Betreff
Verzicht auf Überbauentschädigung bei wärmedämmenden Maßnahmen an den Fassaden
Vorlage
31/161/2012
Aktenzeichen
III/31
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen verzichtet auf Einnahmen aus der Überbauentschädigung dann, wenn der Hauseigentümer die Fassade des Gebäudes in einem durch die Stadt Erlangen oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) förderfähigem Umfang dämmt und dafür städtischen Grund überbauen muss. Der Verzicht gilt rückwirkend ab Januar 2011.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Stadt Erlangen ist Mitglied im „Klimabündnis der europäischen Städte“ und hat sich mit Beschlüssen des Stadtrats vom 26. Mai, 27. November und 8. Dezember 2011  Ziele zur Erreichung einer Energiewende in Erlangen gesteckt, die über diejenigen der Bundesregierung hinausgehen. Das Ziel einer drastischen Reduzierung von CO2-Emissionen setzt eine Steigerung der Sanierungsrate im Baubestand voraus. Hier ist die Wärmedämmung der Fassade die Maßnahme mit dem größten Energieeinsparpotential. Bei aktuellen Energiepreisen liegen trotz zinsgünstiger Kredite und Zuschüssen – auch durch die Stadt Erlangen – die Amortisationszeiten jenseits von 20 Jahren. Es gilt Anreize zu schaffen, die Hausbesitzer motivieren, trotz hoher Amortisationszeiten energiesparende Maßnahmen an ihren Gebäuden zu ergreifen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Besonders in der Innenstadt und in den alten Ortskernen der Vororte grenzen Gebäude direkt an städtischen Grund, häufig zum Beispiel direkt an Fußwege. Soll die Fassade eines an öffentlichen Grund grenzenden Gebäudes wärmegedämmt werden, benötigen die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer eine Genehmigung des Liegenschaftsamtes der Stadt Erlangen als Grundeigentümerin. Für eine förderfähige und nachhaltige Wärmedämmung müssen 16 cm Dämmstärke angesetzt werden. Bei einer angenommen Gebäudelänge von 10 m wären somit 1,6 m² Grundfläche nötig.

 

Als Grundstückseigentümerin wird die Stadt Erlangen auf privatrechtlicher Ebene in Form einer Überbauentschädigung durch den Hausbesitzer entschädigt. Die Kosten für die Überbauentschädigung richten sich nach der überbauten Fläche und den jeweiligen dort gültigen Bodenrichtwerten. In der Regel liegen die Einnahmen im Einzelfall zwischen 400 – 2.000 Euro, in der Summe durchschnittlich bei jährlich 1.500 – 6.000 Euro.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Stadt Erlangen verzichtet auf Einnahmen aus der Überbauentschädigung dann, wenn der Hauseigentümer die Fassade des Gebäudes in einem durch die Stadt Erlangen oder die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) förderfähigem Umfang dämmt und dafür städtischen Grund überbauen muss. Der Verzicht gilt rückwirkend ab Januar 2011.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: