Betreff
Arbeitsgemeinschaft "Fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. i.Gr." (AGFK Bayern), Beitritt der Stadt Erlangen
Vorlage
31/141/2011
Aktenzeichen
III/31/KJD
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen tritt der Arbeitsgemeinschaft „Fahrradfreundliche Kommunen in Bayern“ (AGFK Bayern) bei.

Das Budget des Amtes für Umweltschutz und Energiefragen wird ab dem Jahr 2012 um den jährlichen Mitgliedsbeitrag von 4.000 € erhöht.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Stadt Erlangen ist seit den 1970er Jahren als „Fahrradstadt“ bekannt. Diese Position soll unterstrichen, gefestigt und fortgeführt werden. Mit dem Beitritt soll aber auch auf die Bedeutung des Radverkehrs für die zukünftige Verkehrs-, Energie- und Umweltpolitik hingewiesen werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 26.05.2011 der Gründungserklärung zu einer „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern (AGFK Bayern)“zugestimmt. Die Geschäftsstelle der zukünftig als eingetragener Verein geführten AGFK ist bei der Stadt Erlangen im Umweltamt eingerichtet worden. Die zu erwartenden jährlichen Mitgliedsbeiträge von 4.000 € für die Stadt Erlangen wurden im Beschluss vom 26.05.2011 aufgezeigt. Die Versammlung zur Vereinsgründung ist für den 17.02.2011 in Erlangen vorgesehen. In dieser Versammlung sollen die Satzung und die Aufnahmekriterien sowie die weiteren Beschlüsse zur Vereinsgründung gefasst werden.

 

 

Für den Beitritt der Stadt Erlangen zur AGFK Bayern ist die Erfüllung von Aufnahmekriterien Voraussetzung. Neue Mitglieder, die nach der Vereinsgründung beitreten, werden vor der Aufnahme geprüft. Die Gründungsmitglieder, also auch Erlangen, müssen die Aufnahmekriterien im Laufe von 4 Jahren nach Gründung der AGFK erfüllen.
Zur Erfüllung der Aufnahmekriterien reicht es nicht aus, beim modal split einen hohen Radverkehrsanteil zu haben. Es muss auch der politische Wille zur kontinuierlichen Weiterentwicklung erkennbar sein.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Aus den Aufnahmekriterien wird ein Aktionsprogramm entwickelt, welche Maßnahmen im Radverkehr in den nächsten Jahren kurz-, mittel- und langfristig umzusetzen sind. Dieses Programm wird in das „integrierte Mobilitätsmanagement“ eingebracht.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Zur Verwirklichung der Maßnahmen der Prioritätenliste Radverkehr sind auf der Kostenstelle 660.290, IvP-Nr. 541.841 in den nächsten Jahren deutliche Erhöhungen des Ansatzes erforderlich (bisher jährlich 50.000 €;2012 kein HH-Ansatz).

.

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

4.000 €

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       

1. Entwurf der Satzung des Vereins „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. in Gründung“

2. Entwurf der Aufnahmekriterien des Vereins „Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundliche Kommunen in Bayern e.V. in Gründung“