Betreff
Anträge mit finanzieller Auswirkung auf den Haushalt 2012
Vorlage
II/145/2012
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Soweit Anträge die Bereitstellung von Mitteln für den Haushalt 2012, den Finanzplan 2011 – 2015 mit Investitionsprogramm, sowie Änderungen des Stellenplans zum Inhalt hatten, gelten diese Anträge gemäß der Geschäftsordnung des Stadtrates durch den Beschluss des Stadtrates über die Haushaltssatzung 2012, den Haushaltsplan 2012, den Finanzplan 2011 – 2015 mit Investitionsprogramm sowie Stellenplan 2012 als bearbeitet.

 

Soweit Anträge künftige finanzpolitische Vorstellungen enthalten werden diese an die Verwaltung zur weiteren Bearbeitung überwiesen.


 

 


Anlagen: