Betreff
Mögliche Erweiterung der Turnhalle des Albert-Schweitzer-Gymnasiums - Fraktionsantrag ÖDP/SPD 131/2010
Vorlage
242/177/2011
Aktenzeichen
VI/24/242-3 /TJ001 -2945
Art
Beschlussvorlage

Die Ausführungen gemäß der nachstehenden Begründung werden zur Kenntnis genommen.

Der Fraktionsantrag der ÖDP/SPD 131/2010 vom 24.11.2010 „Mögliche Erweiterung der Turnhalle des Albert Schweitzer Gymnasiums“ ist damit bearbeitet.


Im genannten Fraktionsantrag wird beantragt zu prüfen, ob die Turnhalle des ASG für eine Erweiterung von Schulsportflächen geeignet ist oder ob ein Neubau einer Sport- und Multifunktionshalle erfolgen kann.

Über den Fraktionsantrag hinaus wird als zusätzlicher Aspekt zur Eignung des Standorts für einen Neubau einer kombinierten, bundesligatauglichen Wettkampf-/ Schulsporthalle Stellung genommen.

 

1.           Ausgangssituation

Nach derzeitigem Stand des Schulsanierungsprogramms wird die Sporthalle generalsaniert und gleichzeitig als Versammlungsstätte ertüchtigt. Es verbleibt bei der heutigen Fläche einer 2-fach Halle, das Schulsportflächendefizit im Erlanger Westen kann damit nicht gelöst werden. Zeitpunkt der Sanierung ist 2017/2018.

Kosten: 2,7 Mio €.

 

2.           Erweiterung von Schulsportflächen

Die bestehende Halle erfüllt mit der derzeitigen lichten Höhe von 5,90 m die Erfordernisse des Schul- und Vereinssports (Mindesthöhe 5,5 m). Eine Erweiterung der Sporthalle um eine Übungseinheit wäre durchaus möglich, die notwendigen Grundstücksflächenreserven sind vorhanden. Wesentliche Anbauten, nämlich Umkleide- und Geräteräume müssten jedoch abgerissen und an anderer Stelle neu untergebracht werden, so dass die Frage der Wirtschaftlichkeit zu untersuchen wäre.

Auf Anfrage des Schulverwaltungsamtes zur Erweiterung der ASG-Turnhalle um eine Übungseinheit stellte die Regierung von Mittelfranken in ihrem Schreiben vom 6.6.2011 fest, dass trotz des noch bestehenden Defizits im Bereich des Schulzentrums West der Anbau einer Übungseinheit an die Zweifachhalle aus sportfachlicher Sicht die Situation für den Schulsport wesentlich verbessert, auch wenn dadurch nicht alle Sportklassen versorgt werden können. Es ist zu erwarten, dass eine Erweiterung der Schulsporthalle mit Mitteln des Finanzausgleichs gefördert werden wird.

Kosten (Um- und Anbau): ca. 5 Mio. €

Bewertung: Die Sporthalle ist mit der Erweiterung für den Schul- und Vereinssport geeignet.

 

3.           Neubau als Sport- und Multifunktionshalle

Die Ertüchtigung der Halle auf die notwendige Höhe (7m) und der Einbau einer – wenn auch relativ bescheidenen – Zuschaueranlage macht einen Umbau der Bestandshalle unwirtschaftlich. Als Ergebnis bleibt damit nur ein Abriss und Neubau einer 3-fach Multifunktionshalle an gleicher Stelle. Der Standort mit seinen Flächenreserven wäre dafür geeignet.

Kosten: ca. 8 Mio. €

Bewertung: Ein Neubau einer Mehrzweckhalle wäre mit Einschränkungen denkbar, wobei die benachbarte Eurosporthalle schon ähnliche Qualitäten aufweist. Der durch die Mehrzwecknutzung ausgelöste zusätzliche Zielverkehr führt durch ein Wohngebiet (Dompfaffstraße). Eine Überprüfung der Verträglichkeit durch die Verkehrsplanung steht noch aus. Zu bedenken gilt, dass die Dompfaffstraße mit einer zur Verfügung stehenden Straßenbreite von unter 4m schon für die bestehende Erschließung kaum geeignet ist.

 

4.           Zusätzlicher Aspekt:
Neubau einer kombinierten, bundesligatauglichen Wettkampf-/ Schulsporthalle

Eine Wettkampfhalle mit einer Zuschaueranlage mit mindestens 2.250 Plätzen ist an diesem Standort definitiv nicht unterzubringen. Sowohl die Abmessungen des Baukörpers, als auch die Fläche für die erforderlichen Stellplätze sprengen die Möglichkeiten des zur Verfügung stehenden Baufeldes, das durch den Konrad-Adenauer-Ring im Norden und das ASG im Süden begrenzt ist.

Allein der zusätzliche Zielverkehr der Zuschauer durch das Wohngebiet führt aus Sicht der Verwaltung zum Ausschluss dieses Standortes. Zu prüfen wäre alternativ die Errichtung einer neuen Erschließung über den Kosbacher Damm.

Eine Erschließung über den Kosbacher Damm erscheint verkehrstechnisch und bautechnisch nicht unmöglich. Durch eine Signalisierung in einem Bereich des Kosbacher Dammes in dem der Höhenunterschied noch gering ist, wäre die Situation aufgrund der bestehenden Verkehrsstärke durchaus möglich. Allerdings muss in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden, dass der Kosbacher Damm als eine zukünftige Trasse der Stadtumlandbahn (STUB) vorgesehen ist. Da die Planung der STUB für diesen Bereich einen eigenen Gleiskörper vorsieht wäre der Umgriff der Baumaßnahme schon wesentlich erhöht. Auch wenn eine verkehrstechnische Erschließung signaltechnisch an den Kosbacher Damm möglich wäre, erscheint die weitere Erschließung in die neu zu schaffenden Parkplätze kaum realisierbar. Wenn diese Planung weiter verfolgt werden soll, müssten umfangreiche Verkehrsuntersuchungen, evtl. auch von externen Ingenieurbüros, erfolgen.

 

Kosten: ca. 14 Mio € (ohne verkehrstechnische Erschließungsmaßnahmen)

Bewertung: nicht umsetzbar

 

Fazit

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie soll stadtweit ein Standort gesucht werden, der sowohl den Bedarf für den Schulsport deckt als auch für eine bundesligataugliche Handballhalle geeignet ist. Wird ein solcher Standort in ASG-Nähe gefunden, befürwortet das GME die Sanierung der Bestandshalle, wie im Schulsanierungsprogramm vorgesehen

 

Aus Sicht des Schulsports wird mit einer Erweiterung der bestehenden Sporthalle um eine Übungsstätteneinheit der Schulsportbedarf am Albert-Schweitzer-Gymnasium in Schulnähe sicher gestellt, (siehe auch Beschluss des Schulausschusses vom 7.10.2010 zu „Maßnahmen am Albert-Schweitzer-Gymnasium“). Für eine Handballhalle im Stadtgebiet können zur Finanzierung mit Fördermitteln aus FAG weitere fehlende Schulsportkapazitäten MTG und Ohm-Gymnasium herangezogen werden.

 

 

 

 

 

 


Anlagen:        Anlage 1: grafische Darstellung

Anlage 2: Grundriss ASG-Sporthalle, Bestand

                        Anlage 3: Fraktionsantrag der ÖDP/SPD 131/2010 vom 24.11.2010

                        Anlage 4: Beschluss des Schulausschusses vom 7.10.2010