Betreff
EnergieeffizientER: AG Energieversorgung - Fraktionsantrag der SPD vom 26.04.2011, Nr. 46/2011
Vorlage
31/138/2011
Aktenzeichen
III/31/WKB
Art
Beschlussvorlage

Die Arbeit der AG Energieversorgung wird kontinuierlich weitergeführt, unter Beteiligung der Stadtverwaltung, den Erlanger Stadtwerken AG, der GEWOBAU sowie dem AGENDA 21 Beirat.

Die AG Energieversorgung fasst, soweit erforderlich, zu den Beratungsgegenständen Beschlüsse. Diese Beratungsergebnisse der AG Energieversorgung werden bei den weiteren Bearbeitungen beachtet bzw. erforderlichenfalls von den jeweils zuständigen Ämtern in die zuständigen Stadtratsgremien eingebracht zur Information oder zur Entscheidung. Werden der Vorschläge fachlich unterschiedlich beurteilt, ist dies in den jeweiligen Vorlagen für die Stadtratsgremien darzulegen.

 

Der Fraktionsantrag der SPD Nr. 46/2011 ist damit bearbeitet. 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Energieeinsparung, Energieversorgung und Energieeffizienz sind wesentliche Eckpfeiler, um die vom Stadtrat der Stadt Erlangen beschlossenen Ziele zum Klimaschutz und zur „Energiewende Erlangen“ zu erreichen. Sie sind wichtige Belange, denen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten Vorrang einzuräumen ist. Dies gilt insbesondere bei Abwägung und Planungsentscheidungen im Bauleitplanverfahren.

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die AG Energieversorgung behandelt die Einbindung und Berücksichtigung der Belange im Bauleitplanverfahren ab Entwicklungsplanung und frühzeitig vor dem Aufstellungsverfahren sowie im laufenden Bauleitplanverfahren.

Weitere Gegenstände der Beratung und Beschlussfassung, wie z. B. Maßnahmen im Gebäudebestand, Maßnahmen in verschiedenen städt. Zuständigkeiten, werden im Lenkungskreis EnergieeffizientER und im Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss sowie im Stadtrat behandelt.

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Der von der Stadtplanung vorgesehene Auftakttermin im planerischen Verfahren, bei dem Ämter und ESTW AG Anregungen und Vorgaben zur ökologischen und energetischen Ausrichtung der Planung abgeben können, wird als sinnvolle Grundlage und Ergänzung für die AG Energieversorgung angesehen.

 

Für die Tagesordnung der AG Energieversorgung, die rechtzeitig erstellt und verteilt wird, erhält Amt 31 von den zuständigen Ämtern rechtzeitig die notwendigen Informationen und Unterlagen.

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        Fraktionsantrag der SPD Fraktion 046/2011