Der Stadtrat stimmt zu, den im Sachbericht dargestellten VGN-Tarif Z im Erlanger Stadtverkehr ab 1. Januar 2013 einzuführen.
Sachbericht
Die ESTW erbitten
die Zustimmung des Stadtrats, den Tarif Z des VGN im Stadtverkehr Erlangen
einzuführen.
Der
Kostendeckungsgrad (das Verhältnis von Kosten zu Einnahmen) des Stadtverkehrs
Erlangen beträgt rund 60 %. Das
Defizit von 40 % der Kosten wird von den Erlanger Stadtwerken
getragen. Das Defizit ist in den vergangenen Jahren jährlich gestiegen
und beträgt inzwischen rund 5,5 Mio. €. Bundesweit beträgt der Kostendeckungsgrad dagegen 77 %.
Seit Juli 2000 gilt
im Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) ein gemeinsames System zur
jährlichen Kostenanpassung. Dieses führt jedoch zu jährlich höheren Verlusten,
denn der prozentuale Aufschlag (errechnet aus der Preissteigerung des
vereinbarten Warenkorbs) wirkt nur auf den durch die Einnahmen gedeckten Block
der Kosten. Dies sind in Erlangen nur 60 % der Gesamtkosten! Um den Erlanger Stadtverkehr nicht einschränken
zu müssen, muss eine grundsätzliche Korrektur der Finanzierung erfolgen.
Das Ergebnis der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH
betrug in den Jahren 2006 bis 2011 etwa - 6 Mio. € pro Jahr. In
der mittelfristigen Unternehmensplanung wird sich der jährliche Verlust aus der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit der Erlanger Stadtwerke Stadtverkehr GmbH –
ohne größere Verkehrserweiterungen – von 6,1 Mio. € (2011) auf
7,7 Mio. € (2016) erhöhen.
Die Konditionen der
Betriebsführungsverträge sind regelmäßig neu verhandelt und optimiert worden.
Das Kostensenkungspotenzial in der Betriebsführung ist so gut wie ausgeschöpft.
Das hat 2009 ein Gutachten der WIBERA bestätigt. Ein weiteres Gutachten zum Erlösbenchmarking
ergab, dass die Erlanger Bürger überdurchschnittlich viel Bus zu äußerst
günstigen Preisen fahren. Das ist auf die außerordentlich günstigen Preise der
Tarifstufe K in Erlangen zurückzuführen, die signifikant unter den Preisen
vergleichbarer Städte liegen.
Die Städte Nürnberg und Fürth haben sich aus den gleichen Gründen bereits im Jahr 2011 für außerordentliche Tariferhöhungen für das Jahr 2012 mit der Zustimmung des jeweiligen Stadtrats entschieden.
Der Aufsichtsrat der ESTW AG hat der Einführung der Tarifstufe Z des VGN mit einer Lösung zur sozialen Abfederung für finanziell benachteiligte Bürgerinnen und Bürger zugestimmt.
Anlagen:
- Anlage 1_Sachbericht Tariferhöhung
- Anlage 2_Tarifblätter VGN 2013
- Antrag SPD-Fraktion Nr. 054/2012