Betreff
Investitionskostenförderung für den Ersatzneubau der evang.-luth. Kindertageseinrichtung St. Matthäus mit 75 Kindergarten- und 24 Krippenplätzen, Emil-Kränzlein-Str. 10, und Mietförderung für das Ausweichquartier
Vorlage
512/063/2012
Aktenzeichen
IV/512/GSM T. 2362
Art
Beschlussvorlage
  1. Für den Neubau der evang.-luth. Kindertageseinrichtung St. Matthäus, Emil-Kränzlein-Str. 10, werden 8 zusätzliche Kindergartenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt. Dies entspricht einer Aufstockung von 67 auf 75 Kindergartenplätze.

 

  1. Für dieselbe Einrichtung werden 12 neue Krippenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt. Nach dem Umzug der bereits übergangsweise eingerichteten 12 Krippenplätze aus dem Gemeindehaus, Am Röthelheim 60, werden in der Emil-Kränzlein-Str. 10 insgesamt 24 Krippenplätze zur Verfügung stehen.

 

  1. Der Baumaßnahme wird hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung gemäß Art. 27 Abs. 4 Nr. 4 BayKiBiG zugestimmt.

 

  1. Die Evang.-Luth. Gesamtkirchenverwaltung erhält für die Baumaßnahme

-       einen Zuschuss zu den Baukosten nach Art. 10 FAG für den Anteil von 75 Kindergartenplätzen und

-       einen Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskosten nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 für den Anteil von 24 Krippenplätzen.

 

  1. Die evang.-luth. Kirchengemeinde St. Matthäus erhält für die Anmietung von Containern als Ausweichquartier während der Bauzeit einen Zuschuss zu den Mietkosten. Die Höhe dieses Zuschusses richtet sich nach den städtischen Richtlinien für die Mietkostenbezuschussung von Kindertageseinrichtungen freier Träger (Stadtratsbeschluss vom 23.05.2007). 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

- Erhalt und Erweiterung der Kindergartenplätze in der Kindertageseinrichtung St. Matthäus

- Ausweitung des Betreuungsangebotes im Südgelände für Kinder im Alter von unter drei Jahren

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

- Bezuschussung der Bau- und Ausstattungskosten
- jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach BayKiBiG

- befristete Bezuschussung der Mietkosten für die Container (Ausweichquartier während der Bauphase)

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)


Bau:

 

Die Evang.-Luth. Gesamtkirchenverwaltung plant den Ersatzneubau der Kindertageseinrichtung St. Matthäus in der Emil-Kränzlein-Str. 10. Das bisherige Angebot von 67 Kindergartenplätzen wird dabei um 8 Kindergarten- und 24 Krippenplätze ergänzt, sodass eine altersgemischte Einrichtung entsteht.

Der Altbau genügte nicht mehr den baulichen und pädagogischen Anforderungen. Eine Sanierungs- und Umbaumaßnahme wäre nicht wirtschaftlich, sodass die Entscheidung für einen Ersatzneubau fiel.

Die Neubau-Planung sieht einen zweigeschossigen Baukörper vor. Im Erdgeschoss befindet sich neben dem Mehrzweckraum, der Versorgungsküche und dem Leitungszimmer ein geschützter Bereich für die zwei Krippengruppen. Im Obergeschoss bilden die Gruppen- und Intensivräume für die Kindergartenkinder den Schwerpunkt. Das Außengelände ermöglicht eine Beschäftigung in Kleingruppen mit ruhigeren Angeboten (Ostseite) und bietet einen größeren Sandspielbereich mit Sonnensegel und Spielterrasse als Allwetterbewegungsraum (Nordostseite).

Die Raumprogrammvorgaben werden eingehalten.

 

Für die Dauer der Bauarbeiten in der Emil-Kränzlein-Str. 10 soll der Kindergartenbetrieb in Containern fortgeführt werden. Als Container-Standort kommt ein städtisches Grundstück an der Schenkstraße in Betracht (= Standort des ehemaligen Easthouse-Übergangsquartiers).

 

Im September 2011 wurden im Vorgriff auf den Neubau 12 Krippenplätze im Gemeindehaus der Kirchengemeinde St. Matthäus, Am Röthelheim 60, eingerichtet. Diese 12 Krippenplätze sollen bei Fertigstellung des Neubaus in die Emil-Kränzlein-Str. 10 verlegt werden.

 

Geplanter Baubeginn (Neubau):                   ca. Juni/Juli 2012

Geplante Inbetriebnahme (Neubau):            ca. Sept. 2013

 


Bedarfseinschätzung:

 

Aus Sicht er Jugendhilfeplanung ergibt sich folgendes Bild:

Die Kindertageseinrichtung befindet sich im Krippenplanungsbezirk G – Röthelheim bzw. im Kindergartenplanungsbezirk 8 – Innenstadt III.

 

Krippenbetreuung:

In der am 26.05.2011 vom Erlanger Stadtrat beschlossenen Bedarfsplanung Kindertagesbetreuung wird für den Planungsbezirk G - Röthelheim von einem lokalen Platzbedarf von 385 bis 410 Plätzen ausgegangen. Aktuell können in diesem Planungsbezirk in Einrichtungen der Jugendhilfe sowie durch die Kindertagespflege zusammen 317 Plätze angeboten werden. Es verbleibt somit zum angestrebten Ausbaustand eine Mindestdifferenz von 65 Plätzen. Neben weiteren Ausbauvorhaben ist die Neuschaffung von 12 neuen Betreuungsplätzen für Kinder im Alter von unter drei Jahren in der Kindertageseinrichtung St. Matthäus ist somit geeignet, zu einem bedarfsgerechten Betreuungsplatzangebot vor Ort beizutragen und ist dementsprechend zu befürworten.

 

Kindergartenbetreuung:

Für das Stadtgebiet Erlangen als Ganzes besteht mit einer rechnerischen Versorgungsquote von knapp über 100% bereits eine Vollversorgung mit Kindergartenplätzen. Diese ist jedoch nicht homogen über das Stadtgebiet verteilt.

Der westlich der Nürnberger Straße und östlich der Bahnlinie gelegene Planungsbezirk 8, wird im Norden durch die Werner-von-Siemens-Straße und im Süden durch die Paul-Gossen-Straße begrenzt. In ihm lebten mit Stichtag zum 31.12.2011 155 Kinder im Kindergartenalter. Die Kinderzahl innerhalb dieses Planungsbezirkes wird in den kommenden Jahren voraussichtlich stabil bleiben. Innerhalb des Planungsbezirkes werden derzeit von zwei Einrichtungen zusammen 117 Kindergartenplätze angeboten. Dies entspricht einer rechnerischen lokalen Versorgungsquote von ca. 75%. Das Angebot wird von den Einrichtungen vor Ort als „etwas zu gering“ eingestuft. Eine Erweiterung des Platzangebotes um acht Plätze würde die lokale Versorgungsquote auf ca. 80% anheben. Der Versorgungsgrad der Gesamtstadt verändert sich durch zusätzliche acht Plätze lediglich um ca. 0,25%.

Mit Hinblick auf die große Bedeutung der Wohnortnähe von Kindergartenplätzen ist die Erweiterung der Platzkapazitäten um acht Kindergartenplätze in der Kindertageseinrichtung St. Matthäus der Bedarfslage vor Ort angemessen und ist folglich aus bedarfsplanerischer Sicht zu befürworten.

 

 

Kosten und Finanzierung:

 

Teil 1: Ersatzneubau in der Emil-Kränzlein-Str. 10

 

Die Investitionskosten des Neubaus sowie die voraussichtliche Finanzierung kann der Übersicht in der Anlage entnommen werden.

Die Kosten für Kostengruppe 200 (53.341,75 €, v. a. Abbruchkosten) werden nicht gefördert und deshalb vollständig vom Träger übernommen.

Für die Ausstattungskosten von 78.540,00 € erhält der Träger 30.000,00 € (staatliche Pauschale für die Krippenplätze). Die verbleibenden Ausstattungskosten sind vom Träger aufzubringen.

 

Laut der bautechnischen Beurteilung von Amt 24 sind Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei Planung und Konstruktion weitgehend gegeben; die angegebenen Baukosten liegen im oberen, noch zu vertretenden Bereich.

 

Kosten pro Kindergartenplatz (KGr. 300-700):         19.770 €

Kosten pro Krippenplatz (KGr. 300-700):                 31.826 €

 

Teil 2: Container-Ausweichquartier

 

Für Befestigung des Baugrunds, Erschließung, Fracht, Montage/Demontage u. a. fallen für das Container-Ausweichquartier Investitionskosten in Höhe von ca. 54.000,00 € an. Diese Kosten fallen in kein Förderprogramm, sodass sie vollständig vom Träger finanziert werden müssen.

 

Laut einem ersten Angebot der Containerfirma wird sich die Brutto-Kaltmiete bei 15 Monaten Mietzeit auf ca. 63.000,00 € belaufen. Um den Träger bei diesem Großprojekt zu unterstützen, schlägt die Verwaltung vor, für die Anmietung der Container eine Mietförderung zu gewähren. Dies ist eine freiwillige Leistung der Stadt Erlangen - befristet auf die Dauer der Bauarbeiten für den Ersatzneubau bis zum Umzug in den Neubau. Die Mietförderung ist in der Höhe frei wählbar. Es wird vorgeschlagen, die Berechnung analog der städtischen Richtlinien für die Mietkostenbezuschussung von Kindertageseinrichtungen freier Träger (Stadtratsbeschluss vom 23.05.2007) vorzunehmen. Demnach würde der Träger 60% der förderfähigen Brutto-Kaltmiete erhalten:

 

voraussichtliche Mietförderung

377m² (max. förderfähige Fläche bei 67 Kiga-Plätzen)
x 10,00 € (max. förderfähige Brutto-Kaltmiete)
x 15 Monate (voraussichtliche Bauzeit)
x 60% (Fördersatz)

33.930,00 €

                                                          

Da im vorliegenden Fall der Zeitraum bis zur Erstellung einer Kindertageseinrichtung überbrückt wird, ist über Art. 10 FAG eine staatliche Refinanzierung der Mietförderung in Höhe von 30% möglich.

 

 

staatl. Anteil

30% der Mietförderung von 33.930,00 €

10.179,00 €

städt. Anteil

70% der Mietförderung von 33.930,00 €

23.751,00 €

Trägeranteil

verbleibende Mietkosten

29.070,00 €

Summe

(Brutto-Kaltmiete insgesamt)

63.000,00 €

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Die Baumaßnahme ist mit JHA-Gutachten vom 22.04.2010 und Stadtratsbeschluss vom 29.04.2010 in die Priorisierungsliste für den Krippenausbau aufgenommen worden, sodass die benötigten Finanzmittel im städtischen Haushalt reserviert sind.

 

Ausgaben:

Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskosten

ca. 1.439.072 €

bei IP-Nr. 365D.880

Mietförderung für Container

ca. 33.930 €

bei IP-Nr. 365D.880

Betriebskostenbezuschussung für 12 Krippenplätze und 8 Kindergartenplätze

(01.09.2013-31.12.2013)

ca. 35.200 €

bei Sachkonto 530101

Betriebskostenbezuschussung für 12 Krippenplätze und 8 Kindergartenplätze

ab 01.01.2014 (jährlich)

ca. 105.600 €

bei Sachkonto 530101

 

Korrespondierende Einnahmen:

Staatliche Investitionskostenförderung

ca. 824.400 €

bei IP-Nr. 365D.610ES

Staatliche Mietförderung für Container

ca. 10.179 €

bei IP-Nr. 365D.610ES

Staatliche Betriebskostenförderung für 12 Krippenplätze und 8 Kindergartenplätze

(01.09.2013-31.12.2013)

ca. 17.600 €

bei Sachkonto 414101

Staatliche Betriebskostenförderung für 12 Krippenplätze und 8 Kindergartenplätze

ab 01.01.2014 (jährlich)

ca. 52.800 €

bei Sachkonto 414101

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             für Investitionskostenbezuschussung und Mietförderung sind vorhanden auf IP-Nr. 365D.880     

                   für Betriebskostenbezuschussung sind nicht vorhanden; für die Jahre 2013ff. erfolgt eine entsprechende Nachmeldung der Verwaltung.


Anlagen:        vorläufiger Finanzierungsplan