Betreff
Biotopbereiche für Störche im Regnitzgrund / GL-Fraktionsantrag Nr. 011/2012 vom 09.02.2012
Vorlage
31/163/2012
Aktenzeichen
III/31
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, sich für die Optimierung bestehender und Schaffung neuer Biotopbereiche für Störche im Regnitzgrund im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten einzusetzen.

 

Der Antrag der Grünen Liste vom 09.02.2012 (Nr. 011/2012) ist hiermit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Bestand des Weißstorches (Ciconia ciconia) hat sich in Bayern in den letzten beiden Jahrzehnten stabilisiert, das Artenhilfsprogramm des Freistaates zeigt somit Wirkung. Der Storch ist ein Langstrecken-Zugvogel und ist bei uns von alters her zur Jungenaufzucht. Seine Horste befinden sich auf hochgelegenen Gebäuden oder in einzeln stehenden Bäumen. Sein Verwandter, der Schwarzstorch, brütet auf Waldbäumen.

 

 

Brutzeitdiagramm: dunkle Sektorenfarbe weist auf die Hauptbrutzeit der Art in Bayern hin

 

Im Stadtgebiet Erlangen werden die besetzten 4 bis 5 Horste in Frauenaurach, Eltersdorf, Bruck und der Altstadt durch die Natur- und Umwelthilfe mit dem als Storchenvater bezeichneten Herrn Zimmermann intensiv betreut und haben fast jedes Jahr guten Bruterfolg. Zur Sicherung der Nahrungsgrundlage tragen auch die zahlreichen Grünland bewirtschaftenden Landwirte wesentlich bei.

 

Dennoch gilt der Weißstorch nach wie vor als vom Aussterben gefährdet und nach Einschätzung des bayerischen Landesamtes für Umweltschutz  haben die ca. 200 bayerischen Weißstorch-Brutpaare einen ungünstigen Erhaltungszustand. In Unterfranken findet er beispielsweise fast keinen Lebensraum. Der besondere Artenschutz des § 44 Bundesnaturschutzgesetz gilt auch für den Storch und die Schutzbemühungen dürfen nicht nachlassen, sondern sind zu optimieren.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Um den Storch zu erhalten sind seine Lebensraumansprüche stärker zu beachten: Als Nahrungsflächen benötigen Weißstörche Wiesen, die ohne Hindernisse gut anfliegbar sind und die groß genug sind, dass randliche Wege und Einrichtungen wie Strommasten nicht stören. Da Störche die Masten zudem gerne anfliegen, um sich einen Überblick über ihren Nahrungsraum zu verschaffen, müssen sie an der Spitze entsprechend konstruiert sein und gegen Kriechstrom isoliert.

 

Das Wegenetz der Menschen mit ihren Fahrzeugen und Hunden muss ausreichend grobmaschig sein, damit der Storch ungestört auf Futtersuche gehen kann. In der Landschaft befindlicher Plastikmüll hat fatale Todesfolgen, wenn er z.B. ins Nest getragen wird, weil er dieses dann wasserdicht macht oder wenn die langen Storchbeine in Plastikschnüre einwachsen. Die alte Forderung nach sachgerechter Abfallentsorgung ist durch zunehmenden Plastikeinsatz aktueller denn je.

 

Das Grünland sollte feucht sein, damit der Storchenschnabel nach Würmern und dergleichen stochern kann, es sollte nicht mit Gülle überdüngt sein und verschiedenste Mähzeitpunkte haben. Tümpel, Gräben, Säume, und andere Kleinstrukturen sollten auch reichlich vorhanden sein, damit das Nahrungsangebot noch vielfältiger ist und auch über heiße, trockene Wochen hinweg kontinuierlich Futterquellen mit Insekten, Würmern, Fröschen zur Verfügung stehen.

 

In Bayern benötigt ein Brutpaar nach Angaben des Landesamtes für Umweltschutz ein Nahrungsgebiet von bis zu 200 ha. Der Anteil des Regnitzgrundes, der sich im Stadtgebiet Erlangen befindet misst ca. 600 ha – es reicht demnach nur für drei Brutpaare. Daher sind auch die Seitentäler wie das der Aurach wichtig in die Biotopoptimierung mit einzubeziehen

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der Freistaat Bayern stellt derzeit folgende Fördermöglichkeiten für den Erhalt, die Optimierung und die Schaffung neuer Biotopbereiche für den Weißstorch zur Verfügung:

 

1)    Die Landschaftspflege-Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen des Natur- und Artenschutzes: die Stadt Erlangen und die meisten der Erlanger Naturschutzverbände arbeiten hier mit dem Landschaftspflegeverband Mittelfranken zusammen. Damit kann die Anlage von Kleingewässern und Flachwassermulden aber auch die Storchenhorst-Restauration finanziell unterstützt werden. Der städtische Eigenanteil ist hier durch das Budget des Amtes für Umweltschutz und Energiefragen zu decken.

2)    Die Ankaufförderung durch den Bayerischen Naturschutzfond: kommt in Erlangen relativ selten zum Zug, da die Verkaufsbereitschaft zu marktüblichen Preisen (die bei Flächen im Überschwemmungsbiet gering sind) nicht groß ist. Der städtische Eigenanteil ist hier durch das Budget des Liegenschaftsamtes zu decken.

3)    Der Erschwernisausgleich wird aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Beibehaltung der bisherigen land- und forstwirtschaftlichen Bewirtschaftung von Feuchtflächen gewährt. Voraussetzung ist, dass es eine gesetzlich geschützte Feuchtfläche ist.

4)    Das Vertragsnaturschutzprogramm / VNP soll die nachhaltige Leistungsfähigkeit des Naturhaushalts sichern und verbessern, sowie die Lebensräume und Lebensgemeinschaften der heimischen Tier- und Pflanzenwelt erhalten. Hier werden zum Beispiel Schnittzeitpunkte ab 1.7. sowie der Verzicht auf Jegliche Düngung und Pflanzenschutz finanzielle entschädigt –sofern Finanzmittel zugeteilt sind und die Fördervoraussetzungen wie die Lage in einer Gebietskulisse erfüllt sind.

5)    Das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) fördert extensive Bewirtschaftungsweisen und honoriert landschaftspflegerische Leistungen zur Sanierung, Erhaltung, Pflege und Gestaltung der Kulturlandschaft. Darüber erhalten derzeit viele der im Regnitzgrund arbeitenden Landwirte finanzielle Unterstützung.

Der Überbegriff für KULAP und VNP sowie Erschwernisausgleich ist Agrarumweltmaßnahme /AUM und die Richtlinien dazu werden derzeit durch die EU-Kommission völlig neu überarbeitet für die Förderperiode ab 2014. Ferner läuft derzeit für das Regnitztal ein Verfahren zur Flurneuordnung an. Folglich ist es momentan nicht sinnvoll ein größeres Biotopneuschaffungskonzept für den Regnitzgrund zu beauftragen.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       
Anlage_ GLantrag Nr. 011/2012_Biotopbereiche für Störche im Regnitzgrund