Betreff
Altdeponie Buckenhof - Beauftragung von naturschutzfachlichen Erhebungen zur Eignungsprüfung für eine PV-Freiflächenanlage durch die Gemeinde Buckenhof
Vorlage
31/164/2012
Aktenzeichen
III/31
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Die Gemeinde Buckenhof hat in Ihrer Gemeinderatssitzung vom 22.03.2012 die Vergabe eines naturschutzfachlichen Gutachtens beschlossen, mit dem die Eignung eines Teils der Altdeponie Buckenhof als Standort für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage geprüft werden soll.

Grundstücksbesitzer ist die Stadt Erlangen. Die Planungshoheit liegt bei der Gemeinde Buckenhof.

Aufgrund der Hanglage wäre ein ca. 3 bis 4 ha großes Areal im südlichen Bereich der Deponie, angrenzend an die Eisenstraße, geeignet.

Beauftragt wurden ornithologische Erhebungen v. a. von Arten der Vogelschutz-Richtlinie, Erhebungen von Amphibien und Reptilien, eine Aktualisierung der vegetationskundlichen Erhebung in der biotopkartierten Sandgrube südlich der Eisenstraße (als möglicher Standort für Kompensationsmaßnahmen), die Ausarbeitung eines naturschutzfachlichen Gutachtens (spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, saP) und die Prüfung von Ausnahme-Voraussetzungen gemäß saP.

Ein positiver Ausgang des naturschutzfachlichen Gutachtens ist Vorraussetzung für weitere Schritte zur Realisierung einer PV-Anlage auf einer Teilfläche der Deponie. U. a müssten dann folgende Punkte geklärt werden:

§  Änderung Planfeststellungsbescheid vom 02.07.1981

§  Baugrundeignung

§  Bauleitplanung

§  Aufforstungsbedarf

§  Ausgleichsbedarf

§  Wirtschaftlichkeit

§  Betriebs- und Organisationsform der Anlage (z.B. ESTW, Gemeinde Buckenhof, Bürgergenossenschaft Energiewende ER und ERH eG in Kombination)

 

Für die Stadt Erlangen ergeben sich beim gegenwärtigen Stand keine finanziellen Auswirkungen.

 

 


Anlagen: