Betreff
Schalldämmung an Schulen und KiTas - ÖDP-Fraktionsantrag Nr. 100/2011 vom 7.9.2011
Vorlage
242/186/2012
Aktenzeichen
VI/24/242-3/GU004 -1694
Art
Beschlussvorlage

Über die Ausführungen der Verwaltung zu Schalldämmungen an Schulen und KiTas wird Beschluss gefasst.

Der ÖDP-Fraktionsantrag Nr. 100/2011 vom 7. September 2011 ist damit bearbeitet.


Auskunft über Schalldämmungen an Schulen und KiTas zu den Fragen:

1.      In welchem Umfang sind in Erlangen Schulräume und Zimmer in Kindertagesstätten schallgedämmt?

2.      Inwiefern liegen von der Stadt Erlangen Lärmmessungen aus Schulen und Kindertagesstätten vor und mit welchen Ergebnissen? Sind Klagen über mangelnden Lärmschutz bekannt?

3.      Im ARD-Bericht wurde darauf hingewiesen, dass eine Nachrüstung pro Klassenraum mit Kosten von 3000 € machbar sei, bei Neubauten könne dies von vornherein zum Nulltarif mitberücksichtigt werden. Inwiefern stellt sich für Schulen und Kindertagesstätten aufgrund obiger wissenschaftlicher Untersuchungen Handlungsbedarf, insbesondere im laufenden Schulsanierungsprogramm?

4.      Welche verbindlichen Vorgaben gibt es zum Schallschutz in Schulen und Kindertagesstätten? Ist z.B. Schallschutz bei Neubauten und Sanierungsmaßnahmen mittlerweile grundsätzlich vorgesehen (im Sinne von „vorgeschrieben“ von Amt 24 beantwortet)?

 

 

Beantwortung der Fragen:

Zu 1.

 

In Erlanger Schulen sowie in KiTas sind in der Regel Schalldämmungen in den Unterrichts- und Gruppenräumen vorhanden bzw. werden seit Jahren bei Bedarf im Zuge von Sanierungsmaßnahmen sowie des Bauunterhalts sukzessive ergänzt.

 

 

Zu 2.

 

Lärmmessungen in Schulen und KiTas werden bei der Stadt Erlangen nicht durchgeführt, da nicht der Lärm an sich das Problem darstellt, sondern die aus ihm resultierenden Nachhallzeiten in den Räumen. Die gemäß DIN zulässigen Sollwerte für die Nachhallzeit in Abhängigkeit von den Raumnutzungsarten gilt es einzuhalten.

Klagen über mangelnden Schallschutz liegen lediglich beim Ohmgymnasium sowie bei der Werner-von-Siemens Realschule vor.

Beim Ohmgymnasium wurden von der Schulleitung vereinzelte, noch gänzlich unsanierte Klassenräume ohne jegliche Schallschutzmaßnahmen an den Decken genannt. Abhilfe wird bei der ab 2013 anstehenden Sanierung im Zuge des Schulsanierungsprogramms geschaffen.

Bei der Aula der Werner-von-Siemens Realschule wird im Zusammenhang mit dem Ausbau der Mensa auch die Pausenhalle saniert, und damit die Akustik ertüchtigt.

 

 

Auf Basis der Entscheidung der Sparkommission wurde von 2005 bis 2007, bei der Jugendsozialarbeit 2011, das Projekt „Betriebliche Gesundheitsförderung in der Abt. 511“ durchgeführt. Der Bereich Lärm wurde in den Befragungen insbesondere bei den Spiel- und Lernstuben, sowie in der Jugendsozialarbeit, überdurchschnittlich oft als Problembereich benannt. Im Abschlussbericht wurde ausgeführt, dass die Mitarbeiterinnen sich dringend Lärmschutzmaßnahmen wünschen. Bei dem Bericht der Jugendsozialarbeit wird von den Mitarbeitern vermutet, dass die Besonderheiten der Jugendlichen, insbesondere Musik, bei Neu- und Umbauten nicht ausreichend berücksichtigt wurde. Erschwerend kommt für den Bereich der Spiel-, Lernstuben und der Jugendsozialarbeit dazu, dass diese Einrichtungen zu einem größeren Teil noch in Räumen, die für Wohnzwecke gebaut wurden, mietmäßig untergebracht sind. Hier macht punktuell die Lautstärke intern immer wieder mal Probleme, aber nicht immer in dem Ausmaß, dass hier deswegen größere Baumaßnahmen erforderlich sind. Die Hellhörigkeit von Wohnung zu Wohnung und die Klagen der Nachbarn sind hier bisweilen das größere Problem.

 

Die Räume der Spielstube im Röthelheimpark wurden 2008 in Zusammenarbeit mit dem Bauunterhalt mit Lärmschutzmaßnahmen erfolgreich saniert. Die Kosten in Höhe von etwa 4.300,00 € wurden aus dem Übertrag des Jugendamtes getragen. Der regelhafte Bauunterhalt der Abt. 511 ist minimal ausgestattet und erlaubt nur die regelhaften Instandhaltungen, nicht jedoch Lärmschutzmaßnahmen.

 

Aktuell wird im Neubau des Familienstützpunktes Büchenbach-Süd im Bereich des Lärmschutzes in den Flurbereichen nachgebessert. Hier zeigte sich, dass zwischen DIN-Normen und dem realen Verhalten von Kindern und Jugendlichen doch eine Diskrepanz besteht.

 

Groß ist weiter die Lärmbelastung in dem für die Hauptschullernstube und Jugendsozialarbeit am Anger neu angemieteten Gebäude Michael-Vogel-Str. 3. Auch in diesem Gebäude gibt es bereits Aktivitäten von GME, hier Abhilfe zu schaffen.

 

Im Bereich der Kindertageseinrichtungen von 512 wurde das Thema Lärmbelastung bei Sanierungen bzw. Neubauten ausreichend berücksichtigt und umgesetzt.

 

 

Zu 3.

 

Bei allen laufenden Maßnahmen sei es im Schulsanierungsprogramm oder bei Neubauten wird bei den Räumlichkeiten stets die Notwendigkeit von schallabsorbierenden Maßnahmen an den Raumbegrenzungsflächen in Abhängigkeit von Raumform, -größe und -nutzung geprüft, bewertet und bei Bedarf nachgerüstet. Die Kosten für diese Maßnahmen wurden von Anfang an im Schulsanierungsprogramm einkalkuliert.

 

Eine pauschal formulierte Investitionssumme für die Nachrüstung eines Klassenraumes zu nennen ist bedingt durch unterschiedliche Raumformen (Verhältnis von Länge/Breite/Höhe) und -größen (Volumen) nicht möglich. Es lassen sich vielmehr Richtpreise pro m² Wand- bzw. Deckenfläche ermitteln. Diese liegen in Abhängigkeit von dem gewählten System zwischen 25,- €brutto /m² (Rasterdecke) und 75,- €brutto /m² (Gipskarton-Akustikdecke).

Zu diesen Kosten muss jedoch der damit einhergehende finanzielle Aufwand für Baustelleneinrichtung (Räumung des Klassenraumes, Folienabdeckungen des Bodens), Elektroinstallation (neue Elektroleitungen), Deckenbeleuchtung (Abbau+Wiedermontage oder Austausch), Anstricharbeiten (Decke, Wand) hinzugerechnet werden. 

 

Zu 4.

Die rechtlichen Vorgaben sind in der DIN 18041 „Hörsamkeit in kleinen und mittelgroßen Räumen“ verbindlich geregelt und stellen die Planungsgrundlage für Architekten, Bauherrn und Fachingenieure dar.

Das „Amtsblatt des Bay. Staatsministerium für Unterricht und Kultus von 1984“ – vereinfacht auch „Schulbaurichtlinie“ genannt – verweist unter Punkt 4.3 „Schallschutz“ indirekt (da über DIN 4109 und DIN 18032) ebenso auf diese DIN und fordert explizit, auf eine ausreichende Schallschluckung (geringe Nachhallzeit unter 1,0 Sekunden) zu achten.

 

Unterrichtsräume und Gruppenräume von Kindergärten bzw. Kindertagesstätten werden in dieser DIN 18041 in Abhängigkeit von der „Entfernung der Hörsamkeit“ ein und derselben Anwendungsgruppe zugeordnet. Ferner werden in ihr die Einflussgrößen – wie z.B. die Raumanordnung im Gebäude, die Schalldämmung seiner Umfassungsbauteile, die Raumform und -größe und die Oberflächenbeschaffenheit der Raumbegrenzungsflächen und Einrichtungsgegenstände – auf die akustische Qualität eines Raumes genannt, die es gilt zu bestimmen und entsprechend den Erfordernissen eine räumliche Verteilung schallabsorbierender und schallreflektierender Oberflächen im Raum vorzunehmen.

Schallabsorbierende Maßnahmen – wie z.B. der unter 3. genannte Einbau von Rasterdecken und Gipskarton-Akustikdecken – nehmen hierbei direkten Einfluss auf den Gesamtstörschalldruckpegel als auch auf die Reduzierung der Nachhallzeit und schaffen die für das Lernen nötige konzentrierte Ruhe ohne Störgeräusche und Überlagerungen.

 

 

 

Die Berücksichtigung dieser Einflussgrößen auf die Raumakustik in der Planung und folglich in der Umsetzung sowohl bei Neubauten als auch Sanierungsmaßnahmen ist grundsätzlicher Bestandteil jeder Baumaßnahme des GME.

 

 


Anlagen:        ÖDP-Fraktionsantrag Nr. 100/2011 vom 7.9.2011