Der
Bau- und Werkausschuss beschließt:
Den
Ausführungen in der Begründung und der vorgelegten Ausführungsplanung zur
Erschließung des Baugebietes BP T 244a
1 Lageplan M: 1:200 Plan-Nr. 2-1201.1
2 Höhenpläne M: 1:500/50 Plan-Nr. 2-1201.3.1 u. 3.2
2 Regelquerschnitte M: 1:50 Plan-Nr. 2-1201.4.1 u. 4.2
wird zugestimmt. Die
Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Das Baugebiet BP T 244a
–Vogelherd Süd-West- (ehemaliges Gelände der Fernsehanstalt „Franken-Fernsehen“)
soll verkehrstechnisch erschlossen werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Auf Grundlage des 3.
Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. T 244a mit integriertem Grünordnungsplan und
in Abstimmung mit den beteiligten städtischen Dienststellen wurde durch das vom
Vorhabensträger beauftragte Ing.-Büro Keß, Schwabach die Ausführungsplanung für
die künftigen öffentlichen Verkehrsflächen erarbeitet.
Die Querschnittsaufteilungen
und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen ersichtlich.
Das anfallende
Oberflächenwasser wird über Straßeneinläufe der städtischen Kanalisation zugeführt.
Für die Beleuchtung im
Baugebiet sind zylindrisch abgesetzte Stahlrohrmaste, RAL 7013, Lph. 4,30 m mit
einer Mastaufsatzleuchte (5NA 525), NAV-E 50W, asymmetrischer Spiegel, vorgesehen.
Die Bestückung der Leuchten erfolgt durch energiesparende
Natriumdampf-Hochdrucklampen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die vorgelegte
Ausführungsplanung soll beschlossen werden.
Lt. Angaben des von der
Vorhabensträgerin beauftragten Ing.-Büros sollen die Erschließungsarbeiten in
der Zeit von April 2012 bis Oktober 2013 durchgeführt werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Die Kostenberechnung des
Ing.-Büro Keß ergibt folgende Kostengrößen:
-Straßen- und Wegebau ca. 140.000,-€
-Beleuchtung ca.
27.000,-€
-Bepflanzung/Ausstattung Parkanlage ca. 6.500,-€
Gemäß den Regelungen des
städtebaulichen Vertrags vom 28.10.2011 verpflichtet sich die Vorhabensträgerin
zur Herstellung der gesamten Erschließungsanlagen auf eigene Kosten.
Investitionskosten: |
- € |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
- € |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
- € |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
Jährliche
Unterhaltskosten: Straßenbau ca. 2.100,-
€ Beleuchtung ca. 800,-
€ Begrünung ab 2017 ca. 500,- € |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1 Übersichtslageplan (Anlage 1)
1 Lageplan (Anlage
2)
2 Höhenpläne
(Anlage 3a und 3b)
2
Regelquerschnitte (Anlage 4a und 4b)