Betreff
Forderung von den Bewohnern der Forchheimer-, Jakob-Nein-, Kulmbacher Straße und Hinteren Gasse im Ortsteil Büchenbach auf Wiedererlass der entfernten Einfahrtsverbote ausgenommen Anlieger, hier: Prüfungsergebnis der Verwaltung
Vorlage
321/060/2012
Aktenzeichen
III/321/HRG
Art
Beschlussvorlage

1.    Die Ausführungen der Verwaltung werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.    Der Protokollvermerk zur 7. Sitzung des UVPA am 12.07.2011 ist hiermit bearbeitet.  


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Aufgrund der Sachlage sind die entfernten Einfahrtsverbote in den genannten Straßen nicht wieder anzuordnen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

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3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

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Sachbericht:

 

1     Situation zu der geforderten Wiederaufstellung der Einfahrtsverbote

In der Bürgerversammlung für den Stadtteil Büchenbach am 29. März 2011 wandten sich Bürger aus dem Versammlungsgebiet gegen die von der Verwaltung im Herbst 2010 vorgenommenen Entfernungen von seit Jahren bestehenden Einfahrtsverboten, von denen die Anlieger ausgenommen waren. Die Einwendungen wurden damit begründet, dass durch diese Maßnahmen die Schleichwegfahrten zugenommen haben und insbesondere für Kinder die Gefahren durch das höhere Verkehrsaufkommen gestiegen sein sollen.

 

Grundlage für die Entfernung der Einfahrtsverbote waren die geänderten Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), nach denen Verkehrszeichen nur noch dann angeordnet werden dürfen, wenn diese zwingend geboten sind. Die Straßenverkehrsbehörde ist auch gehalten zu prüfen, ob vorhandene Verkehrszeichen zwingend geboten sind.

 

Gemäß der „Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen“ (RASt – Anlage Nr. 2), herausgegeben von der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, sind die betreffenden vier Straßen von Ihrer Bedeutung und baulichen Gestaltung klassische Wohnstraßen mit folgenden typischen Charaktermerkmalen:

  • Reihen- oder Einzelhäuser,
  • Nutzung der Gebäude ist Wohnen,
  • Straße hat Erschließungsfunktion,
  • Nutzungsansprüche: Aufenthalt und Parken.
  • Verkehrsstärke bis zu 400 Kfz/h. 

Die der Abteilung Verkehrsplanung vorliegenden Ergebnisse von Verkehrszählungen vor und nach der Entfernung der Einfahrtsverbote zeigen, dass in der Forchheimer-, Jakob-Nein- und Kulmbacher Straße die Verkehrsstärken in den Spitzenstunden weit unter 400 Kfz/h liegen Nach aktuellen Zählungen vom 14.03./15.03.2012 trifft dies auch für die Hintere Gasse zu. Verkehrszählungsergebnisse vor Entfernung der Verbotsschilder stehen für die Hintere Gasse leider nicht zur Verfügung. Die Verkehrsstärken innerhalb von 24 Std. können aus der Anlage Nr. 3 entnommen werden. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass alle ermittelten Verkehrsstärken  auch den „echten“ Anliegerverkehr beinhalten.

 

Ergebnis:

Unter Berücksichtigung der vorliegenden Zählergebnisse und den Merkmalen der „RASt“ für Wohnstrassen sind verkehrsrechtliche Anordnungen zum Erlass erneuter Einfahrtsverbote mit den Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung  nicht vereinbar.

 

2     Hintere Gasse – Ausweisung als Verkehrsberuhigter Bereich

Nachdem die Hintere Gasse einen niveaugleichen Ausbauzustand aufweist, hat die Verwaltung den Bewohnern die Einbeziehung der Hinteren Gasse in den schon vorhandenen Verkehrsberuhigten Bereich in der Forchheimer Straße angeboten (siehe Anlage Nr. 4 - Bildmontage). Dieses Angebot wurde jedoch nicht angenommen mit der Begründung, weil sich viele Autofahrer nicht an die geltenden Verhaltensreglungen in einem Verkehrsberuhigten Bereich halten. Das Angebot der Verwaltung bleibt dennoch aufrechterhalten.

 

 

Anlagen:

Protokollvermerk vom 12.07.2011 (Anlage 1)
Auszug aus der Richtlinie über die Anlage von Stadtstraßen (RASt) (Anlage 2)
Übersicht Zählergebnisse (Anlage  3)
Bildmontage Hintere Gasse zur Regelung gegenwärtig und künftig denkbar (Anlage  4)