Betreff
Erhöhung Honorar Jazzworkshop (nicht Kulturförderung)
Vorlage
41/014/2012
Aktenzeichen
IV/41/KHG T.1029
Art
Beschlussvorlage

Das Budget des Kultur- und Freizeitamtes (41) wird zur Durchführung des Jazzworkshops um EUR 3.000,- erhöht.

Der SPD-Antrag 151/2011 ist damit bearbeitet. 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Verwaltung wurde im HH-KFA vom 11.1.2012 beauftragt, mit dem Organisator des Jazzworkkshops, Herrn Rainer Glas, Gespräche zu führen mit dem Ziel, die finanzielle Situation der Veranstaltung zu klären. Herr Glas hat daraufhin eine Kostenaufstellung für den Jazzworkshop 2010 vorgelegt. Mit der Erhöhung des Budgets des Kultur- und Freizeitamtes soll der Jazzworkshop für die Zukunft gesichert werden.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Organisator des Jazzworkshops, Rainer Glas, wird zu konkreten Nachfragen bezüglich des Konzeptes und der Durchführung persönlich anwesend sein.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Ohne Erhöhung des Budgets um EUR 3.000,- müsste die Abteilung 412 (Kinder- und Jugendkultur) ihr Angebot für die Zielgruppe Kinder- und Jugendliche um diesen Betrag kürzen. Eine Übernahme der Kosten aus dem allgemeinen Amtsbudget lehnt das Kultur- und Freizeitamt ab. Begründung: Es besteht zwar die Regelung, Kosten unterhalb der Grenze von EUR 5.000,- aus dem Amtsbudget zu übernehmen. Doch dies wird durch eine Häufung von „mehreren“ durch das Amt zu übernehmender Beträge unterhalb dieser Grenze unterlaufen. Für das Jahr 2012 bedeutet dies für das Kultur- und Freizeitamt eine Summe von ca. EUR 15.000,- an zusätzlichen Ausgaben: (Jahresbeitrag Stadtkultur Netzwerk bayerischer Städte; Jazzworkshop; Coach für Jugendclub; Winterausstellung Kunstverein Erlangen).

Das Kultur- und Freizeitamt weist in diesem Zusammenhang auf die seit 2010 bestehenden dauerhaften erheblichen Kürzungen (KGSt. und. Rödl&Partner) im Sach- und Personalkostenbudget hin. 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ 3.000,-

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

      X           sind nicht vorhanden


Anlagen: sind den Fraktionen zugeleitet