Betreff
Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
Vorlage
66/138/2012
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Verschiedene Straßen und Wege sind fertig gestellt worden. Bei einigen hat sich die Verkehrsbedeutung geändert, andere haben ihre Verkehrsbedeutung verloren. Sie sind daher in den unter A - B aufgeführten Straßenklassen zu widmen bzw. umzustufen oder einzuziehen (Art. 6, 7, 8 BayStrWG).

In den ausgehängten Lageplänen sind die Ortsstraßen rot, die beschränkt öffentlichen Wege orange, die Feld- und Waldwege braun und die Eigentümerwege blau eingezeichnet. Die Einziehungen sind in den gleichen Farben schraffiert dargestellt.

 

A)      Ortsstraßen;

Widmungen

Erlangen – Röthelheimpark

1.    George-Marshall-Platz,
von der Allee am Röthelheimpark bis 31 m nördlich der Allee am Röthelheimpark
Länge 31 m / Anlagen A.1
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau des George-Marshall-Platzes, Widmungsbeschränkung: Fußgängerzone, Radfahrer frei!

1.                          2.  Konrad-Zuse-Straße,
von der Allee am Röthelheimpark bis zum Eigentümerweg Konrad-Zuse-Str. (nördliche Grenze Fl.Nr. 1945/702)
Länge 69 m / Anlage A.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau der Konrad-Zuse-Straße

2.                          3.              Paul-Gordan-Straße,
von der Allee am Röthelheimpark bis zum Eigentümerweg Paul-Gordan-Str. (nördliche Grenze Fl.Nr. 1945/714)
Länge 95 m / Anlage A.3
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau der Paul-Gordan-Straße

3.                     

Erlangen – Innenstadt

1.    Karlheinz-Kaske-Straße,
von der Grenze zwischen Fl.Nr. 1924/7 und 1940/7 bis zum Ausbauende an der östlichen Grenze Fl.Nr. 1940/7 (Wendehammer)
Länge 162 m / Anlagen A.4.1+4.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau der Karlheinz-Kaske-Straße

 

4.                          2.  Fortsetzung der Straße in Nord-Süd-Richtung im östlichen Bereich der ehemaligen Housing-Area,
vom südlichen Ende der Fl.Nr. 1945/61 bis zum Ausbauende auf Höhe der südlichen Grundstücksgrenze Fl.Nr. 1945/443
Länge 80 m / Anlage A.5.1, 5.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau der Straße

5.                     

Erlangen – Bruck

1.    Holsteinerweg
von der Pommernstraße bis zum Ausbauende ca. 55 m nördlich der Pommernstraße
Länge 73 m / Anlagen A.6
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau des Holsteinerweges

6.                          2.  Thüringerstraße,
von der Pommernstraße bis zum Ausbauende ca. 75 m nordöstlich der Pommernstraße, einschl. Stichweg von der Thüringerstraße bis zum Ausbauende ca. 28 m westlich der Thüringer Straße zwischen Hs.Nr. 5 + 7
Länge 200 m / Anlage A.7
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau der Thüringer Straße

7.                     

Erlangen – Nordstadt

1.    Parkplatz an der Jahnstraße,
von der Jahnstraße bis 28 m westlich der Jahnstraße
Länge 75 m / Anlagen A.8.1, 8.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund gegebener Verkehrsbedeutung

 

            Erlangen – Hüttendorf

1.    Narzissenweg,
von der Hüttendorfer Straße bis zum Tulpenweg
Länge 452 m / Anlage A.9
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau des Narzissenweges

 

Erlangen – Büchenbach

1.    An der Weißen Marter,
von der Alten Mönaustraße bis zur Südgrenze Fl.Nr. 606/210 und 3 Stichwegen vom östlichen Hauptarm der Straße bis zum westlichen Hauptarm der Straße und von Nordgrenze Fl.Nr. 606/207 bis zur Südgrenze Fl.Nr. 606/188
Länge 493 m / Anlage A.10
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau der Straße An der Weißen Marter

 

Erlangen – Burgberg

1.      Platenstraße (Stichweg zum Umhausener Weg),
von der Platenstraße bis zum Umhausener Weg
Länge 34m / Anlagen A.11.1, 11.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Ausbau des Stichweges

 

Erlangen – Innenstadt

1.    Güterbahnhofstraße,
von der Güterhallenstraße bis zur Werner-von-Siemens-Straße
Länge 604m / Anlage A.12
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund wesentlicher Änderung durch Trassenverlegung (Anschluss an die Werner-von-Siemens-Straße – Hochstraße)

 

B)      Beschränkt öffentliche Wege;

Widmungen

Erlangen - Büchenbach

1.      Geh- und Radwege zwischen Am Dinkelfeld und An der Weißen Marter,
3 Stichwege von An der Weißen Marter bis Am Dinkelfeld
Länge 123 m / Anlage B.1
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau der Wege

8.                     

Erlangen - Tennenlohe

1.      Geh- und Radwege zwischen der Gründlacher Straße und Am Wolfsmantel,
Länge 116 m / Anlage B.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Neubau des Weges

9.                     

Erlangen - Burgberg

1.      Teilaufstufung des Umhausener Weges zur Ortsstraße (siehe A – Platenstraße)
Länge 34 m / Anlagen B.3.1, 3.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Ausbau des Weges

10.                 

Erlangen - Innenstadt

11.                      1.  Geh- und Radweg zwischen der Güterbahnhofstraße und Unterführung zur Michael-Vogel-Straße,
von der Unterführung Michael-Vogel-Straße bis zur Güterbahnhofstraße
Länge 246 m / Anlagen B.4.1, 4.2
Baulast: Stadt Erlangen
Widmung aufgrund Verlegung der Güterbahnhofstraße

 

C)      Eigentümerwege;

Widmungen

 

Erlangen-Innenstadt

1.      Eigentümerweg im Bereich der ehemaligen Lauk’schen Gärtnerei
von der Henkestraße bis zur Nordgrenze Fl.Nr. 1088/48 zwischen den Gebäuden Hs.Nr. 43 + 41
Länge 63 m / Anlage C.1
Baulast: Die Eigentümer
Widmung aufgrund Neubau des Erschließungsweges

12.                 

Erlangen - Frauenaurach

13.                      1.  Eigentümerweg zum C+C Schaper, Großmarkt,
von der Straße zum Hutacker bis zur Ostgrenze des Großmarktgrundstückes Fl.Nr. 401/2
Länge 34 m / Anlage C.2
Baulast: Die Eigentümer
Widmung aufgrund Neubau des Erschließungsweges

Sämtliche Widmungen werden am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Amtsblatt der Stadt Erlangen rechtswirksam.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Straßen und Wege sind durch Widmung, Umstufung und Einziehung ihrer Zweckbestimmung zuzuführen bzw. zu ändern oder zu entziehen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Widmungen, Umstufungen und Einziehungen von Straßen und Wegen sind vom BWA zu beschließen und anschließend ortsüblich bekannt zu machen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Gemäß BayStrWG Art. 6, 7, 8 werden vorgenannte Straßen und Wege gewidmet, umgestuft bzw. eingezogen.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Investitionskosten:
jährliche Unterhaltskosten :   Straße:
                                               Beleuchtung:

 


17.253,- €
8.300,- €

 

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        24 Lagepläne