Die Neufassung der Nutzungsbedingungen Naherholungsgebiet Dechsendorfer Weiher (Entwurf Anlage 1) wird beschlossen. Sie gelten ab 01.12.2011.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Neufassung der Nutzungsbedingungen Naherholungsgebiet Dechsendorfer Weiher lösen die überholte Fassung aus dem Jahr 1976 ab.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Nach Beschlussfassung der Neufassung werden die Nutzungsbedingungen per Aushang im Naherholungsgebiet bekannt gegeben. Weiterhin erfolgt über den Rathausreport eine Bekanntgabe an die Presse.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
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Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1: Neufassung Nutzungsbedingungen Naherholungsgebiet Dechsendorfer
Weiher
Stand 27.09.2011
Anlage 2: Alte Fassung Nutzungsbedingungen Naherholungsgebiet Dechsendorfer
Weiher
Stand 29.05.1976