Für das Gebiet
westlich des Ebereschenweges mit Teilflächen des TV 1861 Erlangen-Bruck e.V.,
nördlich der Bahnlinie Erlangen – Bruck – Herzogenaurach, ist ein Bebauungsplan
nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) aufzustellen.
Die Aufstellung
erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB. Von der frühzeitigen
Beteiligung der Öffentlichkeit wird abgesehen; die frühzeitige
Behördenbeteiligung soll aus verfahrenstechnischen Gründen durchgeführt werden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Der Bebauungsplan Nr. 298 wurde erstmals mit Beschluss vom 30.11.1988
mit der Bezeichnung – Südliche Rosenau – aufgestellt und überlagerte den
Geltungsbereich des rechtskräftigen Baulinienplanes Nr. 52 teilweise. Der
Planungsbereich umfasste die Flächen zwischen der Fürther Straße, Rosenau,
Tennenloher Straße, Eichholzstraße und der Bahnlinie Erlangen – Bruck –
Herzogenaurach.
Planungsziele waren u. a. die Abstimmung des Nebeneinanders von Sport
und Wohnen mit einer Ausweitung der Wohnbaufläche bei Reduzierung der
Sportplatzfläche des TV 1861 Erlangen-Bruck e.V. und die Sicherung der
Erschließung. Das Verfahren wurde wegen fehlender Realisierungsmöglichkeit
nicht weiter betrieben.
Die vorgenannten städtebaulichen Ziele, welche sich auch im wirksamen
FNP der Stadt Erlangen widerspiegeln, können heute umgesetzt werden. Denn die
fehlende Erschließung für die Umnutzung von Teilen der Sportplatzflächen des TV
1861 Erlangen-Bruck e. V. zu Wohnbauzwecken konnte durch den Zukauf weiterer
Flächen bis hin zum Ebereschenweg durch eine Bauträgerfirma sichergestellt
werden.
Vor diesem Hintergrund bildet die Neuaufstellung des Bebauungsplans Nr.
298 mit verkleinertem Geltungsbereich für die Grundstücke mit den Flst.-Nrn.
779/2, 779/4, 779/5, sowie Teilflächen der Grundstücke mit den Flst.-Nrn.
757/19, 778/2 und 780 – Gemarkung Bruck – eine geeignete Maßnahme, um die
Flächen als Allgemeines Wohngebiet mit entsprechenden Lärmschutzmaßnahmen und
einer ausreichenden Erschließung zu entwickeln.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich
umfasst die Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 779/2, 779/4, 779/5, sowie
Teilflächen der Grundstücke mit den Flst.-Nrn. 757/19, 778/2 und 780 –
Gemarkung Bruck –. Die Grundstücke befinden sich mit Ausnahme der öffentlichen
Verkehrsflächen (Flst.-Nr. 757/19) im Privatbesitz.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von
2003 ist der überwiegende Teil des Plangebietes als Wohnbaufläche dargestellt.
Da aber auch Teile der dargestellten Sportplatzfläche überplant werden, steht
der Bebauungsplan mit der geplanten Nutzung als Allgemeines Wohngebiet der
Darstellung im FNP entgegen.
Eine Änderung des FNP ist daher
erforderlich, um das Plangebiet als Wohnbaufläche festzusetzen. Die Änderung
erfolgt im Wege der Berichtigung des FNP gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB.
d) Rahmenbedingungen
Da der
Tennisbetrieb des TV 1861 Erlangen-Bruck e.V in direkter Nachbarschaft zur
geplanten Wohnbebauung weiter ohne Einschränkungen betrieben werden soll,
bedarf es geeigneter Schallschutzmaßnahmen zur Sicherung gesunder
Wohnverhältnisse.
e) Städtebauliche Ziele
Anfang der 80er
Jahre wurde auch beim TV 1861 Erlangen-Bruck e. V. das Feldhandballspiel zu
Gunsten des Hallenhandballspieles aufgegeben. Somit lag auf dem Vereinsgelände
der ca. 3000 m² große asphaltierte Feldhandballplatz brach.
Mit dem am
30.11.1988 getroffenen Beschluss, die Feldhandballfläche zu einer Wohnbaufläche
zu entwickeln, wurde ein städtebauliches Ziel definiert, das bis heute gültig
ist.
Die geplante
Wohnbebauung soll sich an den Strukturen der vorhandenen benachbarten
Wohnbebauung, welche nördlich des Geltungsbereiches durch Reihenhausgruppen und
nordöstlich des Geltungsbereiches durch freistehende Einfamilienhäuser und
Mehrfamilienhäuser geprägt wird, orientieren.
Die Erschließung
für den motorisierten Verkehr wird ausschließlich von Osten über den
Ebereschenweg erfolgen. Die geplante Erschließungsstraße soll als
verkehrsberuhigter Bereich („Spielstraße“) konzipiert werden, um auch den
öffentlichen Raum als attraktives Wohnumfeld zu aktivieren.
Zur Lösung der Schallproblematik neben der Tennisanlage des TV 1861 Erlangen-Bruck e. V. wird ein Lärmschutzwall vorgeschlagen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 298 – Ebereschenweg West – der Stadt
Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Aufstellung
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 298 – Ebereschenweg West – der Stadt
Erlangen mit integriertem Grünordnungsplan nach den Verfahrensvorschriften des
Baugesetzbuches im beschleunigten Verfahren mit möglichem Städtebaulichen
Vertrag und Grundzustimmungserklärung.
b) Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
Da die Aufstellung im beschleunigten
Verfahren nach § 13a BauGB erfolgt, wird von der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit abgesehen.
c) Frühzeitige
Behördenbeteiligung
Die frühzeitige
Beteiligung der Behörden soll aus verfahrenstechnischen Gründen durchgeführt
werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
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Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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bei
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich