Der Jugendhilfeausschuss stimmt der von der Verwaltung erarbeiteten Rahmenleistungsvereinbarung für Schulbegleitung zu.
Die Verwaltung wird beauftragt mit Leistungserbringern im Bereich der Schulbegleitung jeweils eine Rahmenleistungsvereinbarung abzuschließen.
1.
Ergebnis/Wirkungen
Die Rahmenleistungsvereinbarung sichert eine gleichmäßige Qualität im Bereich
der Schulbegleitung und legt die Leistungsverpflichtung für den
Leistungserbringer fest. Gleichzeitig ist dies ein Beitrag im Bereich
Inklusion.
2.
Programme / Produkte / Leistungen /
Auflagen
Mit den Leistungserbringern wird für die Leistung Schulbegleitung jeweils diese
Rahmenvereinbarung abgeschlossen.
3.
Prozesse und Strukturen
Die Ausgestaltung der Leistung Schulbegleitung ist eine höchst individuelle
Leistung, die an der Behinderung des Kindes, der Ausprägung der Behinderung
orientiert und an der jeweiligen Schule mit den dort anzutreffenden
Rahmenbedingungen für jeden Einzelfall neu entwickelt werden muss.
4.
Ressourcen
Bisher werden vom Stadtjugendamt Erlangen im Rahmen des § 35 a SGB VIII gewährte
Schulbegleitungen im Wesentlichen über zwei Trägervereine angeboten. Dies sind
der Verein für Menschen mit Körperbehinderung in Nürnberg und das Autismuszentrum
der Stadtmission Nürnberg. In einem Hilfefall wird die Schulbegleitung direkt
über die Eltern organisiert ohne Anbindung an einen Trägerverein.
Die mit den beiden Trägervereinen jeweils abgeschlossenen Kostenvereinbarungen sind weiterhin passend. Diese Sätze sind an den Entgelten des Bezirks und der Stadt Nürnberg orientiert und bewegen sich je nach Fallkonstellation zwischen 23 € bis 29 € pro Stunde. Hier kommen noch die Kosten für die fachliche Begleitung (Coaching) hinzu. Es besteht dahingehend kein Veränderungsbedarf.
Schließt das Stadtjugendamt Erlangen zukünftig mit einem neuen Hilfeanbieter die Rahmenleistungsvereinbarung ab, wird sich der Kostenrahmen für die Schulbegleitung an den vom Bezirk Mittelfranken als Kostenträger für Schulbegleitungen für geistig behinderte und körperlich behinderte Kinder gewährten Stundensätzen orientieren.
Der Bezirk Mittelfranken gewährt
aktuell folgende Stundensätze:
· Erzieher 29,51 €
· Kinderpfleger 26,32 €
·
Sonstige geeignete Hilfskräfte 21,68 €
Das Stadtjugendamt Erlangen wird weiterhin nicht grundsätzlich eine bestimmte Ausbildung für die Schulbegleitung voraussetzen, so dass für den individuellen Hilfefall die jeweils geeignete Person ohne Eingrenzung auf eine bestimmte Ausbildung gefunden werden kann.
Aktuell gewährt das Stadtjugendamt Erlangen in 5 Hilfefällen eine Schulbegleitung für seelisch behinderte Kinder. Zwei weitere Hilfefälle werden in Kürze dazukommen.
Die durchschnittlichen Kosten für eine Schulbegleitung belaufen sich aktuell auf ca. 2300,- € monatlich. Somit fallen durchschnittliche jährliche Kosten von 25 300,- € je Hilfefall an.
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die damit einhergehende Setzung eines verbindlichen gesetzlichen Rahmens für die Inklusion behinderter Kinder an Regelschulen (z.B. Anspruch auf Schulbegleitung gem. Art. 30 a Abs. 8 BAYEUG, i.Kr. ab 20.07.2011) könnte zur Folge haben, dass verstärkt Eingliederungshilfen in Form von Schulbegleitung von den Eltern seelisch behinderter Kinder beantragt werden. Es ist also mit zunehmender Tendenz der Fallzahlen zu rechnen.
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Rahmenleistungsvereinbarung für Schulbegleitung nach § 35a SGB VIII und Aufgabenbeschreibung Schulbegleitung