Betreff
Medical Valley Center GmbH, Vorbereitung der 23. Gesellschafterversammlung am 28.11.2011
Vorlage
II/128/2011
Aktenzeichen
II/WA
Art
Beschlussvorlage

1.        Der Vertreter der Stadt Erlangen wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung am 28.11.2011 der Bestellung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Handwerker Wirtschaftstreuhand und Revision GmbH für die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 zuzustimmen.

 

2.        Der Vertreter der Stadt Erlangen wird angewiesen, in der o.g. Gesellschafterversammlung dem von der Geschäftsführung vorgelegten Wirtschaftsplan für das Jahr 2012 zuzustimmen. Des Weiteren wird einer Anpassung des Wirtschaftsplanes im Laufe des Geschäftsjahres an die Ist-Zahlen bis zu 20 % über oder unter der Summe der ursprünglichen Aufwendungen oder Erträge zugestimmt.

 


Die vom Vertreter in der Gesellschafterversammlung abzugebenden Stimmen bedürfen nach der
Bayerischen Gemeindeordnung bzw. der Geschäftsordnung des Stadtrates der Zustimmung bzw.
Genehmigung des Stadtrates bzw. des zuständigen Ausschusses.

 

Zu TOP 1 des Antrages: Die Prüfung des Geschäftsjahres 2010 wurde von der Handwerker Wirtschaftstreuhand und Revision GmbH als Abschlussprüfer durchgeführt. Es ist vorgesehen, dass die Gesellschafterversammlung die o. g. Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wieder als Abschlussprüfer bestellt und den Aufsichtsrat ermächtigt, den Auftrag über die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 einschließlich der Prüfung nach § 53 HGrG an dieses Unternehmen zu vergeben.

 

Zu TOP 2 des Antrages: In der 23. Gesellschafterversammlung soll der von der Geschäftsführung vorgelegte Wirtschaftsplan für das Jahr 2012 (vgl. Anlage) genehmigt werden. Die Medical Valley Center GmbH arbeitet – wie in den Vorjahren – unverändert ohne Betriebs- oder Investitionszuschuss.

Für das Geschäftsjahr 2012 erwartet die Geschäftsführung derzeit keine großen Firmenauszüge, vielmehr wird eine Auslastung von 100 % zugrunde gelegt. Auf der Ausgabeseite wurden in der Regel die Positionen aus dem Jahr 2011 übernommen.

 


Anlagen: Anlage 1_GuV Planung 2012