Betreff
Warenanlieferung des neuen Geschäftshauses Nürnberger Straße auf dem Gelände der ehemaligen Grande Galerie
Vorlage
VI/014/2012
Aktenzeichen
VI
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Dem Antrag aus der Bürgerversammlung ist mit der Behandlung im Stadtrat Rechnung getragen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

In der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet „Gesamtstadt“ am 29.11.2011 wurde der Antrag mehrheitlich angenommen, „…dass die Warenanlieferung der zukünftigen Grande Galerie ausschließlich über die Nürnberger Straße bzw. über die unterirdische Zufahrt aus Richtung Hofmannstraße am Südrand der Wohnanlage erfolgen soll.“

 

Die Diskussion zur Anlieferung und der Möglichkeit über die Nürnberger Straße anzuliefern erübrigt sich. Der Antragsteller hat in seinem Bauantrag die rückwärtige Anlieferung beantragt. Darauf hin ist auch der Lärmschutz abgestellt und ausgelegt. Die Verwaltung hat den Bauantrag bestätigt und damit die Anlieferung als möglich erachtet. Das Verfahren ging vor Gericht, um eine Überprüfung dieser Entscheidung zum Bauantrag zu erwirken. Das Gericht hat in seiner Vorabentscheidung den Bauantrag als Rechtes erklärt und damit auch die Erschließung als rechtlich möglich erachtet. Damit kann der Antragsteller die Anlieferung von Osten her ausführen.

 

Ob eine andere Anlieferung möglich oder sinnvoll ist, stellt sich in der Realisierung des Bauvorhabens zum jetzigen Zeitpunkt deshalb nicht mehr.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Zur Lärmminderung sollen gemäß Bauvorlagen Außenwand und Vordach im Anlieferbereich hochwirksam schallabsorbierend ausgeführt werden. Da gemäß dem vom Bauherrn vorgelegten schalltechnischen Gutachten damit die Bestimmungen der TA Lärm eingehalten werden, wurde dem Anlieferungskonzept in der Baugenehmigung zugestimmt. Zugleich wurden weitergehende Auflagen gemacht, wie z. B. das Verbot der Anlieferung zwischen 20:00 und 7:00 und die Begrenzung auf 3 LKW-Anlieferungen pro Tag.

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Beschlussstand aus dem UVPA 13.03.2012