eher im alltäglichen Umgang mit bürokratischen Erfordernissen trainiert – beim eigentlich anvisierten Ziel einer wirksamen Unterstützung von Kindern aus armen Familien im Bildungsbereich und bei mehr gesellschaftlicher Teilhabe halten sich die feststellbaren Fortschritte jedoch in Grenzen.

 

 

Die Stadt Erlangen hat in den vergangenen Jahren bereits verschiedene Schritte unternommen, um über die bestehenden gesetzlichen Lösungen hinaus zu einer nachhaltigen Armutsbekämpfung beizutragen. Dabei stand – neben der direkten Integration erwerbsfähiger Personen in den ersten Arbeitsmarkt – auch immer das Ziel im Mittelpunkt, Kinder aus armen Familien beim Erreichen möglichst guter Schul- und Bildungsabschlüsse zu unterstützen und so den späteren, eigenen Zugang in den Arbeitsmarkt zu erleichtern. Bei der Umsetzung der neuen Bildungs- und Teilhabeleistungen galt deshalb – neben den Verbesserungen in der Jugendsozialarbeit an Schulen – vor allem dem neuen Instrument der Lernförderung (Nachhilfe) die besondere Aufmerksamkeit. Die praktischen Erfahrungen nach dem ersten Jahr Bildungs- und Teilhabepaket waren allerdings gerade hier ernüchternd:

 

·         das Zusammenwirken von Schule (Bestätigung des Bedarfs und des Umfangs der erforderlichen Nachhilfe) und Sozialamt (Bewilligung der Nachhilfekosten) war teilweise ungewohnt und musste sich erst einspielen

 

·         es gibt engherzige bürokratische Vorgaben für die Bewilligung von Lernhilfe (nur bei Nachweis der Gefährdung des Erreichens der „wesentlichen Lernziele“)

 

·         dementsprechend musste vielen Antragstellern bedeutet werden, dass ihr Kind nicht schlecht genug für die Gewährung dieser B+T-Leistung sei

 

·         zahlreiche Eltern waren damit überfordert (gerade bei ausländischen Familien), sich selbst einen Nachhilfelehrer zu organisieren

 

·         nur bei einem Bruchteil der Anträge konnte tatsächlich eine Übernahme von Nachhilfekosten erfolgen

 

·         über die tatsächlich erzielte Verbesserung bei den Lernerfolgen liegen keine Erkenntnisse vor – ebenso wenig darüber, ob ein ausreichender Kontakt zwischen Lehrer und Nachhilfelehrer (Nachhilfeinstitut) vorhanden war.

 

 

Um nach Möglichkeiten zu suchen, wie dieses neue Instrument der Lernförderung wirkungsvoller und effizienter genutzt werden kann, haben sich Sozialamt, Jugendamt, Schulamt und VHS mit Vertretern einiger Erlanger Schulen zusammengesetzt. Dabei wurde der nachfolgend beschriebene Modellversuch (siehe Anlage) entwickelt. Die Verwaltung schlägt die Billigung dieses Modellversuchs zunächst für das Schuljahr 2012/2013 vor, mit der Möglichkeit im nächsten Frühjahr nach Auswertung der praktischen Erfahrungen über eine Verlängerung zu entscheiden. Der Modellversuch soll auf die in der Anlage genannten Schulen, bzw. Lernstuben beschränkt sein, die sich alle freiwillig um eine Teilnahme am Modellversuch bemüht haben.

 

 

 

 

Bei der Gestaltung des Modellversuchs waren für uns folgende Eckpunkte maßgebend:

 

·         die Schule ist am ehesten fachlich in der Lage, Lerndefizite der Schulkinder einzuschätzen - bereits jetzt muss die Schule gutachtlich Notwendigkeit und Umfang der beantragten Lernhilfe bestätigen. Deshalb ist die Schule auch viel eher als ein externer Nachhilfelehrer (privat oder gewerblich) in der Lage, den Abbau dieser Lerndefizite zielgerichtet anzugehen.

 

·         den Schulen soll deshalb zum zielgerichteten Abbau dieser Defizite auch beim Angebot und bei der Gestaltung der Nachhilfe die zentrale Rolle zugewiesen werden (organisatorisch, personell, räumlich und inhaltlich). Dies bedeutet für die Schulen mehr Arbeit und Verantwortung – sie müssen dabei aber auch die größtmögliche Gestaltungsfreiheit behalten, in der Hoffnung dadurch auch die bestmögliche Wirkung und Effizienz zu erzielen.

 

·         Im Gegenzug muss sichergestellt sein, dass für die Schule aus dem Modellversuch kein finanzielles Risiko entsteht. Der Ablauf des Modellversuchs muss sich deshalb im Rahmen der gesetzlichen Regelungen des Bildungs- und Teilhabepaketes zur Kostenübernahme von Lernförderung bewegen, damit die Kosten der von der Schule organisierten Lernhilfeangebote vollständig über Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes gedeckt werden können. Für eventuelle, unerwartete Kostenrisiken speziell in der Anlaufphase kann ein bestimmter Betrag aus der Amtsrücklage des Sozialamts als Absicherung dienen.

 

·         Das Sozialamt ist bemüht, bürokratische Erfordernisse bei der Abwicklung des Modellversuchs so gering wie möglich zu halten und mit den beteiligten Einrichtungen eng zu kooperieren. So kann auf Wunsch auch die förmliche Entscheidung über die Bewilligung der Lernförderung auf die Schule übertragen werden (dies gilt nicht für die Lern- und Spielstuben, damit die Notwendigkeit zusätzlicher Lernförderung dort weiterhin von der Schule bewertet werden kann). Lediglich die Abrechnung der Kosten der Lernförderung als Bildungs- und Teilhabeleistung muss zwingend über das Sozialamt erfolgen.

 

Der Modellversuch soll mit Beginn des Schuljahres 2012/2013 zunächst für die Dauer eines Schuljahres laufen. Vor einer evtl. Verlängerung sollen Schulen und beteiligte Ämter im Frühjahr 2013 über die praktischen Erfahrungen berichten.


Anlagen:                    Lernförderung Modellversuch Regeln

                                   Lernförderung Modellversuch Antrag