Die Bebauungspläne Nr. T 248 der Stadt Erlangen
– Südliches Wetterkreuzfeld – und Nr. T 249
– Wetterkreuzfeld – sind für das Gebiet zwischen BAB A 3, der Straße
Wetterkreuz (Nordseite) und der B 4 durch das 1. Deckblatt zum Bebauungsplan
Nr. T 238 und 8. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. T 249 nach den
Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu ändern.
Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden wird abgesehen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Für das Gewerbeobjekt Am Weichselgarten 24 wurde ein Antrag auf Vorbescheid gestellt mit dem Ziel, eine Gewerbehalle in einen Bordellbetrieb umzunutzen.
Die Änderung der Bebauungspläne erfolgt mit dem Ziel, die städtebauliche Grundordnung herzustellen und einen „Trading-down-Effekt“ zu verhindern. Dazu sollen die Bebauungspläne um detaillierte Regelungen über die Zulässigkeit bzw. Unzulässigkeit von Gewerbebetrieben aller Art, insbesondere Bordellbetriebe, ergänzt werden. Des Weiteren werden Regelungen zur Umsetzung des Erlanger Städtebaulichen Einzelhandelskonzeptes (SEHK) getroffen.
b) Geltungsbereich
Der Geltungsbereich betrifft die im Bebauungsplan Nr. T 248 und Nr. T 249 festgesetzten Gewerbegebiete zwischen der BAB A 3, der Straße Wetterkreuz (Nordseite) und der B 4.
c) Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als Gewerbliche Baufläche und eine Teilfläche als Wald (Landschaftsschutzgebiet) dargestellt. Das 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. T 248 und 8. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. T 249 stehen der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.
d) Städtebauliche Ziele
Gegen das Vorhaben, einen Bordellbetrieb einzurichten, bestehen städtebauliche Bedenken. Es ist geeignet, bodenrechtliche Spannungen auszulösen. Im Hinblick auf bereits vorhandene Betriebe (Nachtclub Am Wetterkreuz 22 und Saunaclub Am Weichselgarten 22) könnte ein hinzukommender Bordellbetrieb die Entwicklung des Gewerbegebiets Tennenlohe Süd zu einem Rotlichtviertel einleiten. Dies widerspricht allerdings der eigentlichen Zweckbestimmung eines Gewerbegebiets, das hier in Tennenlohe insbesondere der Unterbringung von High-Tec-Betrieben und Existenzgründern dienen soll. Weiterhin soll der wiederholt geäußerte Wunsch der im Gebiet ansässigen Betriebe aufgegriffen werden, den Standort Tennenlohe Süd – Wetterkreuz – als Gewerbestandort aufzuwerten, d.h. ihm eine Adresse mit positiver überörtlicher Ausstrahlung zu geben.
Weitergehend sollen im gesamten Plangebiet zur Umsetzung des SEHK Einzelhandelsbetriebe mit innenstadtrelevanten Sortimenten i. S. d. „Erlanger Liste“ weder allgemein noch ausnahmsweise zulässig sein.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des 1. Deckblattes zum Bebauungsplan T 248 und 8. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 249 – Wetterkreuz – der Stadt Erlangen. Ein Grünordnungsplan ist nicht erforderlich.
Der Aufstellungsbeschluss bildet auch die Voraussetzung für die Anwendung der Instrumente zur Sicherung der Bauleitplanung wie Zurückstellung von Baugesuchen gem. § 15 BauGB oder Erlass einer Veränderungssperre nach § 16 BauGB.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Änderung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Änderung der Bebauungspläne durch das 1. Deckblatt zum Bebauungsplans Nr. T 248 und 8. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. T 249 für das Gebiet zwischen BAB A 3 der Straße Wetterkreuz (Nordseite) und der B 4 nach den Vorschriften des BauGB.
b) Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Da sich die Änderung auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nur unwesentlich auswirkt, wird von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen.
c) Frühzeitige Behördenbeteiligung
Die Aufstellung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB. Von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden wird abgesehen.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
Anlagen: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich