Betreff
Straßenerhaltung - Bedarfsplan Fahrbahndeckenerneuerungen, hier: Beschluss Deckenerneuerungsprogramm 2012 gem. DA Bau
Vorlage
66/147/2012
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Der Bauausschuss/Werkausschuss Entwässerungsbetrieb beschließt auf der Grundlage des im BWA am 10.05.2011 beschlossenen Bedarfsplanes für Fahrbahndeckenerneuerungen das aufgestellte und vorabgestimmte Deckenerneuerungsprogramm 2012 gemäß DA Bau.

Amt 66 wird beauftragt, die Maßnahmen abzustimmen, vorzubereiten, auszuschreiben und im Jahr 2012 durchzuführen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Gewährleistung der Verkehrssicherheit sowie wirtschaftliche Erhaltung der Verkehrswege.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Beschluss des Arbeitsprogrammes des Amtes 66 über die erforderlichen Fahrbahndeckenerneuerungsmaßnahmen im Jahre 2012 gemäß DA Bau.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Erneuerung der schadhaften Fahrbahnbeläge mittels Fräsen und Aufbringung einer neuen Asphaltdecke mit dem dadurch bedingten Ausschluss der Straßenausbaubeitragssatzung.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

790.000,- €

bei Sachkonto: 522102

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 660290 / 54121066 / 522102

                   sind nicht vorhanden

Sachbericht

 

 

1. Allgemeines:

Das öffentliche Straßennetz der Stadt Erlangen stellt ein Anlagevermögen von erheblichem Wert dar, dessen Verpflichtung zur Erhaltung nach diversen gesetzlichen Regelungen (GO, BayStrWG) besteht. Die Erhaltungspflicht wird wesentlich konkretisiert durch die bundesrechtlich geregelte Verkehrssicherungspflicht, aus der sich die zivilrechtliche Haftung des Straßenbaulastträgers für Schäden nach dem bürgerlichem Gesetzbuch § 828 (Schadensersatzpflicht), § 836 (Haftung bei Einsturz) sowie § 839 (Amtspflichtverletzung) und eine strafrechtliche Verantwortung der jeweils zuständigen Person ableitet.

Um den vorgenannten Vorgaben gerecht zu werden, hat sich in der Vergangenheit die Fahrbahndeckensanierung (Fräsen + Erneuerung der Fahrbahndecke) als kostengünstige und wirtschaftliche Instandhaltungsmethode bewährt. Diese unterliegt nach geltender Rechtsprechung nicht dem KAG und somit der Anwendung der Straßenausbaubeitragssatzung.

 

2. Maßnahmen 2011:

Entsprechend dem im BWA vom 05.04.2011 beschlossenen Arbeitsprogramm konnten anhand der zur Verfügung gestellten HH-Mittel im Jahr 2011 insgesamt ca. 36.100 m² Straßenflächen mit einem Kostenaufwand von ca. 710.000,- € in einen nachhaltig verkehrssicheren Zustand versetzt werden.

Dabei wurden Deckenerneuerungen in der

-        Naturbadstraße zw. Teplitzer Straße und Mistelweg,

-        Zeppelinstraße zw. Komotauer Straße und Schenkstraße,

-        Haundorfer Straße zw. Reitersbergstraße und Unterführung A 3,

-        Sylvaniastraße zw. Gostenhofer Straße und Graf-Zeppelinstraße,

-        Fahrstraße zw. Obere Karlstraße und Südliche Stadtmauerstraße,

-        Felix-Klein-Straße zw. Am Brucker Bahnhof und Fürstenweg,

-        Äußere Brucker Straße zw. Paul-Gossen-Straße und Wichernstraße,

-        Kieselbergstraße zw. Steudach und Häusling,

-        Am Europakanal Abfahrt Weisendorfer Straße

-        Parkplatzstraße zw. Münchener Straße und Busbahnhof

-        Paul-Gossen-Straße rechter Fahrstreifen zw. Günther-Scharowsky-Straße und Hammerbacher Straße

-        Hartmannstraße im Kreuzungsbereich zur Artilleriestraße

durchgeführt.

Des Weiteren erfolgten im Zuge des Konjunkturprogramms II der Bundesregierung Deutschland im Jahr 2011 lärmoptimierte Fahrbahndeckenerneuerungen von insgesamt ca. 7.100 m² mit einem geförderten Kostenaufwand von ca. 265.000,- € in folgenden Straßen:

-                 Essenbacher Straße zw. Bayreuther Straße und Spardorfer Straße

-                 Kreuzung Drausnickstraße / Sieglitzhofer Straße / Kurt-Schumacher Straße

In der Rathsberger Straße wurde zwischen Wohnstift Ratsberg und Atzelsberg auf einer Gesamtfläche von ca. 3550 m² eine doppelte Oberflächenbehandlung für ca. 13.500,- € ausgeführt.

Zudem wurden in verschiedenen Anliegerstraßen im Stadtteil Büchenbach, auf dem Preußensteg / Sebaldussiedlung sowie auf dem Büchenbacher Damm Erhaltungsmaßnahmen im DSK-Verfahren (Dünne Schichten im Kalteinbau) in einem Umfang von ca. 18.000 m² mit einem Kostenaufwand von ca. 160.000,- € durchgeführt.

Gesamtaufwand Fahrbahndeckensanierung 2011 = ca. 1,15 Mio. €.

 

 

3. Maßnahmen 2012:

Aufgrund des aktuell vorhandenen Schadensbildes und der Zustandsentwicklung der Straßen, ihrer Verkehrsbedeutung und insbesondere nach der im Jahr 2007 im Rahmen der Bilanzerstellung zur Doppik flächendeckend durchgeführten messtechnischen und visuellen Zustandserfassung und –bewertung, beabsichtigt Amt 66 in folgenden Straßenabschnitten im Jahre 2012 Fahrbahndeckenerneuerungen durchzuführen.

Straße

Fläche
ca.

Kostenumfang
ca.

Sylvaniastraße zw. Gostenhofer Straße und Kraftwerkstraße                         (Anlage 1)

2.750 m²

70.000,- €

Erlanger Straße, Brückenstraße, Herzogenauracher Straße, Karl-May-Straße    (Anlage 2)

4.500 m²

120.000,- €

Kosbacher Damm
Abfahrt Adenauerring                 (Anlage 3)

2.800 m²

70.000,- €

Sieglitzhofer Str., Venzoneplatz,
Lange Zeile                                (Anlage 4)

8.200 m²

205.000,- €

Kreuzung Artilleriestraße / Kurt-Schumacher-Str.
                                                   (Anlage 5)

1.000 m²

25.000,- €

Eltersdorfer Straße im Bereich Tucherstraße
Tucherstraße                              (Anlage 6)

1.600 m²

40.000,- €

Koldestraße und Karl-Zucker-Straße  zw.
Paul-Gossen-Str. u. Reinigerstr. (Anlage 7)

4.500 m²

120.000,- €

Kreuzung Hartmannstraße u. Luitpoldstraße
                                                   (Anlage 8)

1.600 m²

40.000,- €

 

 

 

Gesamtumfang

26.950 m²

690.000 ,- €

 

Zum Zwecke der Nachhaltigkeit der vorgesehenen Erhaltungsmaßnahmen ist es im Vorgriff zudem erforderlich, Schadensbeseitigungen im Straßenoberbau (u.a. zahlreiche massive Straßeneinbrüche auf den Erneuerungsabschnitten) in einer Größenordnung von ca. 100.000,- € auszuführen.

Einbauvariante lärmoptimierter Fahrbahnbeläge:

Für die oben genannten Straßen wurde im Vorfeld auch die Möglichkeit für den Einbau lärmoptimierter Fahrbahnbeläge überprüft. Hierbei wurden die Kriterien Verkehrsbelastung (DTV (Kfz/24)), Lärmpegelüberschreitungen nach VLärmSchR97 (dB(A)), Betroffenenzahl, Straßenaufbau sowie bauliche Gegebenheiten eruiert und ausgewertet.

Die Verwaltung kommt nach Abwägung der Kriterien zu dem Schluss, dass aufgrund der bisher fehlenden Langzeiterfahrungen (geringere Wirkungs- und Nutzungsdauer, fehlende Langzeitentwicklung der Lärmreduzierung) sowie den baulichen Zwangspunkten – Kreuzungsbereiche (primäre Lärmentwicklung durch Bremsvorgänge sowie An- und Abfahrtslärm, erhöhte Anfälligkeit auf Schubbeanspruchungen) – und der damit verbundenen untergeordneten Rolle des Reifen-Fahrbahn-Geräusches der Einbau lärmoptimierter Fahrbahnbeläge nach derzeitigem Stand der Technik nicht befürwortet wird.

Ein Einbau dieser Beläge auf den relevanten Straßen Sieglitzhofer Straße, Venzoneplatz und Kreuzung Artilleriestraße / Kurt-Schumacher-Straße (insgesamt ca. 7700 m²) würde außerdem zu außerplanmäßigen Mehrkosten von 18,- €/m² führen, was eine Kostensteigerung in Höhe von ca. 140.000,- € bedeutet.

Nach den Mittelbereitstellungen für den HH 2012 kann das Erneuerungsprogramm 2012 aus dem Ergebnishaushalt doppikkonform finanziert werden.

Vorgesehener Gesamtaufwand Fahrbahndeckensanierung 2012: ca. 0,79 Mio €.

Die Ausführung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der zur Verfügung gestellten Mittel, der Endabstimmung mit den maßgeblichen Spartenträgern EBE und ESTW sowie dem Stadtplanungsamt hinsichtlich evtl. mittelfristiger Umbauplanungen als auch abschließender Untersuchungen bezüglich der bautechnischen Durchführbarkeit der vorgesehenen Sanierungsmethode.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund des erheblichen Rückstaues an Erneuerungen eine Verdoppelung erforderlich sein müsste, um der gesetzlichen Erhaltungspflicht auch nur annähernd nachkommen zu können.

 

 

4. Ausblick:

Im Rahmen der Zustandsbewertung 2007 wurde ein Erneuerungsbedarf von 52 % der Fahrbahnen verkehrswichtiger Straßen festgestellt, der Bedarf bei untergeordneten Straßen lag bei 25 %. Mit den seit 2007 zur Verfügung gestellten Mitteln sowie den außerplanmäßigen zusätzlichen Mitteln aus dem Konjunkturprogramm II der Bundesregierung Deutschland konnten bisher ca. 22 % dieser erneuerungsbedürftigen Fahrbahnen verkehrswichtiger Straßen sowie ca. 10 % der Fahrbahnen untergeordneter Straßen saniert werden.

Die diesjährigen Maßnahmen führen dazu, dass weitere ca. 3,5 % der Fahrbahnen verkehrswichtiger Straße und ca. 2 % der Fahrbahnen untergeordneter Straßen erneuert werden können.

Des Weiteren wurde im Jahr 2011 im Zuge des Erhaltungsmanagement eine messtechnische Zustandserfassung auf verkehrswichtigen Straßen durchgeführt. Nach Auswertung und Überprüfung der finalen Ergebnisdateien werden die aktuellen Zustandsdaten und –bewertungen sowie die damit verbundenen Resultate dem BWA in einer der folgenden Sitzungen dargestellt.

Diese bilden die Grundlage für die Erstellung eines aktualisierten Bau- und Erhaltungsprogram-mes, bezogen auf die neuesten Zustandsentwicklungen des Erlanger Straßenverkehrsnetzes.

 


Anlagen:        Anlage 1 – 8 (Schwarzeinfärbung = Abschnitt Deckenerneuerung)