Betreff
Prüfung im EB77 - Abteilung Stadtgrün, Sachgebiet Planung / Neubau Baumaßnahme Skateanlage im BP 405
Vorlage
14/075/2011
Aktenzeichen
OBM/14/SKA-2816
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Am 20.10.2011 fand im Sachgebiet EB773-1 die Nachschau zum Prüfungsbericht vom 18.05.2011 – Baumaßnahme Skateanlage im BP 405 statt. Im Rahmen dieses Termins wurde die sachliche Entwicklung zu Ziffer 3 des Prüfungsberichtes (Zustand der Skateanlage) seit dem 28.06.2011
(2. Sitzung des RPA) zusammenfassend betrachtet. Hierzu kann festgehalten werden:

 

1.          Mängel der Betonfahrbahn

Nach aktuellem Stand haben die Löcher und Risse der Betonfläche ihren Ursprung in einer falsch gewählten Betongüte, die nicht der einschlägigen Fachnorm entspricht. Das Sachgebiet geht davon aus, dass dem beauftragten Planungsbüro ein Planungsfehler unterlaufen ist. In einem ämterübergreifenden Gespräch (Abteilung EB773, Amt 30, Amt 14) zusammen mit dem Planungsbüro im August 2011 wurde festgehalten, dass die Stadt Erlangen die Herstellung eines mängelfreien Bauwerks entsprechend der einschlägigen DIN fordert. Im September 2011 teilte das Planungsbüro mit, dass es die Angelegenheit seiner Berufshaftpflichtversicherung übergeben hat. Diese beauftragte einen Sachverständigen, der am 19.10.2011 vor Ort tätig wurde. Der Inhalt seines Gutachtens ist der Stadt noch nicht bekannt. Das Sachgebiet EB773-1 hält in einem internen Vermerk fest: „Die weitere Entwicklung des Verfahrens kann derzeit nicht beurteilt werden. Die Abteilung EB773 wird darauf bestehen, dass das Planungsbüro baldmöglichst die Fachnorm erfüllt bzw. ein der Fachnorm gleichwertiges mängelfreies Ergebnis herbeiführt. Hierfür trägt das Büro die Beweislast. Es ist darauf zu achten, dass der Stadt keine Kosten für die Mängelbeseitigung im Rahmen der Gewährleistungsansprüche entstehen und keine Verjährungsfristen versäumt werden.“

 

2.          Schallabsorptionsplatten aus Blähglasgranulat

Die Beschädigungen durch mechanische Einwirkungen schreiten fort. Die weitere Entwicklung wird kontinuierlich beobachtet. Eine geeignete Ersatzvornahme ist derzeit noch nicht erforderlich.


 

3.          Resümee

Die Nachschau zeigt, dass das Sachgebiet EB773-1 bereits seit 19.04.2011 tätig ist, um baldmöglichst eine Mängelbeseitigung der Betonfahrbahn herbeizuführen. Dies unter fachlicher Einbeziehung von Amt 30 und im Austausch mit Amt 14. Allerdings sind derzeit die Interessen des beauftragten Planungsbüros den städtischen Interessen nicht gleichgerichtet und führen somit zu Verzögerungen im Verfahren.