Betreff
Fraktionsantrag Nr. 019/2012 der SPD-Fraktion "Busverkehr im Röthelheimpark"
Vorlage
613/099/2012
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Der Fraktionsantrag der SPD-Fraktion Nr. 019/2012 ist damit abschließend bearbeitet.


Sachbericht:

Mit dem „Antrag zum Busverkehr im Röthelheimpark“ vom 28.02.2012 kritisiert die SPD-Fraktion die ungenügende Anbindung des Röthelheimparkes in den Abend- und Nachtstunden an das Busnetz. Es wird ein Bericht über die aktuelle Situation und mögliche Verbesserungen beantragt.

 

Dazu nimmt die Verwaltung in Abstimmung mit den ESTW wie folgt Stellung:

 

1.Erschließungssituation

Der Röthelheimpark wird derzeit von 2 Buslinien direkt erschlossen. Die aktuellen Linienführungen mit den Haltestellen und den Einzugsradien sind in Anlage 1 dargestellt.

 

Anhand der Einwohnerdichte und der vorhandenen Bedienungshäufigkeit wird das Gebiet Röthelheimpark dem Kernbereich zugeordnet. Je nach Gebietskategorie sind unterschiedliche Richt- und Grenzwerte für die Haltestellen-Einzugsbereich definiert.

 

Gefordert ist eine Erschließung aller Teilflächen (=abgeschlossener Siedlungsbereich) ab 200 Einwohner (Richtwert) bzw. 500 Einwohner (Grenzwert). 80% der Einwohner oder der Nutzer verkehrserzeugender Einrichtungen (Arbeitsplätze, Einkaufsgelegenheiten, öffentlichen Einrichtungen) sollen im definierten Einzugsbereich liegen. Aufgrund der peripheren Lage der Erschließungsachsen „Allee am Röthelheimpark“ und „Hartmannstraße“ sowie des Parks im zentralen Bereich können die vom UVPA am 12.06.2007 beschlossenen Vorgaben für Haltestellen-Einzugsbereiche in Anlehnung an die Leitlinie zur Nahverkehrsplanung in Bayern zwar nicht überall vollständig umgesetzt werden, aus Sicht der Verwaltung und den ESTW ist die Erschließung   – wie in anderen Stellen im Stadtgebiet auch - aber ausreichend.

 

2. Bedienungshäufigkeit und Linienführung

Die Linie 293 bedient seit dem Winterfahrplan 2004/2005 die Haltestellen Siemens Med, Doris- Ruppenstein-Str. und Luise-Kiesselbach-Straße. In den Abend- und Nachstunden verkehrt die Linie 293 von Büchenbach bis zum Hugenottenplatz.

Aufgrund des weiter fortschreitenden Bezuges des Röthelheimparks wurde vor 5 Jahren, ergänzend zur Bedienung mit der Linie 293 im Westen, eine weitere Erschließung mit dem Bus notwendig: Seit dem Winterfahrplan 2007/2008 erschließt die Linie 294 den größten Teil des Röthelheimparks. Die Linie verkehrt Montag-Sonntag bis jeweils 0.00h.

Aus Sicht der Verwaltung und der ESTW ist eine ergänzende Bedienung mit der Linie 293 in dieser Betriebszeit nicht notwendig, da es derzeit keine nennenswerte Nachfrage zwischen dem Röthelheimpark und dem Südgelände der Uni gibt.

Die Anbindung jeweils zum Zentrum ist über die Linien 287 und 294 auch in den Abend- und Nachstunden gewährleistet.

Es ist davon auszugehen, dass ein weiteres Angebot mit der Linie 293 für die Haltestellen Schenkstraße und Sebaldusstraße in den Abend- und Nachtstunden überwiegend nur zu einer Fahrgastverlagerung von den Haltestellen Anton-Bruckner-Str. und Berliner Platz der Linie 287 führt, da diese in einer Fußwegentfernung von rund 300-500 Meter zum südlichen Teil des Röthelheimparks liegen.

Die für die Verlängerung der Linie293 notwendigen Betriebskosten in Höhe von rd. 83 Tsd. € stehen in keinem angemessenen Verhältnis zum erwarteten Nutzen.

 

Aus den oben genannten Gründen sieht die Verwaltung und die ESTW derzeit keine Notwendigkeit, das vorhandene Angebot für den Röthelheimpark in den Abend- und Nachstunden auszuweiten.

Auf weitere bauliche Entwicklung im Röthelheimpark kann gegebenenfalls reagiert werden.

 

Der Antrag der SPD-Fraktion ist damit beantwortet.

 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Busnetz Röthelheimpark

Anlage 2: SPD-Fraktionsantrag Nr. 019/2012 „Busverkehr im Röthelheimpark“