Betreff
Gewässerökologische Maßnahmen am Dechsendorfer Weiher - Wiederherstellung Röttenbach, Mittelbereitstellung, Fraktionsantrag Nr. 123/2011 - SPD Fraktion
Vorlage
31/139/2011
Aktenzeichen
III/31/BRA
Art
Sitzungsvorlage Mittelbereitstellung

Die Verwaltung beantragt nachfolgende außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln:

Erhöhung der Auszahlungen um

IP-Nr. 551.600
Gewässersanierung (Dechsendorfer Weiher)

Kostenstelle  310090

Allgem. KST
Amt f. Umweltschutz u. Energiefragen

Produkt 5511
Öffentliches Grün, Landschaftspflege

40.000  für

Sachkonto 024102
Zugänge Grund und Boden sonst. unbeb. Grundst.

Die Deckung erfolgt durch Mehreinnahme

IP-Nr. [     

Kostenstelle 200090

in Höhe von

40.000 € bei

Produkt 6111
Steuern, allgem. Zuweisungen, Umlagen

Sachkonto 401301
Gewerbesteuer

IP-Nr. [     

Kostenstelle      

und in Höhe von

      bei

Produkt [     

Sachkonto       

IP-Nr. [     

Kostenstelle [     

und in Höhe von

      bei

Produkt [     

Sachkonto [     

 

Der Fraktionsantrag der SPD Fraktion, Nr. 123/2011, gilt damit als bearbeitet.

 


1. Ressourcen

Zur Durchführung des Leistungsangebots/der Maßnahme sind nachfolgende Investitions-, Sach- und/oder Personalmittel notwendig:

Für den Verwendungszweck stehen im Sachkostenbudget (Ansatz) zur Verfügung

     

Im Investitionsbereich stehen dem Fachbereich zur Verfügung (Ansatz)  

0 €

Es stehen Haushaltsreste zur Verfügung in Höhe von

3.300 €

Bisherige Mittelbereitstellungen für den gleichen Zweck sind bereits erfolgt in Höhe von

      0 €

 

 

Summe der bereits vorhandenen Mittel

      3.300 €

Gesamt-Ausgabebedarf (inkl. beantragter Mittelbereitstellung)     

       43.300 €

 

Die Mittel werden benötigt      auf Dauer

                                               X   einmalig von       bis   31.12.2012

 

Nachrichtlich:

Verfügbare Mittel im Budget zum Zeitpunkt der Antragstellung           

 Das Sachkonto ist nicht dem Sachkostenbudget zugeordnet.

Verfügbare Mittel im Deckungskreis                                         1.157.633,36   

Die verfügbaren Mittel im Deckungskreis des Amtes 31 sind gebunden. Es stehen keine freien Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

2. Ergebnis/Wirkungen

(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Gewässergüte im Dechsendorfer Weiher ist nachhaltig zu verbessern.

3. Programme/Produkte/Leistungen/Auflagen

(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

In Ergänzung zu den bereits umgesetzten Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässergüte soll der Röttenbach als durchgängiger Gewässerabschnitt zwischen Einlaufbereich und Unterwasser des Dechsendorfer Weihers wiederhergestellt werden. Im wiederhergestellten Röttenbach können Nährstoffe, Sedimente und auch Fische aus dem Einzugsgebiet des Dechsendorfer Weihers vom Weiher ferngehalten bzw. um den Weiher herum ins Unterwasser des Weihers abgeleitet werden. Ein direkter Eintrag von Nährstoffen kann damit stark reduziert werden.

Mit einem dann möglichen Wechsel von einem einjährigen auf einen mehrjährigen Ablassrythmus des Dechsendorfer Weihers ist eine nachhaltige Initialpflanzung bzw. Ansiedlung von Makrophyten und Schilf im Uferbereich und im Freiwasser des Weihers möglich.

Der 2004/05 geschaffene Bewirtschaftungsverbund mit dem Kleinen Bischofsweiher soll dann wieder aktiviert werden. Im Rahmen des Bewirtschaftungsverbundes mit dem Kleinen Bischofsweiher kann auch die zwingend notwendige Niedrigwasseraufstockung im wieder hergestellten Röttenbach erfolgen.

Der Zielsetzung, den Weiher in einen von Makrophyten dominierten Zustand zurück zu führen, kann damit spürbar näher getreten werden. Dies setzt zuletzt auch eine dauerhafte Anpassung des Fischbesatzes voraus.

4. Prozesse und Strukturen

(Wie sollen die Programme/Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Vorentwurfsplanung vom 20.09.2011 für das Vorhaben „Gewässerökologische Maßnahmen am Dechsendorfer Weiher – Wiederherstellung Röttenbach“ wurde im UVPA am 18.10.2011 gemäß DA-Bau beschlossen.

Die Förderung der Maßnahme ist an der Zielrichtung Ökologie und Durchgängigkeit des neuen Gewässerabschnittes neu auszurichten. Vom Wasserwirtschaftsamt Nürnberg (WWA N) wird auf der Grundlage der vorliegenden Planung eine evtl. mögliche Änderung der Förderung vorab mit der Regierung von Mittelfranken und dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit (StMUG) erörtert.

Im nächsten Schritt ist die Planungsphase „Entwurfsplanung“ für die Wiederherstellung des Röttenbaches zu beauftragen. Mit den Entwurfsunterlagen (Bauentwurf) können im Anschluss daran die notwendigen öffentlich-rechtlichen Genehmigungsverfahren eingeleitet und Zuwendungen des Freistaates Bayern beantragt werden.

Die umgehende Beauftragung der Planungsphase Entwurfsplanung ist insoweit dringlich, als die durch die Maßnahme ausgelösten Eingriffe in den Naturhaushalt bzw. in einzelne Schutzgüter im weiteren Verfahren der ökologischen Aufwertung des Gewässersystems gegenüber zu stellen und im Rahmen einer Umwelt-Verträglichkeits-Prüfung (UVP) und ggfls. auch einer speziellen-Arten-schutz-Prüfung (sAP) zu prüfen und zu bewerten sind. Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass das Zeitfenster der Prüfungen einen ganzheitlichen Jahresaspekt umfassen wird.

Die Beauftragung der Planungsphase Entwurfsplanung ist auch insofern dringlich, als erst auf der Grundlage vorliegender Entwurfsunterlagen eine baufachliche Prüfung durch die Wasserwirtschaftsverwaltung erfolgen und eine Entscheidung über die endgültige Bezuschussung der Maßnahme mit öffentlichen Mitteln getroffen werden kann. 

Der Aufwand für die insgesamt noch notwendigen Planungsleistungen und Gutachten ist in der Beschlussvorlage vom 18.10.2011 mit 80.000 € beziffert. Er umfasst neben der aktuell zu beauftragenden Planungsphase „Entwurfsplanung“ die Planungsleistungen „Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe, Mitwirkung bei der Vergabe, Bauoberleitung und örtliche Bauüberwachung“ und auch alle Gutachten.

Unter Berücksichtigung des notwendigen Zeitfensters für UVP und sAP beschränkt sich der vorliegende Antrag auf Mittelbereitstellung auch nur auf den anteiligen Aufwand für die Entwurfsplanung und die notwendigen Prüfungen im Jahr 2012.

 


Anlagen:       

 

Fraktionsantrag Nr. 123/2011 vom 31.10.2011 – SPD Fraktion