Betreff
Günstige Nutzbarmachung des Redoutenlanghauses als Vorgriff auf spätere Theaterentwicklung, Antrag zum Haushalt 2012, Fraktionsantrag Nr. 164/2011 der SPD vom 29. November 2011
Vorlage
241/045/2011
Aktenzeichen
VI/242-1/LHB
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Das 1. Obergeschoss des Redoutenlanghauses kann nur genutzt werden, wenn das gesamte Gebäude brandschutztechnisch saniert ist. Eine Teilbaugenehmigung nur für das 1. Obergeschoss ist baurechtlich nicht möglich. Als erster Arbeitsschritt muss ein Gesamtnutzungskonzept für die Sanierung des Redoutenlanghauses, des Bühnenhauses (hier befinden sich im Ostteil noch unausgebaute Räume) und des Garderobentraktes erstellt werden. Die Probebühne Glockenstraße und die Flächen der für das Theater angemieteten Objekte sind einzubeziehen. Hierfür muss die Grundlagenermittlung in Verbindung mit der Erarbeitung eines Nutzungskonzeptes geleistet werden. Die Ergebnisse des Theaterstrukturplanes können teilweise herangezogen werden, da alle Varianten von einer Vergrößerung und Erweiterung der vorhandenen Bausubstanz ausgehen.

 

Auf der Grundlage des Nutzungskonzeptes für den gesamten Theaterbereich können die weiteren Planungsschritte (Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung) erfolgen.

 

Die notwendigen Mittel sind im Haushaltsskript 2012 unter der Nr. 19 (Finanzplan IP - Nr. 261.404) zur Begutachtung aufgeführt. Über den Fraktionsantrag Nr. 164/2011 der SPD wird im Rahmen der Haushaltsberatungen 2012 entschieden.

 

 


Anlagen:        Fraktionsantrag Nr. 164/2011 der SPD vom 29. November 2011