1. Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Der Protokollvermerk zur 7. Sitzung des UVPA am 12.07.2011 ist hiermit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Aufgrund der Sachlage sind die entfernten Einfahrtsverbote in den genannten Straßen nicht wieder anzuordnen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
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3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
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Sachbericht:
1 Situation zu der geforderten Wiederaufstellung der Einfahrtsverbote
In der
Bürgerversammlung für den Stadtteil Büchenbach am 29. März 2011 wandten sich
Bürger aus dem Versammlungsgebiet gegen die von der Verwaltung im Herbst 2010
vorgenommenen Entfernungen von seit Jahren bestehenden Einfahrtsverboten, von
denen die Anlieger ausgenommen waren. Die Einwendungen wurden damit begründet,
dass durch diese Maßnahmen die Schleichwegfahrten zugenommen haben und
insbesondere für Kinder die Gefahren durch das höhere Verkehrsaufkommen
gestiegen sein sollen.
Grundlage für die
Entfernung der Einfahrtsverbote waren die geänderten Bestimmungen der
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), nach denen Verkehrszeichen nur noch dann
angeordnet werden dürfen, wenn diese zwingend geboten sind. Die
Straßenverkehrsbehörde ist auch gehalten zu prüfen, ob vorhandene
Verkehrszeichen zwingend geboten sind.
Gemäß der
„Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt – Anlage Nr. 2), herausgegeben
von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, sind die betreffenden vier Straßen von Ihrer
Bedeutung und baulichen Gestaltung klassische Wohnstraßen mit folgenden typischen Charaktermerkmalen:
- Reihen- oder Einzelhäuser,
- Nutzung der Gebäude ist Wohnen,
- Straße hat Erschließungsfunktion,
- Nutzungsansprüche: Aufenthalt und Parken.
- Verkehrsstärke bis zu 400 Kfz/h.
Die der Abteilung Verkehrsplanung
vorliegenden Ergebnisse von Verkehrszählungen vor und nach der Entfernung der
Einfahrtsverbote zeigen, dass in der Forchheimer-, Jakob-Nein- und Kulmbacher
Straße die Verkehrsstärken in den Spitzenstunden weit unter 400 Kfz/h liegen
Nach aktuellen Zählungen vom 14.03./15.03.2012 trifft dies auch für die Hintere
Gasse zu. Verkehrszählungsergebnisse vor Entfernung der Verbotsschilder stehen
für die Hintere Gasse leider nicht zur Verfügung. Die Verkehrsstärken innerhalb
von 24 Std. können aus der Anlage Nr. 3 entnommen werden. In diesem
Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass alle ermittelten Verkehrsstärken auch den „echten“ Anliegerverkehr beinhalten.
Ergebnis:
Unter Berücksichtigung der
vorliegenden Zählergebnisse und den Merkmalen der „RASt“ für
Wohnstrassen sind verkehrsrechtliche Anordnungen zum Erlass erneuter
Einfahrtsverbote mit den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung nicht vereinbar.
2 Hintere Gasse – Ausweisung als Verkehrsberuhigter Bereich
Nachdem die Hintere Gasse einen
niveaugleichen Ausbauzustand aufweist, hat die Verwaltung den Bewohnern die
Einbeziehung der Hinteren Gasse in den schon vorhandenen Verkehrsberuhigten
Bereich in der Forchheimer Straße angeboten (siehe Anlage Nr. 4 - Bildmontage).
Dieses Angebot wurde jedoch nicht angenommen mit der Begründung, weil sich
viele Autofahrer nicht an die geltenden Verhaltensreglungen in einem
Verkehrsberuhigten Bereich halten. Das Angebot der Verwaltung bleibt dennoch
aufrechterhalten.
Anlagen:
Protokollvermerk vom 12.07.2011 (Anlage 1)
Auszug aus der Richtlinie über die Anlage von Stadtstraßen (RASt) (Anlage 2)
Übersicht Zählergebnisse (Anlage 3)
Bildmontage Hintere Gasse zur Regelung gegenwärtig und künftig denkbar
(Anlage 4)