1. Der Sachbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Fraktionsantrag Nr. 47/2012 der SPD-Stadtratsfraktion ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Kein Bebauungsplan: Nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Die Eigenart der näheren Umgebung ist für das Baugrundstück insgesamt
als Mischgebiet zu beurteilen. Der Flächennutzungsplan stellt nördlich der
Stephan-/Ungarnstraße eine gewerbliche Baufläche dar. Südlich der
Stephan-/Ungarnstraße sind gemischte Bauflächen dargestellt.
Gebietscharakter: Gewerbliche/ gemischte Bauflächen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Geplant sind ein Bürogebäude (zwei Vollgeschosse, Brutto-Grundfläche EG
ca. 250 m²) entlang der Schallershofer Straße, ein Sozialgebäude (ein
Vollgeschoss, Brutto-Grundfläche EG ca. 122 m²), eine Hausmeisterwohnung (ein
Vollgeschoss, Brutto-Grundfläche EG ca. 120 m²); 31 notwendige Stellplätze,
davon 16 als Mitarbeiter-Stellplätze auf einem von der Ungarnstraße aus
erschlossenen Parkplatz im westlichen Grundstücksteil.
Das Vorhaben fügt sich unter der Voraussetzung der Erfüllung der
Auflagen nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der
Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren
Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.
Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse bleiben
gewahrt. Den Belangen des Baumschutzes und des Ortsbilds wird durch Umsetzung
der Inhalte des genehmigten Freiflächengestaltungsplans Rechnung getragen.
Gemäß der für die Planung maßgebenden Richtlinie zur Anlage von Stadtstraßen entsprechen die Ungarnstraße und die Stephanstraße der Kategorie eines Wohnweges. Das typische Charakteristikum eines Wohnweges ist das Mischprinzip der Verkehrsteilnehmer. Es wird also auf eine Separierung durch extra ausgebaute Bordsteingehwege verzichtet.
Weitere Charakteristiken sind eine vorherrschende Bebauung mit Reihen- und Einzelhäusern, eine Verkehrsstärke von maximal 150 Kfz/h (entspricht ca. 1500 Kfz/Tag) und einer geringen Längenentwicklung der Straßen von ca. 100 m.
Durch die nun zusätzlich gebauten
17 Pkw-Stellplätze (16 Mitarbeiterstellplätze, 1 Stellplatz für
Hausmeisterwohnung) erhöht sich die Verkehrsstärke nur in einem sehr geringen
Ausmaß. Selbst bei einem mehrmaligen Wechsel der Parkplätze und deren maximaler
Auslastung würde ein zusätzlicher Verkehr von ca. 100 Kfz/Tag erzeugt werden. Gegenüber
der zulässigen maximalen Gesamtbelastung von 1500 Kfz/Tag würde sich somit die
Verkehrsstärke um ca.
7 % erhöhen. Damit bleibt das Charakteristikum eines Wohnweges weiterhin
erhalten. Eine wesentliche Beeinträchtigung der Anwohner ist nicht zu erwarten.
Da es sich ausschließlich um Pkw-Stellplätze handelt, ist mit einer Erhöhung des Lkw-Verkehrs nicht zu rechnen.
Die beantragte Baugenehmigung war zu erteilen, da dem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstanden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Nachbarbeteiligung wurde im angemessenen Rahmen durchgeführt. Beteiligt wurden die Eigentümer aller angrenzenden Grundstücke. Die im Rahmen des Genehmigungsverfahrens geäußerten Nachbareinwendungen sind in der daraufhin geänderten und nun adäquate Begrünung vorsehenden Freiflächenplanung im Bereich des Parkplatzes im Westen des Grundstücks und durch Einschränkung dessen Benutzung als Mitarbeiter-Parkplatz mit entsprechend relativ geringfügiger und zeitlich beschränkter Zahl der Fahrzeugbewegungen gebührend berücksichtigt.
Anlagen: Lageplan
Fraktionsantrag Nr.
47/2012 der SPD-Stadtratsfraktion vom 27.04.2012