Betreff
Interkulturelle Beratung in der Integrierten Beratungsstelle
Vorlage
513/011/2011
Aktenzeichen
IV/51/513 SOA T. 2295
Art
Beschlussvorlage

Der Jugendhilfeausschuss befürwortet die Intensivierung der Interkulturellen Beratung in der Integrierten Beratungsstelle und beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte für die Schaffung einer Planstelle t 1/2 (befristet auf 3 Jahre)  in die Wege zu leiten.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Für Mitbürger mit türkischem Migrationshintergrund soll das Beratungsangebot intensiviert werden

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Befristet für zunächst 3 Jahre soll eine muttersprachliche Fachkraft ( Dipl. Sozialpädagogin oder Dipl. Psychologin) für 12- 15 Wochenstunden angestellt werden. Die Förderung ist im Rahmen der üblichen Personalkostenförderung für die Familienberatung (ca. 33 %) in Aussicht gestellt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Vorüberlegung:

In den Jahren 2008 - 2010 gab es in Erlangen (und im Großraum Fürth/Nürnberg) das Projekt MOSAIK. Dabei wurden islamische Gemeinden durch eine Vielzahl von Angeboten erreicht:

-          regelmäßige Elternbildungsangebote

-          Gespräche getrennt für Mütter und Väter

-          Vernetzung mit der Jugendhilfe (ASD und andere)

-          Beratungsangebote und Weiterverweisung an Erziehungsberatungsstellen

-          Fortbildungsangebote für Fachkräfte der Jugendhilfe und Lehrer zur Verbesserung der interkulturellen Kompetenz

-          kulturelle Angebote, auch in Vernetzung mit VHS und ähnlichen Bildungsträgern

 

Ende 2010 wurde das Projekt MOSAIK zunächst beendet. Parallel dazu wurde in der Integrierten Beratungsstelle  überlegt, wie der Beitrag der drei Beratungsstellen für eine bessere Integration von Migranten aussehen könnte.

Ausgangspunkt war die Analyse des gegenwärtigen Zustandes, dabei liegt der Anteil von Klienten mit Migrationshintergrund zum Teil sehr hoch (Schwangerenberatung über 25%, Klienten kommen aus über 59 Ländern oder im mittleren Bereich – ca. 10% bis 20% Jugend- und Familienberatung und Drogenberatung).

Es fällt auf, dass es für viele ausländische Mitbürger unproblematisch ist, Beratung in der Integrierten Beratungsstelle wahrzunehmen, vermutlich wenn der kulturelle Hintergrund dem deutschen ähnlich ist bzw. die Inanspruchnahme von Beratung nicht unüblich ist.

Schwierig ist die Inanspruchnahme von Beratung für Menschen z.B. aus der Türkei, die zwar in die Beratungsstelle kommen in Zusammenhang mit Schwangerschaftskonflikten oder der Beantragung von finanziellen Unterstützungen der Landesstiftung. Dabei geht es aber nicht um vertiefte Gespräche über persönliche Probleme und die Bereitschaft, sich auf einen Beratungsprozess einzulassen.

 

Zur Bedarfsklärung:

Die Klärung des Beratungsbedarfs für Menschen mit Migrationshintergrund ist schwierig, da es dazu wenig gesicherte Forschungsdaten gibt. Als gesichert kann angesehen werden, dass es für Migranten eine Reihe von spezifischen Stressfaktoren gibt, die zu einer erhöhten psychosozialen Belastung führen. Dies ist in einer repräsentativen Studie (Kinder- und Jugendgesundheitssurvey KIGGS 2007) dargelegt, wo im Vergleich zu deutschen Kindern, Kinder aus Migrationsfamilien eine erhöhte Prävalenz im Bereich Verhaltensauffälligkeiten (21,3% vs. 13,5% oder bei Essproblemen 30,3% vs. 20,2%) zeigen. Es kann davon ausgegangen werden, dass eine erhöhte Belastung in einigen Migrationsgruppen besteht und dass es dafür kaum Angebote gibt, die von Betroffenen wahrgenommen werden.

 

Bisherige Ergebnisse in Erziehungs- und Familienberatungsstellen:

Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass Beratungen dann wahrgenommen werden, wenn eine muttersprachliche Fachkraft als persönlich bekannter Ansprechpartner vorhanden ist. Dann entwickeln sich erstaunliche Beratungsbedarfe (vgl. 10 Jahre Beratung in der Erziehungsberatungsstelle Fürth, aber auch Erfahrungen in Nürnberg und Ingolstadt). Auch wenn es in vielerlei Hinsicht Angebote gibt (dt. Kinderschutzbund: Starke Eltern – starke Kinder, Elterntalk oder auch Angebot der AWO in Erlangen), so ist ein vergleichbares Beratungsangebot in Erlangen nicht vorhanden.

 

Ziele:

Ausbau eines interkulturellen Schwerpunktes auf drei Ebenen:

 

-          Muttersprachliche Beratung

Familienberatung richtet sich vorrangig an Eltern. Dabei stehen häufig nicht ausreichende Deutschkenntnisse im Wege. Bisweilen müssen auch Kinder für ihre Eltern dolmetschen, dadurch werden Eltern auch abhängig in ihren Kontakten zur Umwelt von ihren Kindern. Dies kann unter Umständen ihre Erziehungskompetenz in Frage stellen. Muttersprachliche Ansprechpartner erleichtern dies, zumal sie dabei auch Verständnis finden für den Spagat zwischen dem Bewahren der eigenen Kultur und der als Forderung wahrgenommenen Integration in die deutsche Gesellschaft.

„... auch wenn Menschen die deutsche Sprache bereits gelernt haben, bleibt muttersprachliche Beratung wichtig, ... da es leichter fällt über Dinge zu sprechen, die emotional bewegend sind, komplizierte Angelegenheiten leichter in der Muttersprache auszudrücken sind und ... vor allem Muttersprache Vertrauen schafft, wenn man sich fremd fühlt.“ (aus: Konzeption interkultureller Schwerpunkt der Erziehungsberatungsstelle der Stadt Fürth 2004)

 

-          Öffentlichkeitsarbeit und Vernetzungsstrukturen

In der Entwicklung eines Schwerpunktes interkulturelle Beratung ist es wichtig, mit allen schon bestehenden Institutionen in Erlangen zusammen zu arbeiten und sich zu vernetzen. Zum einen um die Angebote der jeweiligen anderen Einrichtungen zu kennen, den Aufbau von Doppelstrukturen zu vermeiden und jeweils auch das Angebot des anderen weiterzuempfehlen.

 

-          Entwicklung von interkultureller Kompetenz aller Fachkräfte in der Integrierten Beratungsstelle

In den multiprofessionellen Teams der Integrierten Beratungsstelle soll das Verständnis für andere kulturelle Erfahrungen und Hintergründe gestärkt werden. Dadurch lassen sich Missverständnisse und Konflikte vermeiden und durch kollegialen Austausch und Fallbesprechungen kann das Verständnis für zunächst fremde Verhaltensweisen gestärkt werden. Insofern ist das Thema Migrantenberatung auch eine Aufgabe für alle Beraterinnen und Berater.

 

Für alle Berater der Integrierten Beratungsstelle wird im Rahmen einer Inhouse-Fortbildung die Möglichkeit geboten, das Wissen und die Kompetenz in Beratungsprozessen zu verbessern. Frau Dr. Kismet Seiser, Diplom-Psychologin an der Erziehungsberatungsstelle Regensburg, wird am 02.12.2011 eine ganztägige Fortbildung anbieten.

 

 

 

Vorschlag:

Es wird vorgeschlagen, in Form eines Pilotprojekts auf die Dauer von zunächst  drei Jahren begrenzt, eine türkisch muttersprachliche Beraterin, mit 19,5 Wochenstunden, anzustellen, mit einer Grundausbildung als Diplom-Sozialpädagogin / Diplom-Psychologin, die ein entsprechendes Beratungsangebot für türkische Familien machen kann. Eine zweite Säule ist die Vernetzung mit bereits bestehenden Angeboten für die Zielgruppe. Dabei soll die Vernetzung auch genutzt werden, um Bedarfe zu erkennen und gemeinsam mit anderen Institutionen Angebote zu erarbeiten oder an der Erarbeitung mitzuwirken. Auch dabei werden im Vordergrund Erziehungsfragen stehen oder auch interkulturelle Konflikte. Gruppenangebote können dabei gemeinsam mit den muslimischen Gemeinden entwickelt werden und auch vor Ort durchgeführt werden. Aus diesen Gruppengesprächen können sich auch weitergehende Einzelberatungen ergeben.

Eine weitere Möglichkeit besteht in der Erarbeitung von gemeinsamen Projekten auch im Bereich der Prävention.

 

 

 

4.      Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

€28.000,00

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

€8.000,00

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

X              sind im Budget von Amt 50 vorhanden. Es besteht Einvernehmen, dass diese Mittel
                 ggf. in das Budget von Amt 51 transferiert werden.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen: