Die Verwaltung beantragt nachfolgende außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:
Erhöhung der Auszahlungen um
IP-Nr. 551.600 |
Kostenstelle 310090 Allgem.
KST |
Produkt 5511 |
40.000 € für |
Sachkonto 024102 |
Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahme
Kostenstelle 200090 |
in Höhe von |
40.000
€ bei |
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Produkt 6111 |
Sachkonto 401301 |
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und in Höhe von |
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und in Höhe von |
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Der Fraktionsantrag der SPD Fraktion, Nr. 123/2011, gilt damit als bearbeitet.
1. Ressourcen
Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:
Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung |
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Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz) |
0 € |
Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von |
3.300 € |
Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits
erfolgt in Höhe von |
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Summe der bereits vorhandenen
Mittel |
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Gesamt-Ausgabebedarf (inkl.
beantragter Mittelbereitstellung) |
Die Mittel werden
benötigt auf Dauer
Nachrichtlich:
Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung €
Das
Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.
Verfügbare Mittel im Deckungskreis 1.157.633,36 €
Die verfügbaren Mittel im Deckungskreis des Amtes 31 sind gebunden. Es
stehen keine freien Haushaltsmittel zur Verfügung.
2. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Die
Gewässergüte im Dechsendorfer Weiher ist nachhaltig zu verbessern.
3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
In Ergänzung zu den bereits umgesetzten
Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte soll der Röttenbach als
durchgängiger Gewässerabschnitt zwischen Einlaufbereich und Unterwasser des
Dechsendorfer Weihers wiederhergestellt werden. Im wiederhergestellten Röttenbach
können Nährstoffe, Sedimente und auch Fische aus dem Einzugsgebiet des Dechsendorfer
Weihers vom Weiher ferngehalten bzw. um den Weiher herum ins Unterwasser des
Weihers abgeleitet werden. Ein direkter Eintrag von Nährstoffen kann damit
stark reduziert werden.
Mit einem dann möglichen Wechsel von einem
einjährigen auf einen mehrjährigen Ablassrythmus des Dechsendorfer Weihers ist
eine nachhaltige Initialpflanzung bzw. Ansiedlung von Makrophyten und Schilf im
Uferbereich und im Freiwasser des Weihers möglich.
Der 2004/05 geschaffene
Bewirtschaftungsverbund mit dem Kleinen Bischofsweiher soll dann wieder
aktiviert werden. Im Rahmen des Bewirtschaftungsverbundes mit dem Kleinen
Bischofsweiher kann auch die zwingend notwendige Niedrigwasseraufstockung im
wieder hergestellten Röttenbach erfolgen.
Der Zielsetzung, den Weiher in einen von
Makrophyten dominierten Zustand zurück zu führen, kann damit spürbar näher
getreten werden. Dies setzt zuletzt auch eine dauerhafte Anpassung des
Fischbesatzes voraus.
4. Prozesse und Strukturen
(Wie
sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)
Die Vorentwurfsplanung vom 20.09.2011 für das Vorhaben
„Gewässerökologische Maßnahmen am Dechsendorfer Weiher – Wiederherstellung
Röttenbach“ wurde im UVPA am 18.10.2011 gemäß DA-Bau beschlossen.
Die Förderung der Maßnahme ist an der Zielrichtung Ökologie und
Durchgängigkeit des neuen Gewässerabschnittes neu auszurichten. Vom
Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (WWA N) wird auf der Grundlage der vorliegenden
Planung eine evtl. mögliche Änderung der Förderung vorab mit der Regierung von
Mittelfranken und dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
(StMUG) erörtert.
Im nächsten Schritt ist die Planungsphase „Entwurfsplanung“ für die
Wiederherstellung des Röttenbaches zu beauftragen. Mit den Entwurfsunterlagen
(Bauentwurf) können im Anschluss daran die notwendigen öffentlich-rechtlichen
Genehmigungsverfahren eingeleitet und Zuwendungen des Freistaates Bayern
beantragt werden.
Die umgehende Beauftragung der Planungsphase Entwurfsplanung ist
insoweit dringlich, als die durch die Maßnahme ausgelösten Eingriffe in den
Naturhaushalt bzw. in einzelne Schutzgüter im weiteren Verfahren der
ökologischen Aufwertung des Gewässersystems gegenüber zu stellen und im Rahmen
einer Umwelt-Verträglichkeits-Prüfung (UVP) und ggfls. auch einer
speziellen-Arten-schutz-Prüfung (sAP) zu prüfen und zu bewerten sind. Im vorliegenden
Fall ist davon auszugehen, dass das Zeitfenster der Prüfungen einen
ganzheitlichen Jahresaspekt umfassen wird.
Die Beauftragung der Planungsphase Entwurfsplanung ist auch insofern
dringlich, als erst auf der Grundlage vorliegender Entwurfsunterlagen eine
baufachliche Prüfung durch die Wasserwirtschaftsverwaltung erfolgen und eine
Entscheidung über die endgültige Bezuschussung der Maßnahme mit öffentlichen
Mitteln getroffen werden kann.
Der Aufwand für die insgesamt noch notwendigen Planungsleistungen und
Gutachten ist in der Beschlussvorlage vom 18.10.2011 mit 80.000 € beziffert. Er
umfasst neben der aktuell zu beauftragenden Planungsphase „Entwurfsplanung“ die
Planungsleistungen „Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung
bei der Vergabe, Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung“ und auch alle
Gutachten.
Unter Berücksichtigung des notwendigen Zeitfensters für UVP und sAP
beschränkt sich der vorliegende Antrag auf Mittelbereitstellung auch nur auf
den anteiligen Aufwand für die Entwurfsplanung und die notwendigen Prüfungen im
Jahr 2012.
Anlagen:
Fraktionsantrag Nr. 123/2011 vom 31.10.2011 – SPD Fraktion