Betreff
Änderung des Stiftungszweckes der rechtlich unselbständigen Marianne-Seltner-Stiftung
Vorlage
II/150/2012
Aktenzeichen
II/201-1/BHF
Art
Beschlussvorlage

Der Stiftungszweck der rechtlich unselbständigen Marianne-Seltner-Stiftung erhält folgende Fassung:

„Jedes sechste Jahr soll eine Ausstellung der Bilder und Zeichnungen der Frau Marianne Seltner stattfinden. Gleichzeitig sollen Arbeiten von lebenden Hobby-Künstlern gezeigt werden. Es sind nur naive Künstler zuzulassen. Aus Anlass der Ausstellung ist von der Stadt das Kunstwerk eines naiven Künstlers anzukaufen. Für den Ankauf des Kunstwerkes und die anteilige Finanzierung der Ausstellung ist ein Drittel der stiftungseigenen Zinserträge des entsprechenden Sechs-Jahres-Zeitraums auszuschütten.“

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Mai 1993 hat die Stadt Erlangen den Nachlass der Frau Marianne Seltner, darunter einige von Frau Seltner selbst gemalte Bilder übernommen. Mit der Übernahme der Bilder war eine Stiftung verbunden, zu der das Testament folgende Erklärung enthält: „Jedes dritte Jahr soll eine Ausstellung meiner gesamten Bilder und Zeichnungen stattfinden. Gleichzeitig sollen Arbeiten von lebenden Sonntags- oder Hobby-Malern ausgewählt durch eine Jury mitgezeigt werden. Es sind nur Naive Maler zuzulassen, das heißt: ohne Ausbildung, ohne Studium. Das beste Bild ist von der Stadt Erlangen ... anzukaufen von einem Jahreszinssatz der Einlagen meines Sparkassenbuches ... Durch diese Bestimmung wächst das Kapital und der Zinssatz zum Ankauf eines Bildes wird jedes Mal größer; dadurch hoffe ich, der Stadt Erlangen zu einer einmaligen Galerie zu verhelfen.“...

In der Praxis hat sich erwiesen, dass der von der Stifterin vorgegebene Ausstellungsturnus nicht dazu geeignet ist, die Naive Malerei und den künstlerischen Nachlass der Stifterin tatsächlich -wie von der Stifterin wohl gewünscht- einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Ganz im Gegenteil: die hohe Präsentationsfrequenz und das festgelegte Themenspektrum „Naive Malerei“ haben Abnutzungseffekte und nachlassendes Publikumsinteresse bewirkt.

 

Durch eine Modifizierung des Stiftungszweckes soll versucht werden, den Willen der Stifterin in publikumswirksamer Weise angemessen zu erfüllen.

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Um zeitgemäße Ausstellungen mit einem gewissen künstlerischen Anspruch und einer Strahlkraft, die das Publikumsinteresse nachhaltig zu wecken vermag, durchführen zu können, bedürfte es in Abstimmung mit dem Stadtmuseum, das den künstlerischen Nachlass der Stifterin verwaltet und für die Organisation der Ausstellungen verantwortlich zeichnet, folgender Modifizierungen des Stiftungszweckes:

 

-          Die Ausstellung der Bilder und Zeichnungen der Stifterin wird nur noch alle sechs Jahre durchgeführt.

-          Gleichzeitig gezeigt werden nicht mehr nur Arbeiten von Naiven Malern, sondern Naiven Künstlern (eine Aufweitung des Themenspektrums „Naive Malerei“ führt zu einer gewissen Spannbreite, die größeres Publikumsinteresse zu erzeugen vermag, was wiederum der Naiven Malerei an sich zugute käme).

-          Alle sechs Jahre ist ein Drittel der Jahreszinssätze des entsprechenden Sechs-Jahres-Zeitraums auszuschütten, so dass alle sechs Jahre zwei durchschnittliche Jahreszinssätze zur Verfügung stehen (im Ergebnis also unveränderte Ausschüttung).

-          Von der Stadt ist nicht zwingend eines der ausgestellten Kunstwerke zu erwerben, sondern aus Anlass der Ausstellung das Kunstwerk eines naiven Künstlers. Die von der Stadt so erworbenen Kunstwerke werden im Rahmen der alle sechs Jahre stattfindenden Ausstellungen präsentiert. (Werden Ausstellungen mit künstlerischem Anspruch für ein breites Publikum durchgeführt, so übersteigt der Kaufpreis der Exponate, auch wenn es sich um Werke naiver Künstler handelt, die zur Verfügung stehenden Stiftungsmittel im Regelfall um ein Vielfaches).

-          Die nach dem Ankauf eines Kunstwerkes verbleibenden Restmittel der zwei Jahreszinssätze dürfen zur Deckung der Kosten der Ausstellung eingesetzt werden. (Um eine professionelle Ausstellung einschließlich Recherche, Aufbau, Werbung und Öffentlichkeitsarbeit zu realisieren, ist mit Kosten von ca. 15.000 Euro zu kalkulieren. Eine Ausstellung dieses Qualitätsstandards ist vom Stadtmuseum ohne Stiftungsbeteiligung auf Dauer finanziell aber nicht zu leisten).

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Modifizierung des Stiftungszweckes bedarf keiner stiftungsaufsichtlichen Genehmigung, da es sich bei der Marianne-Seltner-Stiftung um eine rechtlich unselbständige, sog. fiduziarische Stiftung handelt. Planung und Durchführung der Ausstellungen sowie Ankauf der Kunstwerke sollen weiterhin dem Stadtmuseum obliegen.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

   *)

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

*) Bestimmungsgemäße Verwendung von Stiftungsmitteln. Städt. Haushaltsmittel ggf. nötig zur Mitfinanzierung der turnusgemäßen Ausstellungen.

 


Anlagen: