Betreff
Kommunaler Betrieb für Informationstechnik KommunalBIT AöR, Weisungen an die Verwaltungsratsmitglieder gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung: Wirtschaftsplan 2012
Vorlage
ZV/021/2012
Aktenzeichen
OBM/ZV
Art
Beschlussvorlage

Nach § 6 Abs. 2 der Satzung für das gemeinsame Kommunalunternehmen „KommunalBIT“ werden die von der Stadt Erlangen bestellten Verwaltungsräte zu folgender Beschlussfassung im Verwaltungsrat des KommunalBIT ermächtigt:

 

Der Verwaltungsrat beschließt den Wirtschaftsplan 2012 in der vorgelegten Form (siehe Anlagen) als Handlungsgrundlage von KommunalBIT.

 


1 Ergebnis/Wirkungen

Die Feststellung des Wirtschaftsplanes liegt in der Zuständigkeit des Verwaltungsrats
(§ 6 Abs. 1 Nr. 3 Unternehmenssatzung).
Die entsandten Mitglieder unterliegen in diesem Fall nach § 6 Abs. 2 der Satzung den Weisungen der jeweiligen Stadt.

2.      Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen

 

Die stimmberechtigten, von der Stadt Erlangen entsandten Mitglieder des Verwaltungsrates üben ihr Stimmrecht in dem vom Stadtrat beschlossenen Sinn aus.

 

3.      Prozesse und Strukturen

 

Die Weisungsbefugnis der Stadt wird durch Beschluss des Stadtrates ausgeübt.

In den Städten Fürth und Schwabach werden inhaltsgleiche Vorlagen in die Beschlussgremien eingebracht.

Der Vorstand legt satzungsgemäß dem Verwaltungsrat einen ordentlichen Wirtschaftsplan auf Basis aktueller Zahlen vor.

Der Wirtschaftsplan ist in Form einer Plan-GuV, sowie einer Plan-Kapitalflussrechnung in der Anlage dargestellt. Der Stellenplan ist in anonymisierter Form beigefügt.

Die mittelfristige Finanzplanung bis 2015 ist ebenfalls hinsichtlich Erfolgs- und Vermögensplan in der Anlage enthalten.

 


„Mehrungen“ gegenüber dem aktuellen Planungsstand sind möglich, hängen aber vom Realisierungs- und Fälligkeitszeitpunkt der Maßnahmen ab, die in den Haushalten der Städte gesondert veranschlagt sind.

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Anlagen:        Wirtschaftsplan der KommunalBIT
                       
Plan-GuV

                        Plan-Kapitalflussrechnung

                        Mittelfristige Finanzplanung bis 2015

                        Stellenplan 2012