Betreff
Kindertagesstätte Sandbergstraße, Durchführung von Brandschutzsofortmaßnahmen, Beschluss der Vor-/Entwurfsplanung gemäß DA- Bau 5.4/ 5.5.3
Vorlage
242/194/2012
Aktenzeichen
VI/242-1/LH002/T2325
Art
Beschlussvorlage

Der Vor-/ Entwurfsplanung für die Brandschutzsofortmaßnahmen in der Kindertagesstätte Sandbergstraße wird zugestimmt. Sie soll der Ausführungsplanung zu Grunde gelegt werden. Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Verbesserung der Fluchtwegesituation im Gebäude

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

2.1 Istzustand
Im Rahmen einer Sicherheitsbegehung wurden gravierende Defizite im Bereich der Fluchtwegsituation festgestellt. Eine daraufhin umgehend anberaumte Begehung durch das GME mit StabVB bestätigte die Vermutung, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht, um eine mögliche Gefährdung auszuschließen.
Kellergeschoß:
Die Abtrennung des Flures und der Räume zum angrenzenden Treppenraum entspricht nicht den brandschutztechnischen Anforderungen. Statt Brandschutztüren sind einfache, nicht selbstschließende Zimmertüren, teils mit Glasfüllung vorhanden.
Der 2. Rettungsweg des Schlaf- und des Speiseraums über die Fenster ist mangelhaft, da er in der Böschung in nicht ausreichender Breite endet.

Erdgeschoß:
Die Abtrennung des Flures zum Treppenraum ist ungenügend (Einfachverglasung in Holzrahmen).
Dachgeschoß:
Eine Abtrennung des Flures zum Treppenraum ist nicht vorhanden.
Das Fenster auf der Westseite ist nicht als Angriffsweg für die Feuerwehr geeignet und ist nicht anleiterbar.

 

2.2 Brandschutzsofortmaßnahmen
Kellergeschoß
:
Abbruch der vorhandenen Treppenhaustüren und Einbau von Brandschutztüren und Türschließern zur Schaffung eines notwendigen Treppenraumes.
Einbau von zwei Notausgangstüren in Schlaf- und Speiseraum und Anbau einer Außentreppe zur Schaffung des 1. Rettungsweges.
Erdgeschoß:
Abbruch der vorhandenen Treppenhaustüren und Holz- Glas- Treppenhauswände und Einbau von Brandschutztüren bzw. Brandschutzverglasungen zur Schaffung eines notwendigen Treppenraumes.
Dachgeschoß:
Abbruch des vorhandenen Treppenhausgeländers und Einbau von Brandschutztüren bzw. Brandschutzverglasungen zur Schaffung eines notwendigen Treppenraumes.
Umbau eines Fensters auf der Westseite des Gebäudes, um die Anleiterbarkeit durch die Feuerwehr sicherzustellen.

Diese Brandschutzsofortmaßnahmen wurden mit dem Bauaufsichtsamt und der Stabsstelle für den vorbeugenden Brandschutz abgestimmt und müssen umgehend umgesetzt werden, damit der Betrieb in der Kindertagesstätte weitergeführt werden kann. Sie werden so umgesetzt, dass sie auch nach einer seitens des Jugendamtes bereits beantragten Generalsanierung der Kindertagesstätte Bestand haben.
Die weiteren Brandschutzmaßnahmen zur Optimierung der Fluchtwege (in den Anlagen der Grundrisspläne grün dargestellt) müssen im Zuge der Generalsanierung der Kindertagesstätte durchgeführt werden.

2.3. Fachliche Stellungnahme des Jugendamtes

Im Haus werden der städtische Kindergarten und der städtische Hort Sandbergstraße betrieben. Das Gebäude wurde von Abt. 512 im Vorjahr für eine routinemäßige Begehung durch die städtische Sicherheitsfachkraft ausgewählt, wodurch die erwähnten Brandschutzmängel zu Tage traten, die nun kurzfristig beseitigt werden.

Die beantragte Generalsanierung des Gebäudes ist noch nicht terminiert – mit einer Ausführung vor 2015 ist nicht zu rechnen, weshalb mit den Brandschutzmaßnahmen keinesfalls bis zur Sanierung zugewartet werden kann. Die Ausführung der Arbeiten wird so geplant, dass sie überwiegend während der Schließzeiten erfolgt – der laufende Betrieb wird jederzeit ohne nennenswerte Beeinträchtigungen gewährleistet sein.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Projektleitung durch Amt 24 GME/ Sachgebiet Bauunterhalt

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

72.000€

bei Sachkonto: 521114

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

X               sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 922104/36510024/521114       

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        3 Grundrisspläne Kellergeschoß, Erdgeschoß, Dachgeschoß mit Darstellung der Brandschutzmaßnahmen