Die mit Stadtratsbeschluss vom 24.02.2011 für den Zeitraum vom 01.03.2011 bis 29.02.2012 eingeführte zweimonatige Wiederbesetzungssperre wird in dieser Form bis zum 31.12.2012 verlängert.
Mit Mitteilung zur Kenntnis in der Sitzung
des HFPA am 19.01.2011 legte das Personal- und Organisationsamt einen
Alternativvorschlag zum Maßnahmenvorschlag Nr. 6 von Rödl und Partner im Rahmen
der Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen 2011 vor. Anstelle einer strikten
dreimonatigen Wiederbesetzungssperre wurde vorgeschlagen, jede anstehende
Stellenwiederbesetzung mit einer spezifischen Budgetkürzung des
Personalkostenbudgets des betreffenden Amtes für zwei Monate vorzunehmen. Es
verbleibt jedoch in der Entscheidungskompetenz der jeweiligen Amtsleitung, ob
der Vakanzzeitraum vertretbar ist oder ob die wieder zu besetzende Stelle
nahtlos besetzt werden soll.
Der Alternativvorschlag wurde im HFPA am
19.01.2011 mit 11 : 2 Stimmen angenommen. Außerdem wurde mit 7 : 6 Stimmen der
Vorschlag angenommen, Wiederbesetzungen von Amt 51, der drei städt. Schulen und
aus dem Leistungsbereich von Amt 50 von der Regelung auszunehmen. Einstimmig
wurde der Vorschlag angenommen, die „Wiederbesetzungssperre“ erstmals für den
Haushalt 2011 einzuführen und die Thematik für das Haushaltsjahr 2012 erneut
einzubringen.
Im HFPA am 15.02.2011 wurden die vorgenannten
Maßnahmen mit 12 : 1 Stimmen begutachtet. Der Stadtrat erhob dieses Gutachten
am 24.02.2011 mit 29 : 21 Stimmen zum Beschluss.
Die Verwaltung setzte den Beschluss
entsprechend um und belegt(e) alle Stellenwiederbesetzungen ab dem 01.03.2011
bis 29.02.2012 mit der spezifischen zweimonatigen Budgetkürzung. Ausgenommen
sind die o.g. Dienststellen sowie die gebührenrechnenden Bereiche der
Eigenbetriebe.
Dem Controllingbericht 10/2011 war zu
entnehmen, dass zum 01.10.2011 insgesamt 160.464,- eingespart wurden (Stand
01.11.11: 185.800,- €), Ziel für das Haushaltsjahr 2011 sind 344.300,-.
Für das Haushaltsjahr 2012 erhöht sich die
prognostizierte Einsparung bei einer Verlängerung der Wiederbesetzungssperre
von 73.000 € (nur Monate Januar und Februar) auf 417.300 € (gesamtes
Haushaltsjahr 2012). Das tatsächliche Einsparungsvolumen ist allein von der
nicht steuerbaren Fluktuation abhängig.
Haushaltsmittel
x werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden