Betreff
Medizinische Versorgung, Stadtentwicklung und Generalsanierung Klinikum am Europakanal Fraktionsantrag Nr. 085/2011 der SPD-Fraktion vom 19.07.2011
Vorlage
611/137/2012
Aktenzeichen
VI/61/611/T. 1335
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. 085/2011 vom 19.07.2011 ist hiermit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

1.1 Planungen des Bezirks Mittelfranken für das Klinikum am Europakanal
Auf Anfrage des Amtes für Stadtentwicklung und Stadtplanung teilte der Bezirkstagspräsident des Bezirks Mittelfranken im Sept. 2011 mit, dass eine Reduzierung von Bettenkapazitäten und eine Generalsanierung des Klinikums am Europakanal geplant seien. Derzeit befinde man sich in der strukturellen Konzeptphase. Inwieweit die geplanten Änderungen zu einer Reduzierung des Bauvolumens führen werden, sei noch nicht absehbar. Die forensische Klinik im Westen und der östliche zentrale Klinikbereich sollen auf jeden Fall erhalten bleiben. Ein Sachvortrag über die geplante Neustrukturierung wird von Seiten des Bezirks mit Hinweis auf das vorhandene Baurecht für unnötig gehalten, da die geplanten Baumaßnahmen nicht über die Vorgaben des B-Planes Nr. 178 hinausgehen werden.

Der Bezirk könnte sich vorstellen, die westlich und südlich des Klinikbereichs gelegenen Flächen für klinikfremde Nutzungen zur Verfügung zu stellen. Die Flächen könnten auf der Grundlage eines gutachterlich festzustellenden Bodenwertes verkauft werden. Als Preisvorstellung werden 300,- bis 400,- €/m² genannt. Da für diese Flächen derzeit kein Bau-recht besteht, wird vom Bezirk auf die gemeindliche Planungshoheit verwiesen und um entsprechende Initiativen der Stadt Erlangen gebeten.

 

1.2 Neubau Kinderkrippe
Auf einer Teilfläche mit einer Größe von ca. 2.750 m² plant die AWO im Südosten des
Klinikumgeländes den Neubau einer Kinderkrippe. Für das Vorhaben läuft derzeit das Baugenehmigungsverfahren. Das Gebäude ist vollständig außerhalb der Baugrenzen
geplant und soll über eine vorhandene Privatstraße des Klinikums erschlossen werden.  Die Genehmigung kann im Wege der Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden, weil Gründe des Wohls der Allgemeinheit eine Befreiung rechtfertigen. Etwaige Konflikte mit einer potentiellen Nutzung des Geländes für den Bau einer neuen Sporthalle sind innerhalb d er Stadtverwaltung noch zu klären.

 

 

 

1.3 Überlegungen für den Bau einer neuen Sporthalle

Im Rahmen einer Standortuntersuchung für die Errichtung einer neuen Sporthalle für den HC Erlangen wurde auch das Gelände des Bezirksklinikums in Betracht gezogen. Der
Flächenbedarf für eine Halle entsprechend den Vorgaben der Bundesliga und zugehörigen Stellplätzen würde ca. 15.000 m² betragen. Allerdings könnte nach den Vorstellungen des Bezirks eine Sporthalle auf dem Klinikumsgelände nur entstehen, wenn dafür eine neue Anbindung an den Adenauerring bzw. an den Kosbacher Damm hergestellt würde. Ein exakter Standort wurde bisher nicht festgelegt. Auf das Ergebnis der Behandlung des

Themas im Sportausschuss am 10.01.2012 wird verwiesen. Konflikte mit dem geplanten Neubau einer Kinderkrippe sind zwischen den betroffenen Ämtern zu klären (siehe Punkt 1.2).


1.4 Vorschlag Mehrgenerationenwohnen
Die SPD schlägt mit ihrem Antrag vor, Möglichkeiten zur integrativen Stadtentwicklung (z.B. Mehrgenerationenwohnen) auf dem Gelände des Bezirksklinikums zu prüfen. Im Hinblick auf die nachlassende Mobilität alter Menschen muss dieser Standort jedoch als wenig geeignet für Seniorenwohnungen beurteilt werden. Die Entfernung zu den nächstgelegenen Infrastruktureinrichtungen der Büchenbacher Anlage (Lebensmittelmarkt, Apotheke, Bäcker etc.) oder Dienstleistungsangeboten wie Friseur, Ärzte, Sparkasse, Post etc. beträgt mind. 800 m (Fußweg), wobei der vierspurige Adenauerring Nord überquert werden müsste.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

2.1 Aktuelles Planungsrecht
Das Gelände des Bezirksklinikums befindet sich im Geltungsbereich des B-Planes Nr. 178 aus dem Jahr 1973, in dem das Bauland als Sondergebiet „Klinik“ festgesetzt wurde. Für Bauvorhaben und Einrichtungen des Klinikbetriebes sind im B-Plan überbaubare Flächen mit einer Größe von insgesamt ca. 16,4 ha durch Baugrenzen definiert. Etwa 16 % dieser Bauflächen mit einer Größe von ca. 2,7 ha sind noch unbebaut. Diese Areale sind jedoch wegen ihrer zentralen Lage im Gelände und ungünstiger Erschließungsmöglichkeiten für klinikfremde Nutzungen kaum geeignet.

2.2 Beurteilung einer weiteren städtebaulichen Entwicklung
Auf den vom Bezirk angebotenen Flächen am südlichen und westlichen Rand des Klinikums besteht kein Baurecht. Die Flächen sind mit Wald bestanden und unerschlossen. Sollte eine städtebauliche Entwicklung in Betracht gezogen werden, wären Voruntersuchungen zu verschiedenen Aspekten erforderlich:
     - Klärung städtebaulicher Ziele und Anforderungen
     - Möglichkeiten der  Erschließung
     - spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
     - forstrechtlicher bzw. naturschutzrechtlicher Eingriff und Ausgleich.
Für die Ansiedlung klinikfremder Nutzungen auf diesen Flächen wären die planungsrechtlichen Grundlagen durch eine Änderung des B-Planes Nr. 178 zu schaffen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Vom Vorstand des Bezirksklinikums wurde in einer Pressemitteilung vom Nov. 2011 erklärt, dass Anfang 2012 ein Konzept zur Umgestaltung des Klinikums vorgelegt werden soll.

Die Vielfalt der vorgeschlagenen Nutzungsziele und Flächenansprüche erfordert eine Abstimmung durch die betroffenen Referate und Ämter innerhalb der Stadtverwaltung. Als Grundlage für diese Abstimmung soll das vom Bezirk Mittelfranken angekündigte Umgestaltungskonzept abgewartet werden.

 

 

 

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Anlage 1: Übersichtsplan

Anlage 2: Luftbild

                       Anlage 3: Fraktionsantrag der SPD Nr. 085/2011 vom 19.07.2011