Der vorliegende Vorentwurf zum Gestaltungsplan „Ausbau und Umgestaltung der Straße „Schronfeld“ zwischen Hausnummer 39 und Hausnummer 72 wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt die Bürgerbeteiligung durchzuführen und den Entwurf zu erarbeiten.
Aufgrund bereits erfolgter Bürgerkontakte
seit der erstmaligen Einbringung des TOP’s am 12.07.11 wurde deutlich, dass von
Seiten der Anlieger der Wunsch nach einer reinen Unterhaltsmaßnahme ohne
Anliegerbeteiligung besteht.
Um den Zustand von Fahrbahn und Unterbau flächendeckend
bewerten zu können, hat die Verwaltung daher für die Straße „Schronfeld“
zwischen HSN 39 - 72 ein ausführliches Bestandsgutachten erstellt. Zur
Beurteilung des Straßenaufbaues wurden diverse Schürfgruben angelegt und
verschiedene Bohrkerne gezogen.
Das Tiefbauamt kommt für den Straßenabschnitt
A (HSN 39-49, erstmalige Erschließung) und Straßenabschnitt B (HSN 51 -72,
Erneuerung und Umgestaltung) zusammenfassend zu folgendem Ergebnis (Auszug):
„Der vorhandene Fahrbahnaufbau der vorgenannten Abschnitte ist auf Grund der Beschaffenheit und der vorhandenen Dicke sowohl in den gebundenen Schichten (Asphalt) als auch in den ungebundenen Schichten (Schotter) gemäß den Richtlinien als ungeeignet für die Verkehrsbelastung einer Anliegerstraße (Bauklasse V) einzustufen. (…).
Weitere
Sanierungsmaßnahmen sind wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll, da eine
nachhaltige Verbesserung des Bestandes nicht mehr erreicht werden kann, und die
fortwährende Schließung von Ausbrüchen und Gefahrenstellen nicht mehr mit den
Zielen und Vorgaben einer wirtschaftlichen Straßenunterhaltung und
Straßenerhaltung zu vereinbaren ist.
Darüber hinaus stellt die, nahezu nicht vorhandene Entwässerung neben der
Schädigung des Straßenbestandes auch ein Problem der Verkehrssicherheit dar.
Pfützen- und im Winter auch Eisbildung stellen ein aus Sicht des
Straßenbaulastträgers nicht mehr zu vertretendes Risiko für die Sicherheit
des Straßenverkehrs dar.“
(Gutachten siehe Anlage 5)
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
·
Ausbau und Aufwertung der in Teilabschnitten nur
unzureichend befestigten Straße „Schronfeld“ zwischen HSN 39-72.
·
Steigerung der Aufenthaltsqualität und Erhöhung der Attraktivität
dieses noch ländlich geprägten Straßenraums unter Beibehaltung der schmalen
Fahrbahn als Mischfläche sowie die Neuordnung der Kfz-Stellplätze.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Entsprechend der Funktionen
dieses Straßenabschnittes als Erschließungsstraße und Radachse wird diese
aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens mit motorisierten Fahrzeugen als
Straße ohne gesonderten Gehweg ausgebaut und als Fahrradstraße ausgewiesen. Die
Fahrradstraße darf unter Einhaltung mäßiger Geschwindigkeit (ca. 25-30 km/h)
von den Autofahrern befahren werden.
Die Beschilderung „Fahrradstraße“ wird ergänzt mit dem – Zusatzschild „Anlieger
zu den Gründstücken und Stellplätzen frei“.
Die geplante Fahrradstraße mit einer Breite von ca. 4,75 m (Granit-3-Zeiler: 0,56 m + Asphaltfahrbahn: 4,01 m + Granit-1-Zeiler: 0,18 m) wird als Mischfläche ausgebaut. Lediglich der Bereich der Stellplätze und Zufahrten erhält eine andere Gestaltung. Die übrigen Randbereiche werden als Schotterrasenflächen gestaltet und unterstreichen damit den zum Teil noch vorhandenen ländlichen Charakter.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Wie gesetzlich gefordert und im gesamten Stadtgebiet Erlangen praktiziert, sind von den an den Straßenraum angrenzenden Grundstückseigentümern Beitragszahlungen zur Mitfinanzierung der öffentlichen Straßenbaumaßnahme (hierzu gehören neben der Fahrbahn auch Fußwege, Radwege, Straßenbeleuchtung, Parkplätze und Grünflächen) zu erheben.
Dies erfolgt zum einen in Form von Erschießungsbeiträgen - gesetzliche Basis hierfür ist das BauGB; die Erschließungsbeiträge werden für die „Erstmalige Herstellung“ einer Straße erhoben.
Die andere gesetzlich vorgesehene Form der Beitragszahlung ist der Straßenausbaubeitrag. Grundlage hierfür ist ein Ländergesetz (in Bayern das „Kommunalabgabengesetz“, kurz: KAG). Näheres regelt eine von der Kommune erlassene Satzung (in Erlangen: „Straßenausbaubeitragssatzung“). Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen kommt dann zum Tragen, wenn eine Straße, für die in der Vergangenheit bereits Erschließungsbeiträge gezahlt wurden, nach Ablauf der Nutzungsdauer erneuert werden muss.
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Basis des vorliegenden Vorentwurfes zur Gestaltungsplanung eine Bürgerbeteiligung durchzuführen und die Entwurfsplanung zu erstellen. Die Planung wird in der beiliegenden Kurzerläuterung beschrieben. Die detaillierten Pläne können im Ratsinformationssystem eingesehen werden.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Erschließungs- bzw. Straßenausbaubeiträge:
Die Baumaßnahme Schronfeld ist abrechnungstechnisch in drei Abschnitte aufzuteilen:
Abschnitt - A
(HSN 39- 49):
Dieser Abschnitt wurde noch
nicht im Sinne des Beitragsrechts erstmalig endgültig hergestellt. Mit dem nun
geplanten Ausbau erfolgt die erstmalige Herstellung. Hierfür sind
Erschließungsbeiträge zu erheben, Erschließungsbeitragssatzung
(EBS) i.V.m. Baugesetzbuch (BauGB).
Die Anliegerbeteiligung beträgt 90 % des beitragsfähigen Aufwandes.
Abschnitt – B
(HSN 51-72):
Dieser Abschnitt wurde bereits in früheren Jahren erstmalig endgültig
hergestellt. Der nun geplante Ausbau stellt eine Erneuerung/Verbesserung der
Straße dar, für die nach der Ausbaubeitragssatzung (ABS) i.V.m.
Kommunalabgabengesetz (KAG) Straßenausbaubeiträge zu erheben sind.
Bei
Haupterschließungsstraßen beträgt die Anliegerbeteiligung je nach
Teileinrichtung zwischen 50 % und 70 % des beitragsfähigen Aufwands.
Sie liegt damit bei den Teileinrichtungen Fahrbahn, Beleuchtung und
Oberflächenentwässerung um 20 Prozentpunkte, bei Parkflächen und Gehwegen um 10
Prozentpunkte niedriger als bei Anliegerstraßen.
Abschnitt - C – Querungshilfe:
Die Schaffung der geplanten Querungshilfe über die Sieglitzhofer Straße erfolgt
ohne Anliegerbeteiligung.
Kosten
Die überschlägigen Kosten für die Tiefbauarbeiten einschl. der Erneuerung der Beleuchtung
belaufen sich auf gesamt: ca. 543.000,- €.
davon entfallen auf den Abschnitt – A ca. 188.000,- €
auf den Abschnitt – B ca. 330.000,- €
auf die Querungshilfe / Abschnitt – C ca. 25.000,- €
Die Kosten für die Begrünung
und Schutzmaß-
nahmen der Magerasenflächen werden auf
ca. 43.000,-- €
die jährlichen Folgekosten für den
Grünflächenunterhalt werden auf ca. 3.300,-- € geschätzt.
Personalbindung:
Bei Amt 61, Amt 66 und EB 77 durch Planungsleistung, Ausschreibung, Vergabe
Bauausführung und Betreuung.
Investitionskosten: |
586.000,- € |
bei
IPNr.: 541.403 |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten
jährlich: |
|
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
ca. 169.000,- € ca.
190.000,- € |
Erschließungsbeiträge Ausbaubeiträge |
|
Inwieweit eine Anpassung des bisherigen Haushaltsansatzes für das Jahr
2012 (bei IPNr. 541.403 sind 560.000,- € vorgesehen) erforderlich sein sollte,
kann erst nach Vorliegen einer detaillierten Kostenberechnung auf Basis der
Ausführungsplanung beurteilt werden.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1 Bestandsplan
Anlage 2 Gestaltungsplan -Vorentwurf
Anlage 3 Kurzerläuterung - Vorentwurf
Anlage 4 Fotos
Anlage 5 Bestandsgutachten