Betreff
Bürgerversammlung Versammlungsgebiet "Am Anger" - Antrag zur Wiederinbetriebnahme des Bolzplatzes Pommernstraße
Vorlage
412/013/2012
Aktenzeichen
IV/412/RDD T. 2308
Art
Beschlussvorlage

Das Kultur- und Freizeitamt wird beauftragt, die erforderlichen Mittel zur Wiedereröffnung des Bolzplatzes Pommernstraße für das Haushaltsjahr 2013 anzumelden.

Der Antrag aus der Bürgerversammlung gilt hiermit im Sinne von Art. 18 Abs. 4 GO und Art. 23 GeschO als bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Antrag der Bürgerversammlung Anger:

 

In der Bürgerversammlung Anger wurde der Antrag von Herrn Worm mehrheitlich unterstützt, dass der Bolzplatz an der Pommernstraße baldmöglichst wieder bespielbar sein soll. Zudem wird beantragt, dass bei evtl. Investitionen, welche in die Sicherheit des Geländes erforderlich sein sollten, die entsprechenden Hauhaltsmittel bereit gestellt werden.

 

Bedarfseinschätzung:

 

Der Bolzplatz wird benötigt, da im Bereich zwischen A73 und Äußere Brucker Straße – einem Gebiet mit einem hohen Anteil an Geschosswohnungen – keine weitere Ballspielfläche zur Verfügung steht und auch keine Alternativflächen vorhanden sind.

Der nächste Bolzplatz im Wiesengrund ist zwar nicht allzu weit entfernt, aber für den Bedarf nicht ausreichend, da er als zentrale Freizeitanlage und Grillplatz auch von auswärtigen Besuchern genutzt wird. Zudem liegt dieser im Überschwemmungsgebiet der Regnitz und ist damit nur eingeschränkt nutzbar. Weitere Ballspielflächen stehen im Bereich des Angers östlich der Äußeren Brucker Straße nicht zur Verfügung.

 

Voraussetzungen für eine Wiederinbetriebnahme des Bolzplatzes ab Ende 2012:

 

Der Bolzplatz liegt am südlichen Ende der Pommernstraße. Im Westen grenzt der Bolzplatz an das Umspannwerk der E.ON Netz GmbH und östlich an die Autobahn A 73.

Das Grundstück wird seit über 30 Jahren der Stadt Erlangen vom Eigentümer (Bayernwerk AG, jetzt Eon-Netz GmbH) unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

Aktuell und noch bis Ende diesen Jahres steht der Platz nicht zur Verfügung, da die Firma E.ON das Grundstück noch als Baustellenlager für Umbauarbeiten auf dem Grundstück des Umspannwerks benötigt.

Durch die Verlagerung des Umspannwerks nach Norden in die unmittelbare Nachbarschaft des Bolzplatzes ist aber eine neue Gefahrenlage entstanden, die eine einfache Wiederinbetriebnahme unmöglich macht. So kann nicht ausgeschlossen werden, dass Bälle über den Zaun auf das unbetreute Gelände des Umspannwerks geschossen werden. Da Kinder versuchen werden, das Gelände des Umspannwerks zu betreten, um diese Bälle herauszuholen, ist ein Gutachter des TÜV-Süd beratend hinzugezogen worden, dessen Stellungnahme eindeutig ist. Laut Gutachten entspricht der Platz in der bisherigen Form nicht mehr den sicherheitstechnischen Anforderungen. Eine Wiederinbetriebnahme des Bolzplatzes ist nur dann möglich, wenn aus dem Bolzplatz keine Bälle mehr auf das benachbarte Gelände des Umspannwerks gelangen können.

Für die Wiederinbetriebnahme ist daher eine komplette Neueinzäunung des Bolzplatzes (Höhe 4 Meter) mit einem Stabgittermattenzaun erforderlich. Zusätzlich fordert das TÜV-Gutachten, dass der Bolzplatz mit einem Netz überspannt wird.

Kostenaufwand: ca. 75.000 €

Alternativ müsste der Bolzplatz aufgegeben werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

1. Anmeldung der erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2013 zusätzlich zum
    Investitionsbudget des Kultur- und Freizeitamtes

    Bislang sind im Investitionsprogramm die Kosten für die Wiederinbetriebnahme des Bolz-
    platzes lediglich als Merkposten aufgenommen. Der Antrag 150/11 der SPD-Fraktion zur
    Mittelbereitstellung bereits im Jahr 2012 wurde im HH-KFA vom 11.02.2012 abgelehnt.

2. Verhandlung eines neuen Mietvertrags mit der Firma E.ON, um die Investitionen
     abzusichern.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Je nach Auftragshöhe beschränkte oder öffentliche Ausschreibung der erforderlichen Maßnahmen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

75.000€

IvP-Nr. 366D.410

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind bislang nicht vorhanden


Anlagen:        2