Die Bezuschussung für die Anschaffung und der Überholung des Materialbauwagens für die Betreuung der Kinder im Waldkindergarten „Die Pfifferlinge e.V.“ in Erlangen-Sieglitzhof soll auf der Grundlage des Art. 27 BayKiBiG mit max. 2.317 € erfolgen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Betreuung der Kinder im Waldkindergarten „Die Pfifferlinge e.V.“ in Erlangen-Sieglitzhof erfolgt größtenteils im Freien des Waldgebietes. Die erhöhte Nachfrage nach Mittagsbetreuung und die damit verbundene höhere Auslastung des Bauwagens erfordern eine neue Lösung. Demnach soll das Spiel- und Bastelmaterial in einen separaten „Materialbauwagen“ ausgelagert werden, um genug Platz für alle 20 Kinder im „Betreuungs-Bauwagen“ zu haben.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Damit das Spiel- und Bastelmaterial geschützt aufbewahrt werden kann hat der Waldkinderkarten einen gebrauchten Bauwagen für das Material beschafft, der noch hergerichtet werden muss.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Mit Schreiben 15.10.2011 stellt der Trägerverein „Die Pfifferlinge e.V.“ einen Antrag auf Bezuschussung für die Anschaffung und Überholung des „Material-Bauwagens“. Der Waldkindergarten hat durch die Stadt Erlangen eine Betriebserlaubnis/Bedarfsanerkennung für 20 Betreuungsplätze. Der Bauwagen bzw. der Materialbauwagen erfüllt bei Waldkindergärten die Funktionen, die ein festes Gebäudes bei herkömmlichen Kinderbetreuungseinrichtungen ermöglicht. Dieses feste Gebäude wäre nach Art. 27 BayKiBiG mit 66 2/3 v.H. der notwendigen Kosten durch die Stadt Erlangen mittels Baukostenzuschuss zu fördern. Da in der Regel die Waldkindergärten kein festes Gebäude haben fällt dementsprechend ein Bauwagen/Materielbauwagen unter diese Förderung. Nach der aufgezeigten Kostenaufstellung bewegt sich der Aufwand bei 3.475 € (Anschaffungskosten für den Bauwagen 855 €, Herrichten/Überholen 2.620 €.) Die Ausstattung / Einrichtung (785 €) gehört nicht zum Katalog der förderfähigen Kosten. Es ergibt sich eine städt. Bezuschussung von max. 2.317 € (förderfähige Kosten von 3.475 € mal 66 2/3 %). Kostensteigerungen sind durch den Träger zu tragen. Sollten sich die der Förderung zugrundeliegenden Kosten reduzieren, so ist der städt. Zuschuss entsprechend neu festzusetzen. Eine staatliche Zuwendung nach FAG an die Stadt Erlangen ist nicht möglich, da die Bagatellgrenze von 100.000,00 € unterschritten wird.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
2.317 € |
bei
IPNr.: 365D.880 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: