- Für den Neubau der
evang.-luth. Kindertageseinrichtung St. Peter und Paul, Boschstr. 3 in
91058 Erlangen werden 24 Krippenplätze als bedarfsnotwendig anerkannt. Die
Bedarfsanerkennung für die 75 Kindergartenplätze bleibt bestehen.
- Der Baumaßnahme wird hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung gemäß Art. 27 Abs. 4 Nr. 4 BayKiBiG zugestimmt.
- Die Evang.-Luth. Gesamtkirchenverwaltung erhält für die Baumaßnahme
- einen Zuschuss zu den Baukosten nach Art. 10 FAG für den Anteil von 75 Kindergartenplätzen und
- einen Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskosten nach dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2013 für den Anteil von 24 Krippenplätzen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
- Erhalt der bestehenden Kindergartenplätze in der Kindertageseinrichtung St. Peter und Paul
- Ausweitung des Betreuungsangebotes in Bruck für Kinder im Alter von unter drei Jahren
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
- Bezuschussung der Bau- und Ausstattungskosten
- jährliche Bezuschussung der Betriebskosten nach BayKiBiG
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Bau:
Die Evang.-Luth. Gesamtkirchenverwaltung plant den Ersatzneubau der Kindertageseinrichtung St. Peter und Paul in der Boschstr. 3. Das bisherige Angebot von 75 Kindergartenplätzen wird dabei um 24 Krippenplätze ergänzt, sodass eine altersgemischte Einrichtung entsteht. Eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat ergeben, dass der Neubau gegenüber einer Generalsanierung wirtschaftlicher ist.
Die Neubau-Planung sieht einen eingeschossigen Winkelbaukörper vor. Der Krippenbereich wird über die zentral gelegenen, gemeinsam genutzten Räume mit dem Kindergartenbereich verbunden. Alle Gruppenräume sind nach Süden orientiert. Im Außengelände ist für die Krippenkinder ein geschützter Bereich vorgesehen. Die Raumprogrammvorgaben werden eingehalten.
Der Neubau umrahmt in seiner Grundrissform weitestgehend das Bestandsgebäude, sodass der Kindergartenbetrieb dort während der Bauzeit weiterlaufen kann. Nur der alte Schlaf-/Turnraum und der alte Personalraum müssen sofort abgebrochen werden. Als Kompensation für die fehlenden Räumlichkeiten in der Bauphase soll das angrenzende Gemeindehaus der Kirchengemeinde St. Peter und Paul in den Mittagsstunden von den Kindern zum Schlafen genutzt werden.
Der Baubeginn ist an die Schulferien gebunden und für die Pfingstferien im Mai/Juni 2012 geplant. Ein Ausweichen auf die Sommerferien würde eine Verzögerung von ca. 8 Wochen bedeuten. Deshalb schlägt die Verwaltung ausnahmsweise vor, die Beschlussfassung im Stadtrat ohne vorangegangenes JHA-Gutachten vorzunehmen.
Geplanter Baubeginn: Pfingstferien
2012 (Mai/Juni)
Geplante Inbetriebnahme: ca. Sept.
2013
Bedarfseinschätzung:
Aus Sicht der Jugendhilfeplanung ergibt sich folgendes Bild:
Die Kindertageseinrichtung gehört zum Krippenplanungsbezirk F - Erlangen Bruck bzw. zum Kindergartenplanungsbezirk 10 - Bruck Bierlach.
Krippenbetreuung:
In der vom Erlanger Stadtrat am 26.05.2011 beschlossenen Bedarfsplanung für die Betreuung von Kindern im Alter von unter drei Jahren wird für den Planungsbezirk F- Bruck von einem lokalen Platzbedarf von 140 bis 155 Plätzen ausgegangen. Aktuell können in Einrichtungen der Jugendhilfe sowie in der Kindertagespflege dort zusammen 75 Plätze angeboten werden. Zur Deckung des lokalen Bedarfs besteht somit mindestens eine Differenz von 65 Plätzen. Die Neuschaffung von 24 Krippenplätzen in der Kindertageseinrichtung St. Peter und Paul trägt somit zu einer dem lokalen Bedarf angemessenen Versorgungssituation bei.
Die Platzneuschaffung ist somit aus bedarfsplanerischer Sicht zu befürworten.
Kindergartenbetreuung:
Der Planungsbezirk
umfasst den östlichen Teil von Bruck (Bruck-Bierlach). Mit Stichtag zum
31.12.2011 lebten dort 128 Kinder im Kindergartenalter. Im Planungsbezirk
werden derzeit zusammengenommen 220 Kindergartenplätze in drei Einrichtungen
angeboten. In Bezug auf die Nutzung von Kindergartenplätzen besteht ein enger
Zusammenhang mit dem benachbarten Planungsbezirk 9 - Bruck Bachfeld. Etwa ein
Drittel der dort lebenden Kinder nutzen einen Betreuungsplatz im Planungsbezirk
Bruck-Bierlach. Diese Praxis hat sich seit Jahren bewährt. Die Kindergärten vor
Ort schätzen das Angebot übereinstimmend als passend ein. Für die kommenden
Jahre ist von einer weitgehend stabil bleibenden Kinderzahl auszugehen.
Aus Sicht der Jugendhilfeplanung ist der Umfang des bestehenden Platzangebotes
für Kinder im Kindergartenalter im Planungsbezirk 10 - Bruck Bierlach dem
lokalen Bedarf vor Ort angemessen. Der Erhalt der bestehenden 75 Plätze im
Rahmen des hier vorliegenden Neubaus ist aus bedarfsplanerischer Sicht deshalb
zu befürworten.
Investitionskosten
und Finanzierung:
Die Investitionskosten des Neubaus sowie die voraussichtliche Finanzierung kann der Übersicht in der Anlage entnommen werden.
Laut der bautechnischen Beurteilung der Baumaßnahme durch Amt 24 sind Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bei Planung und Konstruktion weitgehend gegeben. Die Baukosten sind angemessen.
Kosten pro Kindergartenplatz (KGr. 300-700): 18.700 €
Kosten pro Krippenplatz (KGr. 300-700): 25.100
€
Die Kosten für die Aufrechterhaltung des Kindergartenbetriebs während der Bauphase („Provisoriumskosten“) werden vollständig vom Träger übernommen. Ebenso übernimmt der Träger vollständig die Kosten der Kostengruppe 200 für das Herrichten des Grundstücks (Abbruchmaßnahmen, Baumfällungen, Erschließung). An den Kosten der Kostengruppe 600 (Ausstattung) beteiligt sich die Stadt Erlangen nicht.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Die Baumaßnahme ist mit
JHA-Gutachten vom 02.12.2010 und Stadtrats-Beschluss vom 09.12.2010 in die
Priorisierungsliste für den Krippenausbau aufgenommen worden, sodass die
benötigen Finanzmittel im städtischen Haushalt reserviert sind.
Ausgaben: |
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Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskosten |
ca. 1.352.600 € |
bei IP-Nr. 365D.880 |
Betriebskostenbezuschussung für 24 Krippenplätze
(01.09.2013-31.12.2013) |
ca. 53.300 € |
bei Sachkonto 530101 |
Betriebskostenbezuschussung
für 24 Krippenplätze ab 01.01.2014 (jährlich) |
ca. 160.000 € |
bei Sachkonto 530101 |
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Korrespondierende Einnahmen: |
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Staatliche Investitionskostenförderung für Bau und
Ausstattung |
ca. 821.300 € |
bei IP-Nr. 365D.610ES |
Staatliche Betriebskostenförderung für 24 Krippenplätze
(01.09.2013-31.12.2013) |
ca. 26.650 € |
bei Sachkonto 414101 |
Staatliche
Betriebskostenförderung für 24 Krippenplätze ab 01.01.2014 (jährlich) |
ca. 80.000 € |
bei Sachkonto 414101 |
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
für Investitionskostenbezuschussung sind vorhanden auf IP-Nr. 365D.880
für Betriebskostenbezuschussung sind nicht vorhanden; für die Jahre 2013ff. erfolgt eine entsprechende Nachmeldung der Verwaltung.
Anlagen: vorläufiger Finanzierungsplan